„Die Rechtfertigung des Menschen vor Gott“

Erklärung der Bischofskonferenz der VELKD

Die Rechtfertigungslehre, die wir der Reformation und besonders Martin Luther verdanken, hilft im 21. Jahrhundert, als Christ befreit und fröhlich leben zu können. Sie stößt heute allerdings auch auf Unverständnis. Deshalb hat sich die deutsche lutherische Bischofskonferenz im Rahmen ihrer Klausurtagung, die anlässlich des 60-jährigen Bestehens der VELKD in Wittenberg stattfand, ausführlich mit der Rechtfertigungslehre beschäftigt.

1. Die Rechtfertigungslehre – grundlegend und doch oft missverstanden

Die Lehre von der Rechtfertigung des Menschen im Glauben wird ganz unterschiedlich bewertet: Einerseits kommt dem Rechtfertigungsgeschehen nach reformatorischem Verständnis eine zentrale Bedeutung für den christlichen Glauben zu. Die Rechtfertigungslehre ist der Artikel, mit dem der Glaube „steht und fällt“1, sie ist das Kriterium der christlichen Glaubenslehre überhaupt.2 Deshalb spielt eine mögliche Verständigung über die Rechtfertigungslehre auch im ökumenischen Gespräch eine so wichtige Rolle. Andererseits wird die Bedeutung dieser Lehre für den gegenwärtigen Glauben mit verschiedenen gewichtigen Argumenten bestritten, und es stellt offensichtlich eine schwierige Aufgabe dar, nicht nur formelhaft immer wieder auf die Rechtfertigungslehre zu verweisen, sondern ihren Gehalt in der Gegenwart einfach und überzeugend darzulegen.4 Dass gerade die Lehre, der eine solche fundamentale Bedeutung zukommt, so wenig verstanden wird, stellt für die lutherische Kirche und Theologie eine Herausforderung dar.

2. Was ist mit der Rechtfertigungslehre gemeint?

Der Mensch lebt in einer ihm vorgegebenen Wirklichkeit. In ihr muss er sein Leben gestalten. Zugleich lebt er in Beziehungen: zu sich selbst, zu anderen Menschen und zu seiner Umwelt und zu Gott. Diese Beziehungen muss er verantwortlich gestalten.

Nach christlicher Überzeugung ist der Mensch nicht nur in diese Beziehungen eingespannt, er darf sich vielmehr als Person von dem umfassenden Gegenüber, von Gott bejaht, geliebt, anerkannt, und das heißt: gerechtfertigt wissen. Dieses bedingungslose Angenommensein, diese Rechtfertigung kann der Mensch übersehen und nicht wahrhaben wollen, er kann sie leidenschaftlich bestreiten – oder kann sie sich gefallen lassen, sie glaubend annehmen und für sich gelten lassen. Er kann und muss sie nicht erwerben, sich verdienen. Wer meint, sich dieses Angenommensein erwerben zu können oder zu müssen, hat es fundamental missverstanden und schon verfehlt. Wir sind Gott recht „ohne des Gesetzes Werke allein aus Glauben“. Weil dieses Gott-recht-Sein ein an keine Bedingung geknüpftes Geschenk Gottes ist, spricht man von der Rechtfertigung allein aus Gnade.

Diese bedingungslose Annahme durch Gott hat sich uns Christen durch die Verkündigung von Kreuz und die Auferstehung Jesu von Nazareth erschlossen. Deshalb sind wir gerechtfertigt allein aus Gnade durch den Glauben um Jesu Christi willen („propter Christum per fidem“, CA IV).

3. Einwände gegen die Rechtfertigungslehre

Von den vielfältigen Einwänden gegen die Rechtfertigungslehre sollen hier vier genannt werden:

3.1 Die Rede von Rechtfertigung sei heute in hohem Maße missverständlich, weil man heute zuerst an Bedeutungen wie „sich selbst rechtfertigen“, „sich entschuldigen“, „sich herausreden“ denke und mit diesem Verständnis das theologisch Gemeinte geradezu auf den Kopf gestellt werde.5

3.2 Der Begriff der Rechtfertigung entstamme der Gerichtssprache und transportiere Vorstellungen, die nur schwer das Evangelium zur Sprache bringen könnten (Gott als Gesetzgeber und zorniger Richter, der nur durch ein Sühnopfer besänftigt werden könne; der Mensch als schuldiger Angeklagter, der gegen alle Gerechtigkeit freigesprochen wird; die Übertragung der Schuldlosigkeit Jesu auf andere Menschen etc.)6 Der juridische Charakter der Rede von der Rechtfertigung sei der Sache nicht angemessen.

3.3 Die Lehre von der Rechtfertigung antworte auf die Frage: Wie bekomme ich einen gnädigen Gott? Diese Frage werde aber heute so nicht mehr gestellt. Heute trete die Frage nach dem Sinn des Lebens7 – die nicht zwingend mit der Überzeugung von der Existenz Gottes verbunden sei8 - in den Vordergrund.

3.4 Diese Lehre transportiere ein negatives Menschenbild, der Mensch werde als verloren betrachtet, seinem Tun werde nichts zugetraut. Das führe dazu, dass die Menschen sich mit dem status quo zufrieden geben, anstatt zu handeln. So wirke diese Lehre quietistisch und  sei ethisch unfruchtbar9.

Diese vier Einwände weisen in der Tat auf Probleme hin. Bei genauerem Nachdenken zeigt sich aber, dass sie nicht das Gewicht haben, die Kirche zur Aufgabe der Rede von der Rechtfertigung zu bewegen. Im Gegenteil.

4. Antworten auf die Einwände

Zu 3.1 Neben der Bedeutung Rechtfertigung = „sich selbst rechtfertigen“, „sich entschuldigen“ gibt es heute darüber hinaus zumindest noch einen doppelten Gebrauch des Wortes „Rechtfertigung“.

- Rechtfertigung wird gebraucht im Sinne von „Begründung“, „Legitimation“, „einen festen Stand“ geben. Auch wenn der christliche Glaube nicht rational bewiesen werden kann10, so  ist er doch bereit und verpflichtet, von sich selbst Rechenschaft (vgl. 1. Petr. 3,15) abzulegen.

- Rechtfertigung  im Sinne von Anerkennen, Bejahen, Zustimmen spielt in gegenwärtigem Denken durchaus eine große Rolle11. Hier wird die Nähe zum theologischen Verständnis des Menschen und seiner Lebensgeschichte, die sich in Übergängen und mit Brüchen vollzieht, sehr deutlich.12 Der moderne Mensch braucht in seiner Fragmentarität Anerkennung und Bejahung, die ihn nicht unbarmherzig auf sein gegenwärtiges Erscheinungsbild oder gewisse Schwächen festlegt. Dies zeigt: Es gibt auch in der Gegenwart durchaus Annäherungsmöglichkeiten an den Begriff und die Sache der Rechtfertigung.

Zu 3.2 Die Rede von der Rechtfertigung hat gewiss einen juridischen Hintergrund, bedient sich juridischer Metaphern, geht aber in diesen  keinesfalls auf.13 Das wird deutlich, wenn man die Redeweise vereinfacht, verallgemeinert und fragt: „Was macht den Menschen zu einem rechten Menschen?“14 Mit dieser Modifikation der Rechtfertigungsfrage wird deutlich: sie verweist auf eine Grundfrage des Menschseins. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass diese zunächst fremd klingende Terminologie der Problematik des heutigen Menschen näher ist als man denkt.

Zu 3.3 Es ist richtig, dass sich für den neuzeitlichen Menschen die Frage nach dem Sinn, dem Zusammenhang des eigenen Lebens, in den Vordergrund drängt.  Bei genauerem Nachdenken ergibt sich folgendes Bild:

a) Mit der Sinnfrage scheint sich die Tendenz zu verbinden, dass der Mensch den Sinn seines Lebens selbst herstellen kann und soll. In Aussagen wie „mir ist in meinem Leben nichts geschenkt worden“ oder „ich habe mir im Leben alles selbst verdienen müssen“15 findet eine entsprechende Zuversicht ihren Ausdruck.

b) Trotz der Erleichterung darüber, den strengen Forderungen Gottes entkommen zu sein und das eigene Leben selbst in die Hand nehmen zu können, findet sich der Mensch aber unversehens in der Situation wieder, dass irdische Instanzen ihm nicht weniger fordernd gegenübertreten und seine Selbstbestimmung schmerzlich einschränken.

c) Angesichts von als sinnlos erlebten Widerfahrnissen bricht immer wieder die Frage auf, wie Gott solch Unheil zulassen könne. Die Frage nach Gott, die erledigt schien, taucht also in Gestalt der Theodizeefrage wieder auf.

d) Im Horizont des neuzeitlichen Atheismus verwandelt sich die Theodizeefrage in die Anthropodizeefrage: wenn es einen Gott nicht gibt, wird der Mensch verantwortlich für das Übel dieser Welt. Der erhöhte Druck, dem der Mensch sich ausgesetzt fühlt, steigert die Versuchung, sich durch Selbstrechtfertigung entlasten zu wollen.

Diese Überlegungen zeigen: Die moderne Sinnfrage ist der Rechtfertigungsfrage näher als es auf den ersten Blick scheint. Die Sinnfrage wird als eine „bestimmte Modifikation der Rechtfertigungsfrage“16 erkennbar. Im christlichen Zusammenhang gilt: Sinn wird mir eröffnet, ist Geschenk, nicht Produkt meiner Suche. Mein Glaube macht mein Leben sinnvoll.

Zu 3.4 Das Menschenbild, das in der Rechtfertigungslehre enthalten ist, qualifiziert nicht den Menschen moralisch ab. Es geht aber davon aus, dass jeder Mensch, auch der moralisch hochstehende, immer schon von einem bedingungslosen Ja Gottes herkommt17. Von hier aus lässt sich auch dem Vorwurf des Quietismus entgegentreten.  Als quietistisch kann die Rechtfertigungslehre nur bezeichnen, wer sie verzeichnet. Recht verstanden hat sie eine erhebliche ethische Bedeutung. Wenn ein Mensch die Gewissheit, von Gott bejaht zu sein, zur Begründung eigener Untätigkeit und Trägheit heranzieht, kann es sich nur um ein Missverständnis der Rechtfertigungsgewissheit handeln. Denn diese macht dem Menschen das Herz, den Kopf und die Hände frei, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Er muss nun nicht mehr um sich selbst und die Erfüllung seiner Sinnfindung besorgt sein, sondern kann sich auf die Not des Nächsten und seine schöpferischen Aufgaben konzentrieren.

Wir bleiben deshalb dabei, dass die Rechtfertigungslehre in einem fundamentalen Sinn die Identität des christlichen Glaubens formuliert18 .

5.  Die Mitte des Glaubens

Zwei zentrale Einsichten sind festzuhalten:

Es macht das Wesen Gottes aus, dass er rechtfertigt, und das Wesen des Menschen, dass er dieser Rechtfertigung bedarf19.

Es zeigt sich, dass die Rechtfertigungslehre nicht ein Lehrstück neben anderen darstellt, sondern grundlegend das Sein des Menschen in der Welt vor Gott beschreibt.20

Es ist der Auftrag der Kirche, diesen Rechtfertigungsglauben weiterzusagen21. Solch Glaube kommt aus der Predigt (Röm. 10,17).  Luther hat im Kleinen Katechismus den Rechtfertigungsglauben dargestellt, ohne den Begriff Rechtfertigung zu benutzen. Die Predigt hat nicht die Rechtfertigungslehre als solche zum Gegenstand, sie soll vielmehr zur Rechtfertigungsgewissheit anreizen, Menschen ermuntern, sich das Ja Gottes gefallen zu lassen und darauf im Leben und im Sterben ihr Vertrauen  zu setzen. Für solche Ermunterung spielt das narrative Zeugnis22 eine große Rolle. Dieses Vertrauen wird nicht unter Absehung von eigener Erfahrung „objektiv bewiesen“, sondern persönlich bezeugt und zugesagt. Die Predigt von der Rechtfertigung kann als ein performativer Akt verstanden werden, sie bewirkt in Gegenwart des göttlichen Geistes, wovon sie redet und was ihr selbst verheißen ist.

