Wolfgang Huber würdigt Axel von Campenhausen

„Ein außergewöhnliches Lebenswerk“

Axel Freiherr von Campenhausen könne auf „ein ganz außergewöhnliches Lebenswerk“ blicken, schreibt der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, anlässlich des 75. Geburtstages des Kirchenrechtlers am 23. Januar. Mit großem Einsatz habe von Campenhausen seine beeindruckenden Gaben, sein Wirken und seine Persönlichkeit in den Dienst von Wissenschaft, Kirche und Staat gestellt. Campenhausen habe „über Jahrzehnte hin bis zum heutigen Tag das Staat-Kirche-Verhältnis in der Bundesrepublik Deutschland und das evangelische Kirchenrecht maßgeblich geprägt.“

Der Ratsvorsitzende dankte von Campenhausen besonders für sein Wirken als EKD-Synodaler und als Mitglied der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD. Als langjähriger Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD habe der Jurist den Landeskirchen, den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen und der EKD mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Wolfgang Huber erinnert in seinem Glückwunschschreiben auch an die große Wirkung der Arbeiten von Campenhausens, die sich auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Bundesgerichte niederschlage. „Auf Ihre Schriften bezieht man sich, um den Diskussionsstand in wesentlichen Fragen des Staatskirchenrechts darzustellen.“

Bischof Huber würdigte zudem den Einsatz des Kirchenrechtlers für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und für das Stiftungsrecht sowie als Publizist und Förderer des Austauschs zwischen Theoretikern und Praktikern des Faches. Von Campenhausen habe selbst „als Wissenschaftler wie als Praktiker das Staat-Kirche-Verhältnis verantwortlich auf beiden Seiten mitgestaltet.“

Hannover, 22. Januar 2008

Pressestelle der EKD
Silke Römhild