Predigt im Gedenkgottesdienst "Fünf Jahre neues Asylrecht" in der Kirche Zum Heiligen Kreuz, Berlin-Kreuzberg

Wolfgang Huber

20. Juni 1998

"Soll ich meines Bruders Hüter sein?"

"Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr, euer Gott."
(3. Mose 19, 33 f.)

Liebe Gemeinde!

1.
Unter den merkwürdigen und zum Teil beunruhigenden Nachrichten hat mich in den heutigen Berliner Tageszeitungen eine besonders beschäftigt. Da steht als Überschrift: "Fünf Jahre neues Asylrecht: Gedenkgottesdienst." Und dann liest man folgenden Text: "Bei einem Klassenausflug ist am Freitag vormittag ein elfjähriger Schüler aus Hellersdorf von Jugendlichen im Freizeitpark Wuhlheide drangsaliert und mit NS-Symbolen beschmiert worden. Zunächst hatten die drei etwa 15 Jahre alten Täter das Kind geärgert, dann hielten sie ihm kurz ein brennendes Feuerzeug an die Hand, ohne ihn zu verletzen. zuletzt wurde der deutsche Schüler mit einem Hakenkreuz und weiteren NS-Symbolen im Gesicht beschmiert. Die Jugendlichen flüchteten nach der Tat. Sie sollen nach ihrem Erscheinungsbild keiner bestimmten Gruppe zuzuordnen sein. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen, da ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden könne."

Ein Versehen der Zeitung, gewiß: Ein Text, der nicht dazugehört, ist zu der Überschrift geraten, mit der auf unseren Gottesdienst hingewiesen werden sollte. Die Erläuterung, wo und wann der Gedenkgottesdienst stattfindet, ging auf diesem Weg verloren. Aber hängt nicht doch zusammen, was da zusammengeriet? In merkwürdiger Weise hat sich die Ankündigung des Gottesdienstes, zu dem wir hier in der Heiligkreuzkirche zusammengekommen sind, mit den Ereignissen verknüpft, die uns von Tag zu Tag mehr beunruhigen müssen - mit Ausländerfeindlichkeit, die sich inzwischen schon bei 13- bis 16-Jährigen festsetzt - warnend sagte eine Gesprächspartnerin nach der Wahl in Sachsen-Anhalt zu mir: "Seien Sie froh, daß die 13-16-Jährigen noch kein Wahlrecht haben - , mit der Wiederbelebung nationalsozialistischer Symbole und Einstellungen, mit den neualten Schablonen, in denen die Entgegensetzung von "deutsch" und "undeutsch" wieder klare Orientierung verschaffen soll.

Da wird in dieser Stadt auf der einen Seite um der sozialen Gerechtigkeit willen eine andere Politik gefordert; und auf der anderen Seite kündigt die NPD einen Aufmarsch an, dessen Verlauf im letzten Moment verlegt wird. Zwischen diesen widersprüchlichen Ereignissen feiern wir Gottesdienst, einen Gedenkgottesdienst.

2.
Die Deutsche Bahn hat heute eine große Anzeige zum Gedenken an die Opfer des Eisenbahnunglücks in Eschede veröffentlicht. Manchmal sind die Gründe, durch die Menschen zu Tode kommen, so erschütternd klar wie in diesem Fall: Ein gebrochenes Rad reißt hundert Menschen in den Tod. In anderen Fällen ist es verwickelter. Vor fünf Jahren wurde in Deutschland das Asylrecht verschärft. Daß der Zustrom von Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchten, sich nicht einfach verbreitern konnte, haben manche damals schweren oder leichteren Herzens vertreten oder doch verstanden. Aber die Mittel, die dafür eingesetzt wurden, haben von vornherein bei vielen Kundigen und bei vielen Betroffenen tiefe Zweifel und energischen Widerspruch ausgelöst. Leider wurden die Zweifel durch die Wirklichkeit übertroffen; der Widerspruch hat sich - man muß das bedauern - nicht als grundlos erwiesen.

