Beistand im Sterben statt Hilfe zum Sterben

Rat der EKD veröffentlicht Orientierungshilfe für die Frage ärztlicher Beihilfe zum Suizid

Weder eine „Tötung auf Verlangen“ noch auch die Beihilfe eines Arztes bei einem Suizid sind ethisch zu rechtfertigen. Der Rat der EKD hat in seinem Beitrag „Wenn Menschen sterben wollen. Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung“ die dies angesichts der Debatte über die Tätigkeit von "Sterbehilfeorganisationen" und der zunehmenden gesellschaftlichen Verunsicherung noch einmal herausgestellt. Die Orientierungshilfe wurde als EKD-Text Nr. 97 am heutigen Dienstag, 18. November, veröffentlicht.

Wenn Menschen todkrank sind – so der Rat –, gehöre es zu den wesentlichen Aufgaben der christlichen Kirche, die Würde der Sterbenden zu achten, die Unverfügbarkeit des Lebens zu wahren, Trost und Hoffnung im Leiden zu spenden und die sterbenden Menschen liebevoll zu begleiten. Ein klärendes Wort sei allerdings nötig bei der Frage, was die Kirche zu tun habe, wenn Menschen aus dem Leben scheiden wollten: „Dürfen oder sollen Christen anderen womöglich beim Sterben helfen?“

Das Problem der Beihilfe zur Selbsttötung hat sich in den letzten Jahren in mehreren Hinsichten verschärft. Zum einen treten „Sterbehilfeorganisationen“ in Erscheinung. Auch werden Maschinen und Mechanismen zur Selbsttötung öffentlich präsentiert und angeboten. Über das Internet lassen sich so genannte „Exit Bags“ erwerben, die einen zweifelhaften „humanen Tod“ aus der Tüte versprechen. Zu diesen Phänomenen könne die EKD nicht schweigen, deshalb habe die Kammer für Öffentliche Verantwortung den Text „Wenn Menschen sterben wollen“ vorbereitet. Dabei wisse sich die EKD dem Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Würde verpflichtet ─ in allen seinen Phasen, besonders auch an den Rändern und Grenzen, schreibt der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, im Vorwort.

Besonders herausgefordert sind in dieser Situation Ärzte und Ärztinnen, weil sie es sind, die gegebenenfalls angefragt werden, schwer kranken und dem Tode nahen Patienten ein todbringendes Medikament zu verschreiben. Der Rat der EKD wendet sich deshalb besonders an die Ärztinnen und Ärzte. Sie sind an der Schnittstelle zwischen leidenden Patienten, betroffenen Angehörigen und neuen, teilweise kommerziellen Angeboten der Beihilfe zur Selbsttötung tätig und haben von daher den größten Bedarf an ethischer Orientierung. Eine andere Zielgruppe des Textes sind Politiker und Politikerinnen, die sich derzeit intensiv mit diesem brisanten und drängenden Fragenkomplex beschäftigen.

Der Rat der EKD kommt nach gründlicher Prüfung von ethischen, theologischen, rechtlichen, medizinischen und standesethischen Argumenten zu drei Ergebnissen: Er verwirft klar eine rechtliche Einschränkung der Garantenpflicht des Arztes. Er lehnt sodann die Möglichkeit einer Verankerung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid im Recht ab, unterstreicht aber den Verantwortungs- und Handlungsspielraum des Arztes im Blick auf die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls. Er regt ferner an, politisch auf das Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung und damit auf ein Verbot von kommerziellen Sterbehilfeorganisationen nach Schweizer Muster hinzuwirken.

Bereits im Jahr 2005 hatte die Kammer für Öffentliche Verantwortung einen Text zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht vorgelegt, der als EKD-Text Nr. 80 unter dem Titel „Sterben hat seine Zeit“ veröffentlicht wurde.

Hannover, 18. November 2008

Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Hinweis:

EKD-Texte 97, Wenn Menschen sterben wollen. Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung. Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hannover 2008, 36 Seiten, ist zum Preis von 0,70  Euro zu beziehen beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, Fax: 0511/2796-457, Email: versand@ekd.de

EKD-Texte 97: "Wenn Menschen sterben wollen. Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung."