„Absage an blinden Gehorsam und Mut zum Zweifel“

EKD-Ratsvorsitzender sprach am Reformationstag in Wiesbaden

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses  Nikolaus Schneider, hat am heutigen Reformationstages in Wiesbaden betont, dass die  „Bindung an Gottes Wort“ Menschen von „Selbstzwängen und von Sachzwängen“ befreie.  Schneider hielt am Abend in der Lutherkirche in der hessischen Landeshauptstadt einen  Vortrag unter dem Titel „Die Kraft des Zweifels“. Darin führte er aus, dass Menschen in einer  solchen Bindung „ihr menschliches Maß“ annehmen könnten. Dazu gehöre „die  Begrenztheit, die Zeitbedingtheit und die Vergänglichkeit alles Irdischen - im persönlichen  Leben wie auch in allen Ordnungen und Strukturen, die Fehlbarkeit des menschlichen  Denkens, Planens, Entscheidens und Handelns – auch bei den Mächtigen dieser Welt und  auch bei kirchenleitenden Menschen und Gremien“, aber auch „die Fähigkeit des Menschen  zum Fragen und Zweifeln, zur Umkehr, zu Veränderung und Neuanfang.“ 

Schneider erinnerte an Martin Luther: Dem Reformator sei es darum gegangen, „dass  Christenmenschen vor Gott ihre Höllenangst verlieren und vor Gott und Menschen ihre  Glaubensfreiheit entdecken. Und dass sie in dieser Freiheit ihre Verantwortung vor Gott und  für die Welt und ihre Mitmenschen wahrnehmen“. Teil dieser evangelischen Freiheit und  Verantwortung sei die „Absage an blinden Gehorsam und der Mut zu konkretem Zweifel“ in  allen Lebensbereichen.  

Die Theologie, so Schneider weiter, könne konkrete Fragen und konkrete Zweifel des  menschlichen Verstandes nicht vorschnell als „Geheimnis des Glaubens abwürgen“. Zwar  gelte, dass „Gott und der Glaube an Gott größer und mehr“ seien als menschlicher Verstand  und menschliche Logik es fassen und begründen können, aber konkrete Zweifel an  überlieferten Glaubenswahrheiten und das individuelle, ganz persönliche „Verstehen-Wollen“  von Gottes Wort und Gottes Offenbarungen dürften „um der Redlichkeit wissenschaftlicher  Arbeit und auch um Gottes willen“ nicht verteufelt werden.“ Der Verzicht auf kritisches  Denken und zweifelndes Fragen, so Schneider, führe letztendlich zu einem „toten Buchstabenglauben und zu einer naiven und lebensfremden Sektiererei.“ Aber „die Freiheit  zum Zweifel“ tue „dem persönlichen Glauben, dem theologischen Lehren und Lernen und  auch der Verkündigung und den Strukturen der Kirche gut“, so der Ratsvorsitzende. Sie halte  den Glauben „lebendig“, öffne dem theologischen Lehren und Lernen „neue Horizonte“ und  verhindere so, dass die Kirche das „verpflichtende Erbe Martin Luthers“ vergesse, das da  laute: „ecclesia reformata semper reformanda est“.  

Die in der Reformation wieder neu entdeckte evangelische Freiheit, so Schneider, sei in  ihren Auswirkungen nicht auf die Kirchengeschichte beschränkt gewesen. Vielmehr sei der  „der Gedanke der Freiheit eines jeden Christenmenschen mitentscheidend für den  demokratischen Weg unserer Gesellschaft“ gewesen. Rückblickend sei zu erkennen, so der  Präses, dass die Forderung der Aufklärung nach dem „Ausgang des Menschen aus seiner  selbstverschuldeten Unmündigkeit“ als eine „Entfaltung der reformatorischen Einsicht in die  Unvertretbarkeit jeder Person“ verstanden werden könne, auch wenn dies in der Aufklärung  zumeist ohne die Rückbindung an Gott propagiert wurde. Das reformatorische  Freiheitsverständnis habe so weit über Kirche und Christentum hinaus in die Gesellschaft  hineingewirkt. „Die im Glauben begründete unmittelbare Stellung einer Person vor Gott  schließt nach reformatorischem Verständnis aus, dass politische Institutionen Zugriff auf den  Glauben der Einzelnen haben.“ 

Mit diesem Grundsatz sei die Basis für die moderne Religions- und Gewissensfreiheit gelegt  worden. Gerade aber im Hinblick auf die „tiefgreifende Veränderung unserer Gesellschaft in  Richtung multikultureller und multireligiöser Verhältnisse und auf unsere aktuelle Debatte mit  dem Islam“ sei es unverzichtbar, diesen Grundsatz für unsere heutigen Bedingungen konkret  zu entfalten. Schneider: „Gesellschaftliche Strukturen, wirtschaftliches Handeln,  Rechtsauffassungen, Wissenschaftskonzepte, Kultur, Kunst und Moralvorstellungen wurden  und werden von dem Freiheitsverständnis der Reformation geprägt. Die Befreiung aus  ,klerikaler Bevormundung‘ durch Luther und die Reformation ermutigte und ermutigt bis  heute Christenmenschen, den Geist der Freiheit und die Kraft des Zweifels auch in  nichtkirchlichen Lebensbereichen ,wehen‘ zu lassen. Das, so Schneider abschließend,  bewahre eine Gesellschaft vor „Verkrustungen“ und tue ihr gut. 
 
Hannover, 31. Oktober 2011

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick