Flüchtlingsbeauftragte kritisieren CDU für Migrationspolitik
„Wer sich am christlichen Menschenbild orientiert, darf den individuellen Zugang zum Flüchtlingsschutz in Europa nicht abschaffen“
Berlin (epd). Die Flüchtlingsbeauftragten der katholischen und evangelischen Kirche werfen der CDU einen radikalen Bruch mit ihrem humanitären Erbe im Flüchtlingsschutz vor. „Wer sich am christlichen Menschenbild orientiert, darf den individuellen Zugang zum Flüchtlingsschutz in Europa nicht abschaffen“, schreiben der Berliner evangelische Bischof Christian Stäblein und der Hamburger Erzbischof Stefan Heße in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“.
Die Forderung nach einer Drittstaatenregelung, die auf dem Parteitag der Christdemokraten im Grundsatzprogramm verankert werden solle, stünde „in einem bemerkenswerten Widerspruch zur Orientierung an christlichen Werten“. „Mit solch einer Forderung begibt man sich ethisch wie rechtlich auf den Holzweg“, heißt es in dem Gastbeitrag weiter. Der Parteitag findet vom 6. bis 8. Mai in Berlin statt.
Statt konkrete Lösungen anzugehen und politische Verantwortung zu übernehmen, würden falsche Erwartungen geweckt und Ressentiments geschürt. „Die einzigen, die davon profitieren, sind letztlich die extremen Kräfte in unserem Land.“ Heße ist Sonderbeauftragter der katholischen Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Stäblein Beauftragter des Rates der EKD für Flüchtlingsfragen.
„Wir brauchen Lösungen, die im Einklang mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht stehen“, fordern die Bischöfe. Das im CDU-Entwurf vorgestellte Konzept werfe hier erhebliche Zweifel auf. „Würden Deutschland und die EU alle Schutzsuchenden abweisen, wären Grundprinzipien des internationalen Rechts und der globalen Gerechtigkeit massiv verletzt.“
Im Entwurf des neuen Grundsatzprogramms, der Mitte Januar veröffentlicht wurde, heißt es im Kern zur Migrationspolitik: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.“ Zugleich spricht sich die Parteispitze dafür aus, dass nach der erfolgreichen Einrichtung des Drittstaatenkonzeptes eine „Koalition der Willigen innerhalb der EU“ jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aus dem Ausland aufnimmt und auf die willigen Staaten verteilt.