Elisabeth Gräb-Schmidt und Heinrich Bedford-Strohm für den Rat der EKD vorgeschlagen

Nachwahl bei der Synode in Düsseldorf

Für die Nachwahl in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat der Ratswahlausschuss die Theologieprofessorin Dr. Elisabeth Gräb-Schmidt und Landesbischof Professor Dr. Heinrich Bedford-Strohm nominiert. Gräb-Schmidt lehrt Systematische Theologie an der Eberhard Karls Universität in Tübingen, Bedford-Strohm ist leitender Geistlicher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Nachwahl in den Rat ist notwendig geworden, da der ehemalige bayerische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich und die Theologieprofessorin Dr. Christiane Tietz ihre Mandate zum 10. November 2013 niederlegen werden.

Die Nachwahl in den Rat der EKD findet während der 6. Tagung der 11. Synode der EKD vom 10. bis 13. November 2013 in Düsseldorf statt. Wahlberechtigt sind die 126 Mitglieder der EKD-Synode und die Kirchenkonferenz der EKD. Die zur Wahl stehenden Personen werden sich am Abend des 10. November im Plenum vorstellen. Die Wahl selbst wird am Dienstag, den 12. November, stattfinden. Weitere Kandidatinnen und Kandidaten können von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden.

Dem Rat der EKD, dessen aktuelle Amtsperiode im November 2015 endet, gehören entsprechend der Grundordnung der EKD 15 Mitglieder an. Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Synode oder der Kirchenkonferenz vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

Hannover, den 18. Oktober 2013

Pressestelle der EKD
Sven Waske