„Musik ist Schlüsselaufgabe evangelischer Bildungsarbeit“

EKD-Ratsvorsitzender auf dem Kongress der Kirchenmusik

Die Bedeutung evangelischer Kirchenmusik auch weit über den kirchlichen Bereich hinaus hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, betont. In einem Vortrag beim Kongress der Kirchenmusik in Stuttgart erklärte der Ratsvorsitzende am Freitag, den 24. Oktober, die evangelische Kirchenmusik nehme einen eigenen Bildungsauftrag wahr. Der Gemeindechor oder ein Orgelkonzert bildeten häufig die ersten Berührungspunkte mit Musik wie zugleich auch mit dem christlichen Glauben. Repräsentative Jugendstudien zeigten, dass musikalische Bildung vielfältige Fähigkeiten fördere: „Musik macht klug, sozial kompetent, kreativ und nicht zuletzt attraktiv.“ Zugleich gerieten Musik- und Kunstschulen immer mehr unter finanziellen Druck. „Deshalb sind es oftmals die Kirchen auf dem Land, die als eine der letzten tragfähigen Institutionen die Fahne der musischen Bildung hochhalten“. Aber auch die Kirchen haben große Schwierigkeiten, dieses Engagement im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten, geschweige denn es zu steigern. Er halte es für eine Schlüsselaufgabe evangelischer Bildungsarbeit, „auch in einer Zeit starker Konkurrenz – vor allem durch die Verlockungen von Computerspielen und Internet – an diesem Angebot festzuhalten und dafür neue Wege zu suchen“, so Wolfgang Huber.

Kirchenmusik sei „eine tragende Säule der evangelischen Kirche.“ Sie schule eine elementare Hör- und Ausdrucksfähigkeit: „Zuhören, Mithören und Aufeinanderhören sind Kardinaltugenden gelingenden Musizierens. Es gehört zum Wunder der Musik, dass weltanschauliche und persönliche Differenzen durch gemeinsames Musizieren in einen veränderten, ja in einen gemeinsamen Horizont rücken. Wer musizieren gelernt hat, für den ist Gemeinschaft kein Fremdwort.“

Zugleich biete Kirchenmusik die Möglichkeit, gewohnte Grenzen zu überschreiten, zum Beispiel „diejenigen von ernster und unterhaltender Musik, von Kunst- und Popularmusik ebenso wie die Grenzen zwischen den Generationen und ihren kulturellen Prägungen.“ Der Ratsvorsitzende hob besonders den Umgang mit neuen Musikrichtungen hervor: „Auf mich wirkt es immer als eine Problemanzeige – und keineswegs als die Lösung des Problems -, wenn neben der „normalen“ Kirchenmusik die sogenannte Popularmusik durch besondere Beauftragungen abgedeckt werden soll – was doch beweist, dass sie in unserer kirchenmusikalischen Wirklichkeit oder auch die Kirchenmusik in der Wirklichkeit ihrer Adressaten noch nicht ganz angekommen ist.“ Die Weiterarbeit an diesen Fragen gehöre für ihn zu den „Pflichtaufgaben heutiger Kirchenmusik“.

Hannover, 24. Oktober 2008

Pressestelle der EKD
Silke Römhild