Empörung über türkisches Gerichtsurteil

Wolfgang Huber schreibt an Patriarch Bartholomäus

Mit Empörung hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, auf die Nachricht reagiert, dass das Oberste Gericht in der Türkei in einem Urteil vom 13. Juni dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel seine Eigenschaft als juristische Person abgesprochen und ihm das Recht bestritten hat, nach eigener kirchenrechtlich-kanonischer Tradition das Attribut der Ökumenizität zu führen. Das Gerichtsurteil stehe „in grosser Distanz zu europäischen Standards rechtlicher Regelungen und Entscheidungen zur Religionsfreiheit und zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen“, schrieb Huber in einem Brief an den Ökumenischen Patriarchen Bartholomäus.

„Ich bedauere, dass ein weltliches Gericht sich mit kirchlichen Themen befasst“, schreibt der Ratsvorsitzende in dieser Woche in einem Brief, der auch dem Auswärtigen Amt zugegangen ist. Mit Besorgnis sehe er die bedrängenden Begleitumstände, denen das Ökumenische Patriarchat in der Konsequenz ausgesetzt sei. „Ich teile die Überzeugung, dass das Patriarchat von Konstantinopel seiner eigenen Tradition folgen darf, seine besondere Stellung unter den orthodoxen Kirchen auf der Grundlage von Entscheidungen der in orthodoxer Überlieferung als ökumenisch bezeichneten Konzilien festzustellen und das Attribut der Ökumenizität zu führen.“ In der Bewertung dieser Situation wisse er sich einig mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK).


Hannover, 7. September 2007
Pressestelle der EKD
Silke Römhild