Synode trifft sich zur zweiten Tagung

Ratswahl und Schwerpunktthema bestimmen Tagesordnung

Vom 2. bis 7. November wird in Trier die zweite Tagung der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stattfinden. Im Mittelpunkt der Beratungen der 120 Mitglieder der Synode stehen das Schwerpunktthema „Bibel im kulturellen Gedächtnis“ und die Wahl in den Rat der EKD. Eröffnet wird die Tagung der Synode mit einem Gottesdienst in der Basilika in Trier, der im ZDF live übertragen wird. Die Sitzungen des Plenums finden in der Europahalle in Trier statt und sind grundsätzlich öffentlich.

Mit dem Schwerpunktthema „Bibel im kulturellen Gedächtnis“ will die Synode der EKD einen eigenen Beitrag zum Jahr der Bibel 2003 leisten. Der gesamte Montag, 3. November, ist für die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema vorgesehen. Im Rahmen des Schwerpunktthemas werden auch die Preisträger des von der EKD ausgeschriebenen Fotowettbewerbs ausgezeichnet.

Am Sonntag, 2. November, im Anschluss an den Gottesdienst wird der Ratsvorsitzende Manfred Kock seinen letzten Bericht vor der Synode vortragen, bevor am Dienstag, 4. November der Rat der EKD gewählt wird. Nach der Ordnung der EKD müssen 14 Mitglieder von der Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam gewählt werden. 15. Mitglied ist kraft Amtes die Präses der EKD-Synode, Barbara Rinke. Sie wurde schon bei der ersten Tagung der EKD-Synode im Mai in Leipzig gewählt. Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Er soll insbesondere für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

Der Mittwoch, 5. November, ist traditionell der Ausschussarbeit in der Synode vorbehalten. In den Ausschüssen werden die Anträge beraten, die bis zu diesem Zeitpunkt in die Synode eingebracht worden sind. Die Synode hat neun ständige Ausschüsse: "Schrift und Verkündigung", "Diakonie, Mission und Ökumene", "Recht", "Kirche, Gesellschaft und Staat", "Erziehung, Bildung und Jugend", "Haushalt", "Europa" und "Umwelt". Die Ausschüsse leisten einen wesentlichen Teil der Sacharbeit der Synode. Jeder Ausschuss bereitet in seinem Bereich die Beratungen für die Tagung vor. Während der Synodaltagung werden alle Tagungsordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, nach ihrer Einbringung und einer ersten Aussprache im Plenum an die betreffenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Aus der Arbeit der Ausschüsse entstehen Beschlussvorlagen zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung durch die Synode.

Am Donnerstag, 6. November, tagt erneut das Plenum. Neben den Berichten aus den Ausschüssen beraten die 120 Synodalen unter anderem das Kirchengesetz über den Haushaltsplan für das kommende Jahr und gesetzliche Regelungen, um die Grenzschutzseelsorge zur Gemeinschaftsaufgabe zu erklären. Am Abend wird beim Abschlussgottesdienst in der Basilika der neu gewählte Rat in sein Amt eingeführt. Zu abschließenden Beratungen trifft sich die Synode am Freitag, 7. November.

Hannover, 6. August 2003
Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Zur Information:

Vorläufige Tagesordnung

für die 2. Tagung der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 2. bis 7. November 2003 in Trier

TOP I Bericht des Rates

TOP II weitere Berichte

 a) Bericht des Diakonischen Werkes
 b) Bericht des Evangelischen Missionswerkes
 c) Bericht des Gemeinschaftswerkes der Evangelischen Publizistik
 d) Bericht des Evangelischen Entwicklungsdienstes
 e) Bericht zur Umsetzung der Beschlüsse der Synodaltagung 2002 – Timmendorfer Strand 
 Die Berichte werden schriftlich vorgelegt, der Bericht zu c) wird auch mündlich eingebracht.
TOP III Schwerpunktthema: „Bibel im kulturellen Gedächtnis“

TOP IV Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2004

TOP V Haushalts- und Kassenführung im Rechnungsjahr 2001 - Entlastung

TOP VI Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland mit dem Ziel die Grenzschutzseelsorge zur Gemeinschaftsaufgabe der EKD zu erklären

TOP VII Erstes Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz

TOP VIII Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland

TOP IX Wahlen in den Rat

TOP X Weitere Wahlen

TOP XI Themenplanung der Synode

TOP XII Fragestunde

weitere Informationen  finden Sie unter Synode, Kirchenkonferenz und Rat der EKD.