Lexikon für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht

Erstes evangelisch-katholisches Standardwerk komplett erschienen

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Axel Freiherr von Campenhausen (Göttingen), hat am heutigen Montag, 13. Dezember, in Hannover das in drei Bänden erschienene „Lexikon für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Zusammen mit Ilona Riedel-Spangenberger (Mainz) und Pater Reinhold Sebott (SI) (Würzburg) unter Mitarbeit von Heribert Hallermann hat er dieses erste evangelisch-katholisches Lexikon zu Fragen des Kirchenrechts herausgegeben. Erschienen sind die drei Einzelbände in den vergangenen drei Jahren im Verlag Ferdinand Schöningh (Paderborn). Auf den insgesamt knapp 3.000 Seiten bieten namhafte Wissenschaftler aus den Disziplinen des Katholischen und Evangelischen Kirchenrechts, der Kirchlichen Rechtsgeschichte und des Staatskirchenrechts sowie aus verschiedenen Kirchen fundierte Orientierung und verlässliche Hinweise zum geschichtlich gewachsenen geltenden Recht der Kirchen in ihren jeweiligen rechtlichen Verhältnissen mit dem Staat.

Hannover, 13. Dezember 2004

Pressestelle der EKD
Christof Vetter

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