Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt Kulturgut

Der Rundfunkbeauftragte der EKD zum anhängigen Beihilfeverfahren

Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der vorläufigen Rechtsmeinung der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in Brüssel im anhängigen Beihilfeverfahren zu ARD und ZDF betont Bernd Merz, der Rundfunkbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Demokratie, Kultur und sozialen Zusammenhalt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht für seinen Auftrag Rückhalt bei allen gesellschaftlich relevanten Kräften.

Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung auch in Zukunft erfüllen kann, muss er an den neuen Entwicklungen der digitalen Medien voll teilnehmen können. Ferner müssen seine Leistungsfähigkeit und eine ausreichende Finanzierung erhalten bleiben, damit er seinen Auftrag für Demokratie und Meinungsvielfalt erfüllen kann.

Als Kulturgut darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein den Gesetzen des Marktes überlassen werden. Das gilt auch für die so genannten neuen Medien. Diese müssen für alle Mediennutzer als Allgemeingut zugänglich sein. Aus der Sicht von Bernd Merz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Errungenschaft, die nicht gefährdet werden darf. Erst durch den publizistischen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern ist eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit einem kulturell vielfältigen und pluralistischen Programmangebot in möglichst hoher Qualität sichergestellt.

Das duale Rundfunksystem mit dem Nebeneinander aus öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern ist europarechtlich ausdrücklich verankert, sowohl in einer Erklärung zum Vertrag von Amsterdam, als auch durch Übernahme dieses Protokolls in die EU Verfassung. Dies muss auch für die neuen Medien Anwendung finden. Es kann nicht hingenommen werden, wenn die wichtige gesellschaftliche Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über den Weg des europäischen Beihilferechts durch die Kommission in Frage gestellt oder untergraben werden würde.

Hannover, 3. März 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter