„Rechte der Betroffenen bei Abschiebungen stärken“

Prälat Reimers fordert den Ausbau von Abschiebebeobachtung

„Abschiebemaßnahmen im europäischen Verbund, in denen Ausländer aus mehreren EU-Mitgliedstaaten in Sammelflügen in ihre Heimatländer zurückgebracht werden, dürfen nicht auf Kosten der Rechte der Betroffenen gehen.“ So der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU, Prälat Stephan Reimers, in einem Fachgespräch zu „Fragen der Harmonisierung von Abschiebestandards in Europa“. Zu dem Gespräch hatte der Bevollmächtigte gemeinsam mit dem Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, am 24. September in Berlin eingeladen.

„Um internationale Menschenrechtsstandards bei Abschiebungen einzuhalten, sind Projekte wie die in Europa bisher einmalige „Abschiebebeobachtung“ am Düsseldorfer Flughafen hilfreich“, so Reimers weiter. Die Abschiebebeobachtung gewährleiste eine Begleitung der Betroffenen während der Abschiebung durch unabhängige Personen. Der Prälat sprach sich dafür aus, ein solches Vorgehen an Flughäfen deutschlandweit zu etablieren. „Die Verantwortlichen sollten darüber nachdenken, ob die Abschiebebeobachtung nicht auch als Netz auf Europäischer Ebene verankert werden könnte“, schlug der Bevollmächtigte vor. Allerdings könne ein solches Monitoring keinesfalls die Notwendigkeit rechtlich bindender Standards auf europäischer Ebene ersetzen.

An der Diskussion beteiligten sich neben Abgeordneten des Bundestages, Vertretern des Bundesinnenministeriums, Repräsentanten des Europarates und des UNHCR auch Vertreter von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, die im Flüchtlingsbereich tätig sind. Anlass für das Fachgespräch war die in jüngster Zeit zunehmende Kooperation von EU-Mitgliedstaaten bei Abschiebungen. Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Belgien bemühen sich derzeit verstärkt um eine gemeinsame Durchführung von Abschiebeflügen in den afrikanischen Raum. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage eines Europäischen Rechtsaktes über die Organisation von Sammelflügen zur Durchführung von Abschiebungen. Zum Schutz der Betroffenen gelten auf europäischer Ebene bislang nur rechtlich unverbindliche Leitlinien. Die Europäische Kommission wird aber in Kürze einen Richtlinienvorschlag für Mindeststandards vorlegen.

Berlin, 24. September 2004

Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann