Generalsynode der VELKD beschließt Fortentwicklung des Verbindungsmodell

„Arbeitsteilig und komplementär“

Die 11. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat auf ihrer 7. Tagung die Fortentwicklung des Verbindungsmodells von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) und VELKD beschlossen. Der Beschluss liegt in gleicher Weise auch der Synode der EKD sowie der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) vor. Die gemeinsame Beschlussvorlage sieht vor, die konfessionellen Bünde UEK und VELKD in ihrer Eigenständigkeit zu erhalten, zugleich aber die Zusammenarbeit auf der Prozess-, Struktur- und Organisationsebene zu verstärken. Insgesamt geht es um die „Fortentwicklung des Verbindungsmodells hin zu vertiefter und verdichteter Gemeinschaft von EKD, UEK und VELKD in der EKD“, so der Beschluss.

Die Synoden kommen zudem im „Verständnis von der ekklesialen Funktion der EKD als Kirche, in der die Gemeinschaft der Gliedkirchen zum Ausdruck kommt“, überein. Dabei stehe die EKD für die Einheit der Gliedkirchen und der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse unter den Bedingungen konfessioneller Pluralität. „Die EKD anerkennt und achtet die in ihr lebendigen Bekenntnistraditionen und ermöglicht deren gemeinschaftliches Handeln.“ Die konfessionellen Bünde „regeln ihre Angelegenheiten eigenständig und dienen damit zugleich der Gemeinschaft in der EKD. Sie arbeiten arbeitsteilig und komplementär.“ Die Identität der VELKD komme in den Handlungsfeldern Theologie, Gemeinde, Liturgie und Ökumene zum Ausdruck.

Das Verbindungsmodell soll insbesondere hinsichtlich einer gemeinsamen Themensteuerung im Sinne einer „vertieften Kooperation und Koordination“ fortentwickelt werden. Beabsichtigt ist eine engere personelle Verzahnung zwischen dem Rat der EKD und der Kirchenleitung der VELKD sowie zwischen den Kammern und Ausschüssen. Die Anerkenntnis der EKD als Kirche werde eine Grundordnungsänderung nach sich ziehen, der die Gliedkirchen zustimmen müssten. Für die verbundenen Synoden gilt: „Die Personenidentität von EKD-Synodalen und Mitgliedern der Vollkonferenz der UEK bzw. der Generalsynode der VELKD hat sich bewährt und wird weitergeführt.“ Die zukünftige Arbeit der Generalsynode soll sich auf die legislativen und legitimierenden Funktionen konzentrieren. Die weitere Zusammenführung der Ämter der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse mit dem Kirchenamt der EKD wird in einem Organisationsentwicklungsprozess umgesetzt, der im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein soll.

Hinweis: Weitere Informationen unter www.velkd.de.

Dresden, 7. November 2014
Dr. Eberhard Blanke
Pressesprecher der VELKD