Leiter der UEK-Kirchenkanzlei Wilhelm Hüffmeier geht in den Ruhestand

Festakt zum Abschied am 29. November in Berlin

Der Leiter der Kirchenkanzlei der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK), Präsident Dr. Wilhelm Hüffmeier, und sein Stellvertreter, Oberkirchenrat Dr. Michael Jacob, werden am kommenden Mittwoch, 29. November, zum Jahresende in den Ruhestand verabschiedet. Der Festakt zu diesem Anlass dient gleichzeitig als offizielle Verabschiedung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenkanzlei. Mit Ende des Jahres wird die Tätigkeit der Kirchenkanzlei in Berlin eingestellt; die Geschäfte der Union werden danach von der UEK-Amtsstelle im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover wahrgenommen. Damit endet die bald 190jährige Geschichte der früheren Preußischen Landeskirche, deren Leitung seit 1912 ihren Platz im Gebäude in der Jebensstraße 3 hatte. Die EKD hat das Haus für die evangelische Bundeswehrseelsorge erworben, die im kommenden Jahr in die neuen Räumlichkeiten einziehen wird.

Präsident Dr. Wilhelm Hüffmeier leitet die Kirchenkanzlei der Union seit 1995. Der 1941 geborene Berliner studierte Evangelische Theologie in Berlin, Marburg und Zürich. Nach dem Vikariat war er von 1966 bis 1972 Wissenschaftlicher Assistent im Fach Systematische Theologie bei Professor Jüngel in Zürich und Tübingen. 1972 promovierte Hüffmeier mit einer Arbeit zur Theologie Friedrich Gogartens und wurde in Berlin ordiniert. Im folgenden Jahr begann er seine Lehrtätigkeit als Dozent für Neues Testament in Sao Leopoldo/Brasilien. 1976 bis 1982 war er als Pfarrer in Berlin-Lankwitz tätig. Im März 1983 wurde Hüffmeier Theologischer Dezernent in der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union (EKU) und der Geschäftsstelle der Arnoldsheiner Konferenz; seit 1987 leitete er das Sekretariat der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Zu seinem Amt gehörte auch der regelmäßige Predigtdienst im Berliner Dom. Wilhelm Hüffmeier ist Ehrendoktor der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität und Träger des Bundesverdienstkreuzes.

Oberkirchenrat Dr. Michael Jacob, geboren am 15. April 1944 in Forst/Lausitz, erlernte den Beruf des Orgelbauers, bevor er 1965 mit dem Theologiestudium begann. Nach seiner Ordination war er von 1973 bis 1978 Pfarrer im Kirchenkreis Cottbus, im Anschluss promovierte er mit einer Arbeit über Friedrich Nietzsche und war als Dozent für Systematische Theologie am Berliner Sprachenkonvikt tätig. Im Dezember 1988 wurde Jacob als Sekretär der Kommission für Ausbildung beim Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und bei der Kirchenkanzlei der EKU berufen. Als Mitglied der Kirchenkanzlei war er für theologische Grundsatzfragen, die theologische Aus- und Fortbildung, sowie für Kirchenmusik zuständig.

Die Feierlichkeiten zur Verabschiedung beginnen um 15 Uhr in den Räumen der Kirchenkanzlei, Jebensstraße 3, 10623 Berlin. Den Festvortrag „Der Zukunft das Wort geben. Eine Besinnung zum Abschied von der Kirchenkanzlei der UEK“ wird Professor Dr. Wolf Krötke halten, Würdigungen sprechen Präses Nikolaus Schneider, leitender Geistlicher der Evangelischen Kirche im Rheinland und Präses der letzten EKU-Synode, sowie der badische Landesbischof Dr. Ulrich Fischer, der auch Vorsitzender des Präsidiums der UEK ist. Nach den Vorträgen wird Dr. Hanna Kasparick, Direktorin des Predigerseminars Wittenberg, eine Andacht halten, in deren Rahmen die Aussegnung stattfindet. Im Anschluss bittet das Präsidium der UEK zu einem Empfang. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.

Das traditionsreiche Haus in der Jebensstraße wurde als Sitz des Evangelischen Oberkirchenrates (EOK), der ersten selbständigen Kirchenbehörde in Preußen, erbaut. Seit 1953, nachdem der Zusammenschluss der ehemaligen preußischen Kirchenprovinzen als „Evangelische Kirche der Union“ (EKU) weiter wirkte, hieß die Behörde in der Jebensstraße „Kirchenkanzlei der EKU“. 1967 siedelte sich die Geschäftsstelle der Arnoldshainer Konferenz, einer Arbeitsgemeinschaft unierter und reformierter Kirchen in der EKD, ebenfalls im Haus an. Im Jahr 2003 fusionierten EKU und AKf zur Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK).

Aufgabe der Union Evangelischer Kirchen ist es unter anderem, die Einheitlichkeit der Ordnungen in den Mitgliedskirchen zu fördern. Dies bezieht sich vor allem auf dienst-, arbeits- und besoldungsrechtliche Regelungen und Ausbildungsbestimmungen für die Pfarr- und anderen kirchlichen Dienste sowie für die kirchliche Gerichtsbarkeit, aber auch für die Gottesdienstordnungen unter anderem zu Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Im Rahmen dieser Aufgaben führte die Kirchenkanzlei die laufenden Geschäfte nach den Beschlüssen der Vollkonferenz und des Präsidiums. Hierzu gehörte auch die Ausübung der Kirchenaufsicht über die Werke und Einrichtungen der UEK, wie zum Beispiel der Dom zu Berlin, das Predigerseminar Wittenberg und das Kloster Stift zum Heiligengrabe.

Berlin, 24. November 2006

Pressestelle der UEK
Karoline Lehmann