Einheitliche Regelung der Bundeswehrseelsorge abgeschlossen

Dem Osten nichts "übergestülpt"

Die einheitliche bundesweite Regelung der Seelsorge in der Bundeswehr ist am
17. März mit einem Festgottesdienst in Bonn abgeschlossen worden. Eine Übergangsregelung hatte zuvor die Seelsorge in Ost- und Westdeutschland für Soldatinnen und Soldaten geregelt. In seiner Predigt brachte der Militärbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Peter Krug, seine Freude über die Vereinbarung zwischen EKD und Staat sowie seine Dankbarkeit für Frieden und Freiheit zum Ausdruck.

"Lasst uns das gewachsene Vertrauen zwischen Ost und West, zwischen Kirche und Staat jetzt umsetzen in eine gute gemeinsame Seelsorge", sagte Militärbischof Krug mit Blick auf die Zukunft. Der einheitlichen Regelung der Seelsorge in Ost- und Westdeutschland ist zunächst als Übergangsregelung die "Vereinbarung zur Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern" vorausgegangen, die 1996 von der Bundesrepublik Deutschland und EKD unterzeichnet wurde. Sie ermöglichte den ostdeutschen Kirchen - anders als in den Kirchen in Westdeutschland - für eine Übergangszeit eine Arbeit innerhalb der Bundeswehr ohne einen Bundesbeamtenstatus der Geistlichen, gegen den massive Vorbehalte bestanden.

2002 folgte mit der "Protokollnotiz" eine Vereinbarung zwischen Staat und Kirche, die weiterhin die Ausnahmen vom Beamtenstatus vorsah und unter anderem eine Stärkung der nebenamtlichen Betreuung durch zivile Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer ermöglichte. Mit Ende des vergangenen Jahres war der Wirkungszeitraum der Protokollnotiz ausgelaufen. Diese gemeinsame Auslegung - des Militärseelsorgevertrags, der in Westdeutschland seit 1957 gültig ist, der Übergangsregelung von 1996 und der EKD-Kirchengesetzänderung zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland von 2002 -ist nun in eine einheitliche bundesweite Regelung übergegangen.

Das Zustandekommen der Protokollnotiz sei ein Beleg für die Vertragstreue der EKD und ein Zeichen für partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kirchen und Staat, unterstrich Ministerialdirektor Dieter Weingärtner vom Bundesministerium der Verteidigung. Dabei begrüßte er, dass man damals dem Osten die im Westen gültigen Regelungen nicht "übergestülpt" habe.

Hannover, 18. März 2004
Pressestelle der EKD
Anita Hartmann