Selbstbestimmung und Fürsorge

EKD zur Diskussion über Patientenverfügungen

Zu recht verstandener Fürsorge gehöre auch die Achtung vor der Selbstbestimmung eines Patienten, stellt die Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in ihrem Beitrag zu „Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht“ fest. Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der Kammer, Professor Wilfried Härle (Heidelberg) stellen am heutigen Montag, 21. März, den Text „Sterben hat seine Zeit“ in Berlin vor. Auf 24 Seiten wird die aktuelle Diskussion, wie verbindlich „Patientenverfügungen“ seien, aufgegriffen und eine evangelische Position dargestellt. Es sei der Kammer gelungen, so der Ratsvorsitzende, die häufig als Pole eines Spannungsverhältnis dargestellten Normen miteinander zu verbinden: „Der Respekt vor der Selbstbestimmung der Patienten ist, so gesehen, geradezu eine Implikation der Fürsorge.“

Die EKD empfehle eine schriftliche – oder anders dokumentierte – Form als Regel für die Patientenverfügung, heißt es in dem von Professor Härle vorgestellten Text. Wer eine Patientenverfügung erlasse, treffe eine Entscheidung für eine spätere Situation, die er in diesem Moment noch nicht kennen könne. Deshalb müssten auch nonverbale Aussagen Beachtung finden, denn Subjekt der Selbstbestimmung und Adressat der Fürsorge sei stets der Mensch in seiner gegenwärtigen Verfassung. Da es eine offene Frage sei, wie Patientenverfügungen sinnvoll zu begrenzen sind, schlage die EKD vor, dass der Arzt im gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen, Pflegepersonen, Seelsorgern und Betreuern einvernehmlich klären soll, wie im konkreten Fall mit dem vorab erklärten Willen des Patienten umzugehen sei.

Der Ratsvorsitzende der EKD wies ausdrücklich darauf hin, dass die EKD zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz schon in zwei Auflagen eine „Christliche Patientenverfügung“ herausgegeben hat. Die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöste politische Diskussion, wie zivilrechtliche Regelungen aussehen könnten, hätten den Rat veranlasst, seine Kammer um diesen Beitrag zu bitten. Der nun vorliegende Text biete keine abschließende Lösung der anstehenden Probleme, aber er eröffne und umschreibe einen ethisch begründeten Raum, „der für eine situationsbezogene Ermessungsentscheidung offen ist“.

Hannover/Berlin, 21. März 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Hinweis:

EKD-Texte 80, Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28 Seiten, kann zum Preis etwa 0,60 Euro bestellt werden bei: Kirchenamt der EKD, Versand, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, Fax: 0511/2796-457; Email: versand@ekd.de

Der Text im Internet

Einführungsreferat von Prof. Dr. Wilfried Härle bei der Pressekonferenz