Gestalten für die Zukunft - Jurist begleitet seit 30 Jahren Entwicklung des Kirchenamtes der EKD

28. November 2002

Wichtige Strukturreformen und Gesetze hat Helmut Herborg während seiner 30 Dienstjahre im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit auf den Weg gebracht. Als Mann mit Sinn für Raum, Licht und Formen hat er sich in dieser Zeit auch einen Ruf als Experte für Architektur- und Sanierungsvorhaben gemacht.

Gleich bei Dienstbeginn 1972 habe er als Arbeits- und Dienstrechtler die Gelegenheit gehabt, sich für den sogenannten 3. Weg in der Gestaltung des Arbeitsrecht einzusetzen, so Helmut Herborg, heutiger Finanzchef im Kirchenamt der EKD. Am kommenden Montag, den 2. Dezember, feiert er sein 30 jähriges Dienstjubiläum. Ziel sei damals gewesen, den Mitarbeitern eine gleichberechtigte Beteiligung in einer paritätisch besetzten Kommission zu verschaffen. Als Alternative zum 1. Weg, bei dem die Mitarbeiter nur Anhörungsrecht hatten und zugleich in Abgrenzung zum Tarifvertragswesen wurde ein eigenes Kirchenarbeitsrecht auf den Weg gebracht.

Weiterer Meilenstein seiner Amtszeit: Eine Strukturreform zur Bildung von Abteilungen im Kirchenamt. "Referenten sowie Sachbearbeiter und Sekretärinnen konnten so sinnvoll zusammengefasst und Abteilungsleitern zugeordnet werden", beschreibt Herborg das Ergebnis seines Engagements im Personalwesen.

Mit dem Bau des neuen Kirchenamtes der EKD, 1982, habe sich sein Wirkungskreis abermals erweitert. "Hinzugekommen ist Fachwissen, Interesse und Liebe für die Architektur." Den Wettbewerb hatte das Berliner Büro von Axel Schultes, dem Architekten des Kanzleramtes, gewonnen. In zwei Bauabschnitten sei gebaut worden. Zunächst sollte die Kirchenkanzlei, die auf sieben Filialen in Hannover verteilt war, einziehen. Die Entscheidung, dass das Kirchliche Außenamt aus Frankfurt auch nach Hannover kommt, sei erst 1983 gefallen. Eigene Ideen hätten sich in dem heutigen Bau manifestiert, etwa das allgegenwärtige Tageslicht oder die runden Formen des Baukörpers.

Stichwort Mitarbeitervertretungsgesetz von 1992: 18 Landeskirchen hätten sich dieses eine gemeinsame Gesetz mittlerweile zueigen gemacht. Zuvor habe in jeder Landeskirche, dem Diakonischen Werk sowie dem Kirchenamt der EKD ein eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz gegolten. "Das hatte bisweilen ein regelrechtes Hochschaukeln bei Mitbestimmungsfragen zur Folge", erinnert sich Herborg. Heute gäbe es diesen Zugzwang nicht mehr - dank der gemeinsamen Grundlage.

Seit 1994 ist Herborg Leiter der Abteilung für Finanzen und "mit Übernahme dieses Bereichs kamen sogleich die harten Jahre mit den vielen Kürzungen". Trotz aller Einsparmaßnahmen sei es dennoch gelungen, neue Aktivitäten wie etwa die Einrichtung der Akademie in Berlin ins Leben zu rufen. Zu dem erweiterten Betätigungsfeld gehöre auch die finanzielle und sachkundige Unterstützung der Landeskirchen aus den neuen Bundesländern. Der Finanzausgleich, der für drei Jahre im Voraus festgelegt werde, biete mittlerweile Verlässlichkeit. Über Strukturveränderungen, Konsolidierungsmaßnahmen und Bewertungen von Arbeitsplätzen habe man östliche Landeskirchen unterstützen können.

Ganz aktuell sei eine sichere Grundlage für die Haushaltsentwicklung der EKD geschaffen worden. Wo bisher bei der Umlage-Finanzierung, die der EKD zugute kommt, jährlich ein Beitrag ausgehandelt wurde, bestimmt ab 2005 das durchschnittliche Kirchensteueraufkommen der letzten drei Jahre die Höhe des festen Prozentsatzes für die EKD. Apropos Zukunft - der Blick nach vorne zeige, "dass die demographische Entwicklung ein geringeres Kirchensteueraufkommen erwarten lässt, und das Bemühen um kostensenkende Strukturveränderungen weitergehen muss. Die Devise wird lauten: wichtige Aktivitäten erhalten und Kooperationen schaffen."

Hannover, 28. November 2002
Pressesteller der EKD
Anita Hartmann