Generalsynode der VELKD verabschiedet Beschlüsse und Entschließungen

Aufnahme des Schwerpunktthemas und der Berichte

Die 5. Tagung der 11. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) ist am Dienstag mit einem Beschluss zum Schwerpunktthema sowie mit Entschließungen zum Bericht des Leitenden Bischofs und zum Bericht des Catholica-Beauftragten zu Ende gegangen.

Zum Schwerpunktthema „Lutherische Kirchen auf dem Weg: Zugänge zum Reformationsjubiläum 2017“ hat die Generalsynode Impulse beschlossen, die in die Beratungen zur Entschließung der EKD-Synode eingebracht werden. Ein zweiter Teil des Beschlusses enthält „Impulse für die Weiterarbeit in den Gemeinden“. Darin werden die persönliche, die weltweite und die missionarische Dimension der Reformation hervorgehoben. Außerdem wird auf die Bedeutung der „Körpersprache der Kirche“ insbesondere im Hinblick auf die Sakramente hingewiesen.

In ihrer Entschließung zum ersten Bericht von Bischof Gerhard Ulrich (Kiel) als Leitendem Bischof begrüßt die Generalsynode den Impuls, weitere Schritte zu mehr Gemeinsamkeit der evangelischen Kirchen zu gehen. Es gebe eine Reihe von positiven Entwicklungen zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und der VELKD. „Die Generalsynode ermutigt alle Beteiligten, die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu intensivieren.“ Zugleich regt die Generalsynode an, die Gemeinsamkeit durch eine Anerkennung des Augsburgischen Bekenntnisses „durch alle Gliedkirchen der EKD“ weiter zu stärken.

Die Entschließung zum Bericht des Catholica-Beauftragten, des braunschweigischen Landesbischofs Prof. Dr. Friedrich Weber, unterstreicht die kirchentheologische Bedeutung der Taufe. Die „Taufe als Wirk- und Bekenntniszeichen der Einheit aller Christen“ sei weiter zu ergründen. Die Generalsynode zeigt sich überzeugt davon, „dass eine gegenseitige Einladung zum sonntäglichen, nicht-eucharistischen Gottesdienst in Situationen und Gegenden“, in denen die Anzahl der Gottesdienste gering sei, „ein besonderer ökumenischer Dienst“ sein könne. Auch anlässlich der Feiern zu 50 Jahren Zweites Vatikanisches Konzil und zu 500 Jahren Reformation sollten gegenseitige Einladungen erfolgen. Beide Jubiläen seien eine ökumenische Chance, „gemeinsam innezuhalten, um den bisherigen Weg zu bedenken, heilvolle und schmerzhafte Erinnerungen zur Sprache zu bringen und zu feiern, dass beide Ereignisse Christusjubiläen sind“.

Hinweis: Die Texte der Entschließungen sowie weitere Informationen sind unter dem u.g. Link einzusehen.

Timmendorfer Strand, 6. November 2012
Dr. Eberhard Blanke
Pressesprecher der VELKD