„Verbindungsmodell hat noch keine volle Wirkung entfaltet“

UEK-Vollkonferenz beschließt weitere Amtsperiode

„Die Vollkonferenz stellt fest, dass die Verbindlichkeit des gemeinsamen Lebens und Handelns innerhalb der EKD noch nicht so weit verwirklicht ist, dass das Fortbestehen der UEK entbehrlich ist.“ Mit diesem Beschluss folgten die Mitglieder der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) dem Vorschlag des Präsidiums zum Fortbestand der UEK. „Nach sechsjährigem Bestehen hat die UEK eine ganze Reihe ihrer Arbeitsfelder bereits in die Zuständigkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übertragen“, heißt es in der Begründung des Beschlusses der 6. Tagung der Vollkonferenz. Allerdings habe das Verbindungsmodell zwischen UEK, Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) und Vereinigter Evangelisch-Lutherischer Kirche Deutschlands (VELKD) noch nicht seine volle Wirkung entfaltet, sagte Bischof Martin Schindehütte, Leiter des Amtes der UEK.

Die Mitglieder der Vollkonferenz erwarten, dass sich das Miteinander von EKD, UEK und VELKD in der kommenden Legislaturperiode verändern und vertiefen wird. „In diesen Jahren sind auch Formen theologischer Profilierung zu erproben, in denen die lutherischen, reformierten und unierten Beiträge in ihrem Reichtum in der EKD entfaltet werden können, auch wenn es die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse im rechtlichen Sinn einmal nicht mehr geben sollte.“ Mit ihrem Beschluss trugen die 44 Delegierten der 13 UEK-Mitgliedskirchen der Grundordnung der Union Rechnung, nach der die Vollkonferenz jeweils am Ende ihrer sechsjährigen Legislaturperiode festlegt, ob und in welcher Form die UEK weiter Bestand haben soll. Ob eine endgültige Übertragung der Aufgaben der UEK an die EKD möglich ist, soll im Frühjahr 2014 geprüft werden.

Vor dem Hintergrund der für Anfang 2009 geplanten Vereinigung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (EKKPS) und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen (ELKTh) zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) sprachen sich die Mitglieder der Vollkonferenz einstimmig dafür aus, dass die EKM mit dem Zeitpunkt ihres Ent-stehens Mitglied der UEK wird. Damit wird erstmals eine Kirche zugleich sowohl der Union als auch der VELKD angehören. Der Vorsitzende der Vollkonferenz, Landesbischof Ulrich Fischer, begrüßte es, dass die Verhandlungen zwischen UEK und VELKD über eine Doppelmitgliedschaft der EKM zu einem erfolgreichen Abschluss geführt hatten. „Der Verfassungsentwurf beschreibt in vorbildlicher Weise Einheit und Konfessionsgebundenheit einer evangelischen Kirche. Und er hält an der erreichten Gemeinschaft zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden in einer Kirche fest.“

Außerdem wurde die Vereinheitlichung der Rechtspflege unter dem Dach der Kirchengerichte der EKD beschlossen. Bis spätestens zum Ende des Jahres 2010 soll die Verwaltungsgerichtsbarkeit der UEK auf neu zu bildende Kammern und Senate des Kirchengerichts und Kirchengerichtshofs der EKD übertragen werden; dieser sollen sich die Mitgliedskirchen der Union dann bedienen können. „Damit gibt die UEK einen weiteren Impuls zur Einheit der EKD in einer Kernaufgabe des kirchlichen Rechtswesens“, unterstrich Fischer.

Die Tagung in Wuppertal-Barmen ist die letzte selbstständige Zusammenkunft der Vollkonferenz der UEK. Mit Beginn der nächsten Amtszeit wird die Vollkonferenz in Verbindung mit der Synode der EKD stattfinden. Die Mitglieder der UEK-Vollkonferenz werden zugleich Mitglieder der EKD-Synode sein; Vollkonferenz und Präsidium der Union werden dann neu zusammengesetzt.

Wuppertal-Barmen, 17. Mai 2008

Pressestelle der UEK
Karoline Lehmann