Ausstrahlungsstarke Frömmigkeit und richterliche Tugenden

Früherer Präsident des Kirchenamtes Otto von Campenhausen wird 75

Die „tief wurzelnde und ausstrahlungsstarke Frömmigkeit“ und die „richterlichen Tugenden“ seines Vorvorgängers Otto von Campenhausen hebt der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, in einem Gratulationsschreiben zu dessen 75. Geburtstag hervor. Der frühere Präsident des Kirchenamtes (1989-1997) wurde am 7. Februar 1932 auf der Burg Schwarzenfels in Hessen geboren. Nach dem Jura- Studium arbeitete Otto von Campenhausen im Dienst des Landes Schleswig-Holstein zunächst als Staatsanwalt und dann als Richter an verschiedenen Gerichten. Ehrenamtlich engagierte sich Otto von Campenhausen unter anderem in der EKD, in deren Synode er von 1971 bis 1989 Mitglied war. Zum Präsidium des Synode gehörte er von 1973 bis 1979 und anschließend war er bis 1985 Mitglied des Rates der EKD.

Am 1. September 1989 übernahm er die Leitung des Kirchenamtes der EKD in Hannover. Wenige Wochen später sei „die Welt eine andere geworden“, schreibt Barth: „Wiedergewinnung der kirchlichen Einheit, Umgang mit den Stasi-Vorwürfen und den Stasi-Belastungen kirchlicher Mitarbeiter, Regelung der Militärseelsorge für den Bereich der ostdeutschen Gliedkirchen – das sind nur die wichtigsten Stichworte für die Aufgaben,“ vor denen Otto von Campenhausen unvermutet gestanden  habe. Dass in dieser Situation tragfähige Lösungen gefunden wurden, sei nicht zuletzt der seinem persönlichen Wesen und seiner richterlichen Erfahrung geschuldeten "Unaufgeregtheit" zu verdanken, formuliert Barth, der die gesamte Amtszeit seines Vorgängers als Referent und Abteilungsleiter im Kirchenamt miterlebt hat.

Den Wechsel vom Richteramt in das Amt des Präsidenten des Kirchenamtess hatte Otto von Campenhausen seinerzeit in einem Interview als Wechsel „von der richterlichen Unabhängigkeit in die Frontätigkeit eines Knechts“ charakterisiert. Barth betont, dass der Wechsel aber mitnichten das Ablegen des einen und das Anlegen von etwas ganz anderem gewesen sei. Vielmehr sei Otto von Campenhausen auch als Präsident des Kirchenamtes in gewisser Weise Richter geblieben: „einer, der es gelernt hat, zuerst den tatsächlichen Hergang und Sachverhalt zu ermitteln, einer, der seine Wertschätzung nicht zuletzt dem Umstand verdankt, unparteiisch zu sein, einer, der weiß, welch ordnende Kraft darin steckt, sich an Regeln und Regelungen zu halten und sie klug auf den Einzelfall anzuwenden, schließlich einer, der bei jeder Entscheidung, so weit das geht, den Ausgleich zu befördern sucht.“

Das Evangelische Studienwerk Villigst sei Otto von Campenhausen auch weit über dessen Ruhestand hinaus ein Herzensanliegen gewesen, hebt Barth hervor. Bis 1956 selbst Stipendiat, habe er dies durch sein Engagement für das Studienwerk vielfach zurückgezahlt. Es freue ihn sicher, so Barth, dass „der Gedanke der Elitenförderung, gerade auch der Bildung einer protestantischen Elite wieder verstärkte Aufmerksamkeit erfährt, ja eine neue Blüte erlebt“.

Hannover, 06. Februar 2007

Pressestelle der EKD
Christof Vetter