Kirchenkonferenz hat Arbeitsausschuss eingesetzt

Strukturierte Beratungsphase soll nun beginnen und im Juni erste Ergebnisse bringen

Die Zusammenarbeit der Landeskirchen soll verstärkt, dabei aber die unterschiedlichen Bekenntnisbindungen der 24 Gliedkirchen bewahrt bleiben. Darin war die am Mittwoch und Donnerstag in Hannover tagende Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sich einig. Um die seit einigen Monaten diskutierten Reformüberlegungen in eine „strukturierte Beratungsphase“ zu bringen, haben die Vertreter der Kirchenleitungen aus den Landeskirchen nun einen „Ad-hoc-Ausschuss“ eingesetzt. Der Ausschuss soll die vorliegenden Reformvorschläge zur Zusammenarbeit der Landeskirchen sichten und auswerten. Einen ersten Bericht erwartet die Kirchenkonferenz im Juni kommenden Jahres.

Ziel sei es, „die wesentlichen bestehenden wie zukünftig zu erwartenden Gemeinschaftsaufgaben zu beschreiben und wesentliche Aufgaben, die den Landeskirchen einzeln sowie den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen obliegen, daraufhin zu untersuchen, ob sie gemeinschaftlich wirksamer beraten werden können.“ Der ehemalige badische Landesbischof und Ratsvorsitzende der EKD, Klaus Engelhardt, wurde von der Kirchenkonferenz gebeten, den Vorsitz in diesem Ad-hoc-Ausschuss zu übernehmen. Er hatte mit seinem letzten Bericht als Ratsvorsitzender erste Überlegungen zu einer vertieften Zusammenarbeit der 24 Landeskirchen angestoßen.

Dem Ausschuss gehören an:

  • Landesbischof i.R. Dr. Klaus Engelhardt, ehem. Vorsitzender des Rates der EKD
  • Landesbischof Dr. Ulrich Fischer, Evangelische Landeskirche in Baden
  • Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
  • Landessuperintendent Walter Herrenbrück, Evangelisch-reformierte Kirche
  • Landesbischof Prof. Dr. Christoph Kähler, Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen
  • Bischof Dr. Hans Christian Knuth, Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche
  • Kirchenpräsident Prof. Dr. Peter Steinacker, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
  • Konsistorialpräsidentin Brigitte Andrae, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
  • Vizepräsident Christian Drägert, Evangelische Kirche im Rheinland
  • Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer, Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
  • Direktorin Margit Rupp, Evangelische Landeskirche in Würtemberg
  • Vizepräsident Friedrich Ristow, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
  • Kirchenrat Dr. Arno Schilberg,  Lippische Landeskirche
  • Präsident Dr. Eckhart von Vietinghoff, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers

Hannover, den 5. Dezember 2002
Pressestelle der EKD
Christof Vetter


Zur Information:

Die Kirchenkonferenz der EKD wird von den Leitungen der 24 Gliedkirchen gebildet. In ihr haben Gliedkirchen mit mehr als zwei Millionen Kirchenmitgliedern zwei Stimmen, die anderen Gliedkirchen haben eine Stimme. In der Kirchenkonferenz und in ihrer Arbeit findet die direkte Mitverantwortung und Einflussnahme der Landeskirchen für den Weg der EKD ihren Niederschlag. Die Kirchenkonferenz hat die Aufgabe, die Arbeit der EKD und der Gliedkirchen zu beraten, sie kann dem Rat und/oder der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben. Bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates wirkt sie ausdrücklich mit.

Weitere Informationen zur Struktur der EKD unter www.ekd.de