Landesbischof Kähler fordert Bleiberecht für Geduldete

Stellvertretender Ratsvorsitzender vertritt EKD beim Integrationsgipfel

„Integration erschöpft sich nicht im Erlernen der deutschen Sprache“, betonte der stellvertretende Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Christoph Kähler, aus Anlass des Integrationsgipfels am heutigen Freitag, 14. Juli, in Berlin. Menschen mit Migrationshintergrund müssten vielmehr die Chance erhalten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. „Dies gilt auch für die mehr als 192.000 Menschen, die seit vielen Jahren nur mit einer Duldung in Deutschland leben“, betonte Kähler, der die evangelische Kirche bei dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel initiierten Gipfel vertritt. Der überwiegende Teil der Geduldeten habe bereits große Integrationsleistungen erbracht. Die EKD setze sich seit vielen Jahren für ein Bleiberecht für diese Menschen ein. „Die Zeit ist reif, den langjährig Geduldeten ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu geben“, forderte Christoph Kähler.

Der thüringische Landesbischof begrüßte die Initiative der Bundeskanzlerin zum Integrationsgipfel, an dem mehr als 70 Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen teilnehmen: „Integration ist eine der Schlüsselaufgaben unserer Gesellschaft, ein auf Rechten und Pflichten beruhender Prozess zwischen Migranten und der sie aufnehmenden Gesellschaft, der nur mit der Hilfe aller gesellschaftlichen Gruppen zu bewältigen ist.“ Die EKD werde diesen Prozess weiterhin mitgestalten und ihre langjährige Erfahrung einbringen. Wichtig sei ihm, auch im Rahmen der aktuellen Debatte das Bewusstsein dafür aufrecht zu erhalten, dass besonders die Gewährung von realer Teilhabe Menschen motivieren könne, sich in eine Gesellschaft einzubringen; insofern könne die einseitige Betonung von Sanktionen als Lösung von Integrationsproblemen nicht zielführend sein, unterstrich Kähler.

Das Zuwanderungsgesetz bewertete der stellvertretende Ratsvorsitzende als einen ersten Schritt in die Richtung einer konstruktiven Gestaltung von Integration. „Erstmals wurde die Aufgabe der Integration gesetzlich verankert, und es wurden – zum Beispiel mit den Integrationskursen - Maßnahmen entwickelt, um den Zugewanderten Unterstützung zu gewähren.“ Die von der Bundesregierung geplanten Reformen des Zuwanderungsgesetzes widersprächen dagegen dem breiten Konsens, der dem Gesetz zugrunde gelegen habe. Kähler kritisierte die geplante Anhebung des Nachzugsalters für Ehepartner von Zugewanderten und deren Pflicht zum Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise. „Diese Vorhaben stehen dem grundgesetzlich verbrieften Schutz von Ehe und Familie entgegen.“


Berlin, 14. Juli 2006
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann