Konsultationen der EKD mit der Kirche von England

Unterschiedliche Rolle der Amtsträger bei der Konfirmation wird nicht als kirchentrennend empfunden

Die 5. Theologische Konferenz der Kirche von England und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fand auf der Basis der Meissener Erklärung vom 6. bis 9. September in Frodsham bei Chester statt. Christoph Schwöbel, Professor für Systematische Theologie an der Universität Tübingen und Bischof Christopher Hill, Guildford, leiteten als Co-Vorsitzende der Theologischen Konferenz die Delegationen. Im Mittelpunkt stand der praktisch-theologische Austausch über die Zugänge (Initiation) zur christlichen Kirche. Hinsichtlich der Konfirmationspraxis in beiden Kirchen kamen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu Tage. Übereinstimmend wurde der Zusammenhang der Konfirmation mit der Taufe und dem Abendmahl betont. Die Einbettung der Konfirmation in den jeweiligen kulturellen Kontext sowie entwicklungspsychologische Erkenntnisse wurden erörtert. Besonderes Interesse fand die Situation in den östlichen Bundesländern, in denen häufig die Jugendweihe an die Stelle der Konfirmation getreten ist und eine missionarische Herausforderung bedeutet.

Unterschiedlich wird jedoch die Rolle der kirchlichen Amtsträger auf beiden Seiten bewertet. Während in der EKD für den Unterricht und die Konfirmation das Pfarramt, zum Teil in Kooperation mit Gemeindepädagogen und Diakonen, zuständig ist, liegt in der Kirche von England zwar die Zuständigkeit für die Vorbereitung auf die Konfirmation bei den Pfarrerinnen und Pfarrern. Der Akt der Konfirmation selbst wird dann - ähnlich wie in der römisch-katholischen Kirche - vom Bischof durchgeführt. Durch die bischöfliche Handauflegung wird aus der Sicht der Kirche von England die zu konfirmierende Person in die universale Kirche Jesu Christi integriert. Hingegen hat aus evangelischer Sicht das Bischofsamt eine ordnende Funktion, die etwa bei der Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern wichtig wird. Die Konferenz hat dabei festgestellt, dass dieser Unterschied sich nicht kirchentrennend auf das Verhältnis von Protestanten und Anglikanern auswirkt. Für eine weitere Annährung des Amtsverständnisses beider Kirchen ergaben sich in diesem Zusammenhang wichtige weitere Aspekte, die bei den nächsten Treffen zu klären sind.

Ein Diskussionspunkt war außerdem die Antwort des Rates für christliche Einheit der Kirche von England (Council for Christian Unity - Faith and Order Advisory Group) vom Mai 2005 auf die Studie der Leuenberger Kirchengemeinschaft "Die Kirche Jesu Christi - Der reformatorische Beitrag zum ökumenischen Dialog über die kirchliche Einheit" von 1994. Christoph Schwöbel begrüßte, dass die festgestellten acht Übereinstimmungen im Verhältnis zu den vier Kritikpunkten deutlich überwiegen. Schwierigkeiten bereitet dem Rat besonders die Rede von der Kirche als 'große Sünderin' (Luther), sei doch die Kirche bei aller Möglichkeit sich zu irren letztlich doch ein Instrument Gottes in der Welt. Von Seiten der EKD wurde betont, dass gerade die Sendung der Kirche als Zeugin der Gnade Gottes auch die Rede von ihrer Schuld notwendig mache und ihre Buße fordere und ermögliche. Die Begründung des Glaubens und der Kirche im rechtfertigenden Handeln des dreieinigen Gottes sei nicht Ausdruck einer "minimalistischen Ekklesiologie", sondern habe für die evangelischen Kirchen eine kriteriologische Funktion.

Ingesamt wird die Antwort als wichtiger Baustein für weitere theologische Gespräche gewürdigt. Die anschließend ebenfalls in Frodsham gemeinsame tagende Meissen Kommission hat die Ergebnisse der 5. Theologischen Konferenz mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und wird sie in ihre Arbeit aufnehmen.

Hannover, 15. September 2005

Pressestelle der EKD
Silke Fauzi