"So wörtlich wie möglich, so frei wie nötig"

Stenografieren für die EKD-Synode

Jahr für Jahr sind sie auf der Synode dabei und bringen jedes gesprochene Wort zu Papier. Zehn Minuten Aufnahme, 35 bis maximal 38 Minuten Ausarbeitung und die nächste Schicht beginnt. Die fünf Stenografen haben alle Hände voll zu tun, bei der 7. Tagung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Referate, Anträge und Wortbeiträge von 120 Synodalen simultan mitzuschreiben.

Seit 1980 begleitet ein festes Team von Stenografen die alljährlichen Tagungen der Synoden der EKD. Aber noch immer gebe es Unverständnis bei Synodalen darüber, warum man die Redebeiträge nicht einfach mit Tonband aufnehme, so Klaus Stiffel, ehemaliger bayerischer Landtagsstenograph. An den Zeitaspekt scheine dabei niemand zu denken. Denn die Ausarbeitung, das heißt die Abschrift per Computer, gelinge weitaus schneller mit einer handgeschriebenen Vorlage als mit Hilfe eines Tonbandgerätes. Das Stenogramm habe den großen Vorteil, dass man überblickt, ob der Redner am Ende des Satzes überhaupt auf den Anfang wieder zurück kommt.

Am meisten Spaß mache die Arbeit trotz der stundenlangen Belastung bei den Synoden. "Hier wird sehr gut und größtenteils druckreif gesprochen. Das andere Extrem gibt es auch, da stimmt dann häufig kein Satz". Die Rhetorik sei vergleichsweise schlecht, dafür kochten häufig die Emotionen hoch. Grundsätzlich gelte bei der Ausarbeitung das Prinzip: "So wörtlich wie möglich, so frei wie nötig."

Im Verband der Parlaments- und Verhandlungsstenografen sind heute rund 180 Kurzschriftexperten organisiert. Neben dem Abitur setzt die Tätigkeit dort auch ein Hochschulstudium voraus. Dabei spielt der Studiengang keine Rolle. Damit sei zum einen die Voraussetzung zum höheren Dienst gegeben, so Stiffel. Zum anderen gehe man wohl davon aus, dass ein Stenograf mit Studium das notwendige Selbstbewusstsein mitbringe. Dies sei mitunter notwenig etwa wenn es um Korrekturwünsche von Rednern gehe. Komme es hart auf hart, würde auch mal der Protokollausschuss, wie etwa bei der Württembergischen Evangelischen Synode, darüber befinden, ob Änderungswünsche zulässig seien oder nicht.

Timmendorfer Strand, 5. November 2002
Pressestelle der EKD
Anita Hartmann