EKD und KEK drängen auf Gottesbezug in der Verfassung

KEK: bewährte Zusammenarbeit zwischen den Kirchen in Europa

Ein Gottesbezug in der Präambel werde von den Kirchen weiterhin dringend gewünscht, waren sich das Präsidium der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei ihrer Begegnung am Donnerstag, dem 3. Juni, einig. Das Präsidium der KEK unter Leitung des Präsidenten, Pfarrer Jean-Arnold de Clermont (Präsident der Federation Protestante de France) und seiner Vizepräsidenten, Erzbischof Anastasios (Albanische Orthodoxen Kirche) und Dekanin Margarete Isberg (Evangelisch-Lutherische Kirche Schweden), beendete seine dreitägige Sitzung in Hannover mit einem Gespräch mit Vertretern des Rates der EKD unter Leitung seines Vorsitzenden, Bischof Wolfgang Huber.

Die Präses der EKD-Synode und Nordhausener Oberbürgermeisterin Barbara Rinke informierte die Vertreter und Vertreterinnen der europäischen Kirchen über die soziale Situation in Deutschland. Sie bezeichnete die zunehmende Langzeitarbeitslosigkeit gerade in den neuen Bundesländern als besondere Herausforderung, bei der Kirche und Staat gemeinsam gefordert seien. Ratsmitglied Beate Scheffler, Abteilungsleiterin in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, erläuterte das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland, das weder dem Laizismus in einzelnen europäischen Ländern noch dem einer Staatskirche entspreche. Staat und Kirche seien auf Zusammenarbeit angewiesen und in vielen Bereichen – als Beispiel nannte sie die Bildung – brauche es den Ratschlag und das Mitwirken der Kirche.

Die Mitglieder des neunköpfigen Präsidiums der KEK berichteten dem Rat der EKD von den bisherigen Erfahrungen und Chancen, die Stimme der europäischen Kirchen bei den  europäischen Institutionen hörbar zu machen. Der europäische Integrationsprozess gewinne in den 125 Mitgliedskirchen aus allen Ländern des Europarates immer größere Bedeutung. Daher sei es eine zentrale Aufgabe für die KEK, die Kirchen angesichts der Herausforderungen durch die Erweiterung der Europäischen Union zu unterstützen. Zugleich gehe es darum, den Prozess der Erweiterung  von Seiten der nationalen Kirchen und der KEK zu begleiten, um deutlich zu machen, dass Europa über alle wirtschaftliche Bedeutung hinaus auf einer Kultur- und Wertegemeinschaft gründe. Die KEK wie die EKD stimmten deshalb darin überein, dass der Bezug auf Gott und die christlichen Wurzeln Europas in der Präambel des europäischen Verfassungsvertrags erwähnt werden sollten.

In dem Gespräch zwischen dem Präsidium der KEK und dem Rat der EKD wurde deutlich, dass die nach dem zweiten Weltkrieg als Beitrag zu Versöhnung in Europa von anglikanischen, orthodoxen und den Kirchen der Reformation gegründete Konferenz die kirchliche Ebene sei, auf der sowohl die unterschiedlichen politischen Erfahrungen als auch der theologischen Traditionen miteinander im intensiven Gespräch sind. Um als Kirchen in Europa dem Evangelium glaubwürdig eine Stimme zu geben, sollen in der KEK weiterhin die Gemeinsamkeiten insbesondere zwischen orthodoxen und reformatorischen Kirchen geklärt und vertieft werden, betonten die Vertreter der EKD wie auch Vertreter orthodoxer Kirchen.

Hannover, 04. Juni 2004

Pressestelle der EKD
Christof Vetter