Öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot ist unerlässlich

Arbeitsgespräch der Kirchen mit ARD und ZDF

Die Berichterstattung über religiöse und kirchliche Themen, Initiativen zum Jugendmedienschutz, die Strukturveränderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die aktuelle Diskussion über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren standen im Mittelpunkt eines Gespräches zwischen Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutschen Bischofskonferenz und den Intendanten von ARD und ZDF am 29. Januar in Berlin.

Bei dem Arbeitsgespräch wurde die ARD von ihrem Vorsitzenden, dem NDR-Intendanten Jobst Plog, und weiteren Intendanten und Direktoren vertreten. Für das ZDF nahm eine Delegation unter Leitung von Intendant Markus Schächter an dem Gespräch teil. Die Delegation der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) wurde angeführt von dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Karl Lehmann, die Delegation der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom Vorsitzenden des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber.

Einig waren sich die Vertreter der Kirchen und der Rundfunkanstalten, dass die Frage einer Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Sender und die Frage nach einer Erhöhung der Rundfunkgebühren aus rechtlichen Gründen nicht zu verknüpfen sei. Die Vertreter der Kirchen betonten, dass die Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch die Gebührenfinanzierung gesichert und damit ein breit gefächertes Medienangebot erhalten bleiben müsse.

Die Intendanten unterstrichen, dass die Berichterstattung über religiöse Fragen, über Ereignisse im kirchlichen Bereich sowie die Übertragung von Gottesdiensten und Verkündigungssendungen unverzichtbare Programmangebote seien, die zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehörten. Im Laufe dieses Jahres feiert das „Wort zum Sonntag“ (ARD) als zweitälteste Sendung im Deutschen Fernsehen sein 50jähriges Jubiläum. Die sonntägliche Übertragung von Gottesdiensten im ZDF findet seit 25 Jahren statt und verzeichnet steigende Zuschaueranteile.

Beide Seiten verabredeten, die gemeinsame Arbeit in verschiedenen Bereichen fortzusetzen: Neben der Koordination für kirchliche Sendungen in der ARD sind dies unter anderem Initiativen zum Jugendmedienschutz, die im vergangenen Jahr begonnen worden sind und im Frühsommer weitergeführt werden. Hervorgehoben wurde die Zusammenarbeit beim Kinderkanal und in der Kinderfilm GmbH, die in den letzten Monaten intensiver geworden ist. Der von der Kinderfilm für ZDF und KI.KA produzierte Film „Blindgänger“ wird im Rahmen der Berlinale Premiere haben.

Hannover / Bonn, den 4. Februar 2004

Pressestelle der EKD  
Christof Vetter      

Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
Dr. Martina Höhns