Von solch Rechtfertigungsgewissheit her fällt auch ein Licht auf unser Verständnis des ethischen Handelns.  Ethisches Handeln wird auf diesem Standpunkt begriffen als Folge des Sachverhalts, „dass das ethische Subjekt sich von Gott angenommen wissen darf und sich selbst annehmen kann“23. Das Handeln ist so von dem (unerreichbaren) Ziel befreit, durch sich selbst Gottes Bejahung zu verdienen und zu erlangen. Sittliches Handeln nimmt statt eines finalen einen konsekutiven Charakter an24. Weil wir uns von Gott bejaht wissen, ist unser Handeln davon entlastet, unserer Rechtfertigung vor uns selbst, vor anderen und vor Gott dienen zu sollen. Damit wird der Rechtfertigungsglaube zum Antrieb für ein den Nächsten dienendes Handeln25.

Es gehört in diesen Zusammenhang, dass Christen für die Unverletzbarkeit der Menschenwürde in einem fundamentalen Sinne eintreten. Dem Menschen kommt eine gottgegebene Würde zu, die sich nicht aus seinen Taten ergibt und ihm auch nicht durch Untaten entzogen werden kann, sondern unverbrüchlich gilt, weil Gottes Zusagen unverbrüchlich sind. Christliche Aussagen zu aktuellen Themen wie Stammzellforschung, Sterbebegleitung etc. basieren daher auf einem rechtfertigungstheologischen Fundament.  . Der Staat kann und soll die Menschenwürde rechtlich achten und schützen. Im christlichen Glauben wird die Würde des Menschen individuell zur Gewissheit26.

Die Rechtfertigungslehre ist und bleibt grundlegend. Sie muss freilich auf die jeweilige Situation bezogen und für das Verstehen zugänglich gemacht werden. Die Rechtfertigungslehre erschließt dem Glaubenden im Licht des christlichen Glaubens sein gegenwärtiges Leben in existentieller Tiefe.27 . An dieser Erschließung mitzuwirken, ist eine bleibende Aufgabe für die lutherische Kirche, für ihre Theologie und für ihre Verkündigung.

Hannover, 02. Juni 2008

Udo Hahn
Pressesprecher

1 Vgl. WA 40 III, 352, 3; 39/I 205,20-22; BSLK 415, 21f;  Th. Mahlmann, Zur Geschichte der Formel „Articulus stantis et cadentis ecclesiae“ (LuThK 17/1993, S. 187-194) und ders., Art. Articulus stantis... RGG4 Bd.I, Sp. 799f.

2 Vgl. z. B. D. Bonhoeffer, Ethik, München 1958, S. 75: „Ursprung und Wesen alles christlichen Lebens liegen beschlossen in dem einen Geschehen, das die Reformation Rechtfertigung des Sünders aus Gnaden allein genannt hat.“

3 In der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ geht es vor allem um die kriteriologische Bedeutung der Rechtfertigungslehre.

4 So hatte der LWB 1963 in Helsinki Schwierigkeiten, eine verständliche und plausible Interpretation der Rechtfertigungslehre vorzulegen. Seitdem hat die These, die Rechtfertigungslehre antworte auf eine Frage, die der moderne Mensch nicht mehr stelle, viel Zustimmung erfahren.

5 Zu den Verständnisschwierigkeiten vgl. z.B. Friederike Nüssel, Rechtfertigung, in K. Grünwaldt; Konfession: Evangelisch-lutherisch, Bonn/Gütersloh 2004, S. 77f.

6 W. Härle, Zur Gegenwartsbedeutung der „Rechtfertigungs“-Lehre, ZThK 1998 Beiheft 10, S. 108

7 Vgl. G. Ebeling, Dogmatik des christlichen Glaubens, Bd. III, S. 206.

8 Zum Charakter der Sinnfrage vgl. Ch. Taylor, Quellen des Selbst. Die Entstehung der neuzeitlichen Identität, Frankfurt 1994, S. 38-43.

9 Vgl. dazu W. Härle, Die Rechtfertigungslehre als Richtschnur ethischen Handelns, in: St. Drubel/K. Eberl (Hg.), „Das Maß ist uns gegeben“, Neukirchen 2002, S. 87f..

10 Vgl. dazu Ch. Taylor, a.a.O. (Anm. 8), S. 146.

11 Vgl. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung, Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, Frankfurt 1992.

12 Einen solchen Entwurf haben W. Gräb und D. Korsch mit ihrem Buch „Selbsttätiger Glaube. Die Einheit der Praktischen Theologie in der Rechtfertigungslehre“, Neukirchen 1985, vorgelegt. Gräb hat diesen Ansatz mit seinem Aufsatz „Rechtfertigung von Lebensgeschichte“ (Pastoraltheologie 1987, S. 21ff, Referat bei einem Studienkurs in Pullach) zur Kasualtherorie noch bekräftigt und in seiner praktischen Fruchtbarkeit erwiesen.

13 G. Ebeling, a.a.O., S. 198.

14 G. Ebeling, a.a.O, S. 200.

15 Vgl. W. Härle, Rechtfertigung heute, Texte aus der VELKD, Sonderausgabe 2008, S. 38.

16 G. Ebeling, a.a.O. (Anm. 7), S. 207.

17 So W. Härle, Rechtfertigung heute, a.a.O., S. 38.

18 W. Härle, Die Gegenwartsbedeutung der „Rechtfertigungs“-Lehre, a.a.O., S. 122f. W. Härle hat in seinem Aufsatz „Die Rechtfertigungsbotschaft als Richtschnur ethischen Handelns“ eine historische Textinterpretation vorgelegt, die zeigt, dass immer wieder vorgebrachte Einwände nicht stichhaltig sind; vgl. a.a.O., S. 90 – 97.

19 W. Härle, a.a.O., S. 113; vgl. M. Luther, WA 40 II,327,11-328,1 und WA 39 I, 176,33.

20 Vgl. W. Härle/ E.Herms, Rechtfertigung. Das Wirklichkeitsverständnis des christlichen Glaubens, Göttingen 1979, S. 10.

21 Nachdem in CA IV das Rechtfertigungsgeschehen beschrieben wird, fährt CA V fort : „Um diesen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt.“

22 Zur grundlegenden Bedeutung der narrativen Darstellung von letzten Überzeugungen vgl. Ch. Taylor, a.a.O. (Anm. 8), S. 82-104, bes. S. 94f.

23 W. Härle Die Rechtfertigungslehre als Richtschnur ethischen Handelns, a.a.O., S. 97.

24 Vgl. W.Härle, a.a.O., 97f.

25 Vgl. Thesen zur Rechtfertigungslehre, in: W,. Lohff/Chr. Walter (Hg.) Rechtfertigung im neuzeitlichen Lebenszusammenhang. Studien zur Neuinterpretation der Rechtfertigungslehre,, Gütersloh 1974, S. 15.

26 Vgl. A. von Scheliha, „Menschenwürde“ – Konkurrent oder Realisator der Christlichen Freiheit?, in: J. Dierken/A.v. Scheliha (Hg.), Freiheit und Menschenwürde, Tübingen 2005, S. 241ff.

27W. Härle, Zur Gegenwartsbedeutung der "Rechtfertigungs"-Lehre, a.a.O., S. 138.