Nicht immer lassen sich Ursache und Wirkung klar verknüpfen. Wenn ein Mensch durch das Wasser der Oder hindurch Zugang nach Deutschland sucht und dabei ertrinkt, kann man nicht eindeutig sagen, wie dieses tödliche Geschick mit dem Asylrecht zusammenhängt. Wenn ein Kurde mit der Begründung, ihm drohe nichts Schlimmeres als seiner Volksgruppe im Ganzen, in die Türkei abgeschoben wird und dort spurlos verschwindet, verschollen bis zum heutigen Tag, wenn Flüchtlinge, die über Polen eingereist sind, dorthin zurück abgeschoben werden und ihr Leben dabei verlieren, weil ein zum Personentransporter umgebauter Lastkraftwagen sie innerhalb von 24 Studen aus Polen wegtransportieren soll, ist der Zusammenhang mit den Wirkungen unseres verschärften Asylrechts aber unzweifelhaft zu erkennen. "Soll ich meines Bruders Hüter, meiner Schwester Hüterin sein?"

Zum 1. Juli 1993 ist die Verschärfung des Asylrechts in Kraft getreten. Im November 1994 wurde der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland ein erster Bericht zu den Erfahrungen mit der Praxis des Asylverfahrens und des Schutzes vor Abschiebung in Länder, in denen Menschen an Leib und Leben bedroht sind, vorgelegt. Ihm folgte ein zweiter derartiger Bericht im November 1995. Eine Tageszeitung kommentierte damals: "Ein Gesetz gefährdet das Recht." Insbesondere an der Lage von Kindern, von unbegleiteten Minderjährigen, von Frauen und Familien wurden in diesem zweiten Bericht die Folgen konkret geschildert, die sich aus dem neuen Asylrecht ergaben. Im Juni 1997 legten evangelische und katholische Kirche zusammen mit weiteren Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ein Gemeinsames Wort zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht vor. Zu diesem Gottesdienst nun werden wir mit einer Dokumentation der Konferenz der Ausländerreferentinnen und Ausländerreferenten aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland konfrontiert, die uns an erschütternden Beispielen zeigt, wo wir schuldig geworden sind und schuldig werden.

3.
Noch immer ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der Bundestag in der nächsten Woche - in seiner letzten Sitzungswoche überhaupt - eine Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschließt. Nicht nur soll denen die Sozialhilfe verweigert werden, die zu keinem andern Zweck nach Deutschland eingereist sind, als um diese Unterstützung zu erlangen. Sondern die Verschärfung soll auch Flüchtlinge einschließen, die unerlaubt nach Deutschland eingereist sind. Das können aber auch schutzbedürftige Ausländer sein, die tatsächlich nicht in ihr Herkunftsland zurückreisen können. Nach wie vor muß Einspruch dagegen eingelegt weden, daß Bürgerkriegsflüchtlinge - aus Bosnien oder aus dem Kosovo, aus Afghanistan oder aus Algerien - von der Verweigerung sozialer Leistungen betroffen sein können.

Manfred Kock, rheinischer Präses und zugleich Vorsitzender des Rates der EKD, hat die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen angesichts dieser Auswirkungen dringend gebeten, "diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu versagen und stattdessen dafür Sorge zu tragen, daß die Menschen, die in der Regel durch ein schreckliches Kriegsschicksal stigmatisiert sind und dank der Aufnahmebereitschaft unseres Landes wie der Zuwendung vieler Menschen in den Kirchengemeinden und anderen caritativen Einrichtungen neue Hoffnung geschöpft haben, nicht erneut verunsichert und aus der Solidargemeinschaft ausgeschlossen werden." Und er hat hinzugefügt: "Die Flüchtlinge sollen nicht länger den Eindruck gewinnen, uns lästig zu sein, sondern sie sollen spüren, daß wir es ernst meinen mit der Würde des Menschen und dem Zuhause, das wir ihnen anbieten, solange sie nicht gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren können."

4.
In der Hebräischen Bibel wird nur in drei Zusammenhängen Liebe geboten: gegenüber Gott, gegenüber dem Weggenossen und gegenüber dem Gast, dem Fremden also, der Gastrecht hat. Daß Liebe geboten wird, ist ja tatsächlich ein sonderbarer Vorgang. Denn Liebe stellt sich ein, sie läßt sich nicht kommandieren. So denken wir - und das zu Recht. Dort, wo wir uns zu einem Menschen hingezogen fühlen, das Leben mit ihr oder mit ihm teilen, ihr oder ihm in Freundschaft verbunden sind, ist es abwegig, die Liebe zu gebieten; sie ereignet sich. Doch es gibt Fälle, in denen es wichtig ist, über den eigenen Schatten zu springen. Um solche Fälle handelt es sich, wenn Liebe geboten wird. Nur in diesen Fällen erscheint die Liebe, die vorbehaltlose Zuwendung zum andern, in der Gestalt des Gebots. Im Verhältnis zu dem einen Gott, der für unsere kleine Liebe viel zu groß ist, im Verhältnis zu dem, den das Schicksal uns in den Weg stellt, ohne daß wir ihm ausweichen können, und im Verhältnis zu dem Fremden, der Gastrecht bei uns in Anspruch nimmt, versteht sich die Liebe keineswegs von selbst; sie wird geboten.

Das Volk Israel wußte, warum: Es hatte selbst die Erfahrung der Fremdheit gemacht; zu seiner kollektiven Erinnerung gehörte die Erfahrung verweigerten Gastrechts. Daß es diese Rechtlosigkeit hinter sich gelassen und wieder Freiheit errungen hatte, dankte es Gott. Diese Befreiungserfahrung wurde weitergegeben von Generation zu Generation. Zu ihr gehörte das Gebot, den Gast nicht rechtlos zu lassen, sondern ihn in die Gemeinschaft einzubeziehen: "Du sollst den Fremdling lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr, euer Gott."

Dieses knappe Gebot verbindet die Einzigkeit Gottes mit der Würde des Fremden. Wer Gott allein die Ehre gibt, der schließt den Fremden nicht von der gleichen Würde aller Menschen aus.

Als das Volk Israel das Gastrecht des Fremden als Maßstab für die Humanität des Zusammenlebens bekräftigte, war es selbst wahrscheinlich eine kleine Minderheit im eigenen Land. Die Führungsschicht war siebzig Jahre nach Babylon verschleppt gewesen; die eigene kulturelle Identität war gefährdet. So nahe es lag: eine vollständige Segregationspolitik war nicht die Antwort auf diese Situation; denn "ihr seid selbst Fremdlinge gewesen in Ägypten." Die Aufforderung, den Gast wie einen Weggefährten auf dem Weg aus Ägypten zu behandeln, blieb lebendig.

5.
Neuerdings wird wieder behauptet, schon in Berlin fühle sich ein Deutscher in manchen Quartieren wie ein Fremder im eigenen Land. Gewiß ist die Integration von Bevölkerungsgruppen fremder Herkunft in unser Land eine ständige, eine nie erledigte Aufgabe. Doch wer Integration fordert, muß sich um die Bedingungen dafür kümmern, daß sie möglich wird. Die Ermöglichung der Einbürgerung ist eine wichtige Voraussetzung für Integration. Und wer den Zuzug von Fremden begrenzen will, muß zunächst anerkennen, daß wir es mit einem Zuzug zu tun haben, daß wir also ein Einwanderungsland sind. Wer Integration will, muß sprachliche Verständigung fördern; aber das sollte nicht dadurch geschehen, daß Sozialhilfe und Spracherwerb in einer entwürdigenden Weise miteinander verknüpft werden.

"Ihr seid selbst Fremdlinge gewesen." Für viele Deutsche, die heute in Berlin leben, ist das ein Teil ihrer kollektiven Geschichte. Viele von uns Deutschen sind Zuwanderer - beispielsweise der dritten, vierten oder fünften Generation. Wir sollten die kollektive Vergeßlichkeit überwinden; dann werden wir den Aufgaben der Gegenwart eher gerecht. Jeder weiß: In keinem Land ist die Integrationskraft unbegrenzt. Was in den letzten Jahrzehnten in Deutschland möglich war, soll nicht kleingeredet werden. Doch das Schicksal vieler Menschen in den letzten fünf Jahren widerspricht dem Gebot, das aus der Hebräischen Bibel mit solcher Klarheit zu uns kommt: "Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken."

Wenn das kleine Volk Israel, das selbst aus einer Situation der Bedrückung kam, sich das sagen ließ - sollten dann nicht auch wir uns das sagen lassen? Es geht nicht darum, unrealistische Forderungen zu erheben. Es geht darum, daß wir tun, was in unseren Kräften steht - um der Menschen und um ihrer Würde willen. Um Gottes willen.

Amen



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