Plädoyer für weitergehende Integration

UEK-Vorsitzender Landesbischof Fischer zur Zusammenarbeit der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse in der EKD

Mit einem Plädoyer für eine weiter reichende Zusammenarbeit der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse in der EKD hat Landesbischof Ulrich Fischer als Vorsitzender die Vollkonferenz der UEK eröffnet. Ein verbindliches Miteinander der konfessionell unterschiedlich geprägten Landeskirchen und Gruppen sei die Bedingung für ein wirksames Agieren der evangelischen Kirche. Eine Gesellschaft, die in Deutschland wie im europäischen Horizont um das Gelingen von „Integration“ ringe, brauche „das Beispiel eines evangelischen Miteinanders in versöhnter Vielfalt“, sagte Fischer am heutigen Dienstag vor der Vollkonferenz in Hannover.

Als Beispiele verbindlicher Zusammenarbeit nannte Fischer das Vorhaben einer Revision der „Perikopenordnung“ (der Ordnung der biblischen Texte für den Gottesdienst), aber auch die Gestaltung der Reformationsdekade und des Reformationsjubiläums 2017.  Dabei sei es ein besonderes Anliegen der UEK, Theologie verständlich zu machen. So wolle die UEK-Vollkonferenz im Rahmen der EKD-Synode jeweils einen bewusst theologischen Impuls geben. In diesem Jahr setzen sich die Delegierten mit dem christlichen Gottesverständnis auseinander.

Fischer ging auch auf die begonnene Fusion dreier Landeskirchen zu einer Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland ein. Einer der drei Partner, die Pommersche Kirche sei essentiell geprägt von der Verbundenheit der Konfessionen in der Union. Wenn sich die neue Kirche neben den lutherischen Bekenntnisschriften grundlegend auch auf die Barmer Theologische Erklärung und auf die Leuenberger Konkordie beziehe, würde ein wesentlicher Aspekt dieser Prägung aufgenommen. Der geplante Gaststatus der Nordkirche in der UEK sei keine „Mitarbeit zweiter Klasse“, sondern wirke einer konfessionellen „Versäulung“ der EKD entgegen.

Die UEK bringe in eine künftige EKD unverzichtbare Erfahrungen ein, unterstrich Fischer: Die Erfahrung landeskirchlicher Unionen seit 1817 und die theologische, rechtliche und liturgische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Arnoldshainer Abendmahlsgemeinschaft. „Wir möchten, dass die evangelischen Konfessionen, die lutherische, die reformierte und die unierte Spielart des Protestantismus – in all ihren Variationen – im Raum der EKD bewusst wahrgenommen, sorgsam gepflegt und aufeinander bezogen gelebt werden. Wir wollen in der EKD unsere Konfessionalität bewusst leben – und den Verhärtungen konfessionalistischer Denkweisen wehren“, sagte Fischer.

Hannover, 09. November 2010

Pressestelle der EKD und der UEK
Reinhard Mawick