Wahl des oder der Ratsvorsitzenden

Informationen zum Wahlverlauf

Wer Ratsvorsitzender oder Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland werden will, muss in zwei unterschiedlichen Wahlgängen die Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen von Synode und Kirchenkonferenz erhalten. Die 120 Synodalen und die Vertreter der 24 Landeskirchen werden in Trier ab Dienstag, 4. November, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den bisherigen Ratsvorsitzenden Manfred Kock wählen.

Das Prozedere der Wahl beginnt schon am ersten Sitzungstag. Am Sonntagabend, 2. November, stellen sich die vom Ratswahlausschuss vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl in den Rat der Synode persönlich vor. Am 14. Oktober hat die EKD bekannt gegeben, dass 22 Persönlichkeiten für die Aufgabe kandidieren werden. Ein Nominierter hat im Vorfeld seine Kandidatur zurückgezogen, so dass 21 Personen zur Wahl stehen.

Die Synode und die Kirchenkonferenz können neben dem Ratswahlausschuss weitere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Dazu heißt es in der Geschäftsordnung der Synode: „Weitere Vorschläge müssen von 25 Synodalen oder der Kirchenkonferenz unterstützt werden.“ Diese Vorschläge sollten bis zum Beginn des eigentlichen Wahlvorganges am Dienstag, 4. November, um 9.30 Uhr vorliegen.

Der Rat der EKD besteht aus 15 Personen. Da die Präses der Synode, Barbara Rinke, durch diese Funktion schon Mitglied des neuen Rates ist, werden 14 Personen gewählt. Die Wahlberechtigten haben so viele Stimmen wie Plätze zu besetzen sind. In  den Rat gewählt ist, wer zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht hat. Soweit dies nicht für alle Plätze erreicht ist, wird die Wahl mit weiteren Wahlgängen fortgesetzt. Nach jedem dritten Wahlgang wird die Wahl unterbrochen und der Ratswahlausschuss kann einen neuen Wahlvorschlag vorlegen. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit, dass Synode und Kirchenkonferenz Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Auch diese Vorschläge brauchen wieder 25 Unterstützer oder müssen namens der Kirchenkonferenz gemacht werden. Die Wahlvorgänge werden so lange wiederholt, bis alle 14 zu vergebenden Mandate besetzt wurden.

Sobald der Rat gewählt ist, tritt dieser zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung beraten die Mitglieder, ob sie der Synode und der Kirchenkonferenz einen Vorschlag machen wollen, wer als Vorsitzende oder Vorsitzender des Rates und wer für die Stellvertretung vorgeschlagen werden soll. Von diesem Recht ist bisher immer Gebrauch gemacht worden. Die Synode und die Kirchenkonferenz kann auch eigene Vorschläge machen. Die oder der Vorsitzende und die Stellvertretung müssen dann vom gleichen Wahlgremium – der Synode und der Kirchenkonferenz zusammen – mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden.


Die Mitglieder des neuen Rates werden mit dem Abschlussgottesdienst am Donnerstag, 5. November, um 19.30 Uhr in der Basilika in Trier in ihr Amt eingeführt. Die Amtszeit beträgt wie bei der Synode sechs Jahre.

Trier, 2. November 2003
Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Hinweis:
Weitere Informationen zum Rat erhalten Sie unter: www.ekd.de/rat
Weitere Informationen zur aktuellen Tagung der Synode unter www.ekd.de/synode2003

Die Liste der Ratswahlkandidatinnen und Ratswahlkandidaten:

Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ratswahl 2003
(in alphabetischer Reihenfolge)

  1. Gisela Brackert, Publizistin, Hörfunk-Redakteurin i.R., Wehrheim
  2. Ernst Eberhard Cherdron, Kirchenpräsident, Speyer
  3. Margit Fleckenstein, Rechtsanwältin und vereidigte Buchprüferin, Mannheim
  4. Dr. Johannes Friedrich, Landesbischof, München
  5. Hermann Gröhe, MdB, Rechtsanwalt, Neuss
  6. Peter Hahne, Fernsehredakteur, Berlin
  7. Dr. Wolfgang Huber, Bischof, Berlin
  8. Prof. Dr. Christoph Kähler, Landesbischof, Eisenach
  9. Dr. Margot Käßmann, Landesbischöfin, Hannover
  10. Gudrun Lindner, Vormundschaftliche Betreuerin, Weissbach
  11. Elisabeth Lingner, Senatsdirektorin i.R., Hamburg
  12. Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel, Univ.-Professor, Chirurg, Augsburg
  13. Norman Rentrop, Verleger, Bonn
  14. Margit Rupp, Direktorin im Oberkirchenrat, Stuttgart
  15. Dr. Ursula Schäfer-Preuss, Ministerialdirektorin, Bonn
  16. Dr. Beate Scheffler, Abteilungsleiterin in der Staatskanzlei des Landes NRW, Bochum
  17. Nikolaus Schneider, Präses, Düsseldorf
  18. Marlehn Thieme, ass.-jur., Direktorin der Deutschen Bank AG, Bad Soden
  19. Prof. Dr. Michael Weinrich, Professor für systematische Theologie FU Berlin, Berlin
  20. Klaus Winterhoff, Juristischer Vizepräsident, Bielefeld
  21. Louis-Ferdinand von Zobeltitz, Schriftführer des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche, Bremen

Kurzfassung der Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten, wie sie auch den Wahlberechtigten in Synode und Kirchenkonferenz zugesandt wurde, können Sie im Pressebüro auf der Tagung der Synode bekommen oder im Internet nachlesen:
http://www.ekd.de/download/lebenslaeufe_
ratskandidaten1.pdf