Eine humane Regelung finden

Wolfgang Huber appelliert an die Innenministerkonferenz

Am 23. und 24. Juni tagt die Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder in Stuttgart. Auf der Tagesordnung des Ministertreffens steht unter anderem die Frage einer dauerhaften Regelung für Ausländer, die seit vielen Jahren ohne gesicherte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben und gut integriert sind. Aus diesem Anlass erinnert der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber daran, dass besonders im Blick auf ausländische Familien mit Kindern eine solche Regelung dringlich ist Der Ratsvorsitzende begrüßt den Vorschlag, den Bundesinnenminister Otto Schily in dieser Frage macht. Er verbindet damit die Hoffnung, dass die Innenministerkonferenz Maßnahmen beschließt, die den betroffenen Menschen Rechtssicherheit gewähren. Er stellt deshalb fest:

„Bei Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes hielten sich in Deutschland mehr als 200.000 Menschen mit dem unsicheren Rechtsstatus einer Duldung auf. Dazu hat die EKD stets gefordert: Menschen, die sich über mehrere Jahre in Deutschland aufhalten und die ihr Abschiebehindernis nicht zu vertreten haben, müssen Rechtssicherheit über ihren Aufenthalt erhalten, um sich in der deutschen Gesellschaft integrieren zu können. Kirchengemeinden und Gruppen haben sich beispielsweise für afghanische Flüchtlinge, Minderheitenangehörige aus dem Kosovo, palästinensische und irakische Flüchtlinge eingesetzt.

Das Aufenthaltsgesetz hat für Menschen mit Kettenduldungen wichtige Verbesserungen geschaffen. Es ist aber auch zu beobachten, dass sich für viele der unsichere Rechtsstatus nicht geändert hat, obwohl sie oftmals erheblich zu ihrer Integration beigetragen haben. Bei zahlreichen jüngeren Menschen besteht kaum noch eine Verbindung in ihr Heimatland, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind. Daher ist es integrationspolitisch geboten, dass diese Menschen Rechtssicherheit über ihren Aufenthalt erhalten.

Deshalb hoffen wir auf eine Regelung, die vor allem Familien mit Kindern, Jugendlichen und minderjährig Eingereisten zu gute kommt. Die Regelung für diesen Personenkreis sollte so gestaltet sein, dass die Anforderungen von den betroffenen Ausländern auch tatsächlich erfüllt werden können. Es braucht Lösungen, die den Menschen und ihrer Biographie gerecht werden. Die Vorschläge des Bundesinnenministers können ein Schritt in die richtige Richtung sein. Die EKD hofft, dass auf dieser Grundlage bei der Innenministerkonferenz eine befriedigende Lösung gelingt.“

Hannover / Berlin, 23. Juni 2005

Pressestelle der EKD
Christof Vetter