Gräb-Schmidt und Bedford-Strohm in den Rat der EKD gewählt

Die Theologieprofessorin Elisabeth Gräb-Schmidt (Tübingen) und der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, wurden heute Vormittag (12. November) auf der in Düsseldorf tagenden Synode der EKD in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt. Gräb-Schmidt erhielt 112 Stimmen, für Bedford-Strom votierten 106 Mitglieder von Synode und Kirchenkonferenz der EKD.

Elisabeth Gräb-Schmidt wurde 1956 in Münster geboren und ist Professorin für Systematische Theologie mit Schwerpunkt Ethik. Sie studierte Theologie in Göttingen und Heidelberg. 1992 promovierte sie in Mainz und habilitierte sich 2001 in Tübingen. Von 2002 bis 2010 war sie Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen, seitdem lehrt sie an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. Seit 2010 gehört sie der Kammer der EKD für öffentliche Verantwortung an, zuvor war sie Mitglied der Kammer für nachhaltige Entwicklung.

Der 1960 in Memmingen geborene Heinrich Bedford-Strohm hat Theologie in Erlangen, Heidelberg und Berkeley/USA studiert. Er war Pfarrer in Coburg und habilitierte sich 1998 in Heidelberg in Systematischer Theologie. 2004 übernahm er eine Professur für Systematische Theologie und Theologische Gegenwartsfragen an der Universität Bamberg. 2011 wurde er zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Bedford-Strohm gehört dem Aufsichtsrat des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung an und ist stellvertretender Vorsitzender der Sozialkammer der EKD.

Die Nachwahl in den 15köpfigen Rat der EKD war notwendig geworden, da der ehemalige bayerische Landesbischof Johannes Friedrich und die Theologieprofessorin Christiane Tietz ihre Mandate niedergelegt hatten. Wahlberechtigt waren die 126 Mitglieder der EKD-Synode und die Kirchenkonferenz der EKD. Am Sonntagabend hatten die Kandidatin und der Kandidat sich der Synode vorgestellt.

Dem Rat der EKD, dessen aktuelle Amtsperiode im November 2015 endet, gehören entsprechend der Grundordnung der EKD 15 Mitglieder an. Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Synode oder der Kirchenkonferenz vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

Düsseldorf, den 12. November 2013

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick