Leitung des Kirchenrechtlichen Instituts wird übergeben

Hans Michael Heinig folgt auf Axel von Campenhausen

am Donnerstag, 29 Mai, um 14 Uhr wird bei einer Feier in der Aula der Georg-August-Universität, Wilhelmsplatz 1, die Einrichtung und Besetzung der Stiftungsprofessur für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt in Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen sowie die Übergabe der Leitung des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von Professor Dr. Axel von Campenhausen an Professor Dr. Hans Michael Heinig begangen.

Bei der Feier sprechen der Dekan der Juristischen Fakultät, Professor Dr. Alexander Bruns und der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Professor Dr. Wolfgang Huber. Der neue Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts, Professor Dr. Hans Michael Heinig, hält seine Antrittsvorlesung zum Thema „Ordnung der Freiheit – das Staatskirchenrecht vor neuen Herausforderungen“.

Heinig (37) habilitierte sich Anfang 2008 in Heidelberg. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen neben dem Kirchen- und Staatskirchenrecht im Verfassungsrecht und Sozialrecht. Nach dem Zivildienst studierte der in Lingen geborene Heinig Rechts- und Gesellschaftswissenschaften in Hamburg, Hannover und Bochum. Er war Stipendiat des Evangelischen Studienwerks Villigst. Heinig gehört auch der Präsidialversammlung des Deutschen Evangelischen Kirchentags und dem Präsidium des Ökumenischen Kirchentags 2010 an. Mit der Institutsleitung übernahm er auch die Herausgeberschaft der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht.

Das Kirchenrechtliche Institut der EKD wurde 1945 auf Initiative des Staats- und Kirchenrechtlers Rudolf Smend (1882-1975) gegründet. Es berät die evangelische Kirche in Fragen des Staats- und Kirchenrechts, erstellt Gutachten und organisiert Fortbildungsveranstaltungen für Kirchenjuristen. Professor Dr. Axel von Campenhausen leitete das Institut seit 1970.

Axel von Campenhausen (74) war nach Smend der zweite Leiter des EKD-Instituts. Der Rechtsprofessor war zwischen 1976 und 1979 Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Anschließend wurde er Präsident der Klosterkammer Hannover, an deren Spitze er zwei Jahrzehnte stand. Von 1996 bis 2002 war er Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Zudem gehörte Campenhausen zeitweise den Synoden der Landeskirchen Bayern und Hannover, sowie der EKD-Synode an.

Hannover / Göttingen, 26. Mai 2008

Pressestelle der EKD
Christof Vetter