Bestehenden Rechtsstatus der Kirchen achten

Synodenbeschluss zur EU-Verfassung

Für die konstruktive Mitgestaltung des zusammenwachsenden Europas unter christlichen Vorzeichen hat sich die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Donnerstag ausgesprochen. In einem einstimmig angenommenen Beschluss zum Verfassungsvertrag der Europäischen Union sprachen sich die Delegierten auf ihrer Tagung in Timmendorfer Strand für einen strukturierten Dialog zwischen Kirchen und staatlichen Institutionen und die Respektierung der nationalen Rechtsvorschriften zum Status der Religionsgemeinschaften aus.

"In den nächsten Wochen werden entscheidende Weichen für die zukünftige Rolle der Kirchen in Europa gestellt", erklärte Oberkirchenrätin Antje Heider-Rottwilm, die Geschäftsführerin des Europaausschusses, im Anschluss an die Abstimmung. Anderthalb Wochen nachdem ein erster Verfassungsentwurf durch den Europäischen Konvent vorgelegt wurde, gelte es nun, die Anliegen der europäischen Kirchen gebündelt in den Diskussionsprozess einzubringen.

Die EKD-Synode habe mit diesem Beschluss die verschiedenen gemeinsamen Stellungnahmen der Evangelischen und der Römisch-Katholischen Kirche und der Konferenz europäischer Kirchen aufgenommen und bestärkt, so Antje Heider-Rottwilm. "Die europäischen Kirchen ziehen an einem Strang."

Der Verfassungsvertrag solle eine Regelung enthalten, die zu einem strukturierten Dialog mit den Kirchen verpflichtet, heißt es in dem Synodenbeschluss. Es sei zu begrüßen, dass die Charta der Grundrechte in den Vertrag aufgenommen werden soll, weil damit der "ausdrückliche Bezug auf das geistig-religiöse und sittliche Erbe" Europas ausgedrückt werde. Kirchen verträten Werte, die die Grundvoraussetzung freier und demokratischer Gemeinschaften seien, wie Schutz der Menschenwürde, Toleranz und Gleichheit.

"Die Kirchen müssen erkennen, dass Europa uns angeht", erklärte Antje Heider-Rottwilm. Auf der rechtlichen Ebene gehe es um die Erhaltung von Handlungsspielräumen, inhaltlich sollten die Kirchen sich für ein Europa der Versöhnung und der Solidarität einsetzen.

Besonders nachdrücklich setzt sich die EKD-Synode dafür ein, dass bestehende nationale Rechtsvorschriften zum Status von Religionen und Glaubensgemeinschaften durch die europäische Verfassung geachtet werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen solle ausdrücklich garantiert werden.

Timmendorfer Strand, 7. November 2002
Pressestelle der EKD
Silke Fauzi