Öffentlich-rechtliches Fernsehangebot sichern

Rat der EKD im Gespräch mit EU-Kommissarin Viviane Reding

Einer stabilen Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch im europäischen Recht misst der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine hohe Bedeutung zu. Dies macht das Leitungsgremium der EKD in einem Gespräch mit der Medienkommissarin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, in Brüssel deutlich. Nicht nur aus der deutschen  Geschichte habe sich gezeigt, dass unabhängige, aber öffentlich-rechtlich organisierte Hörfunk- und Fernsehprogramme zur Identitätsbildung und zum demokratischen Handeln eine unabdingbare Voraussetzung seien. Deshalb müssten die europäischen Richtlinien ermöglichen, dass die öffentlich-rechtlichen Systeme sich weiter entwickeln könnten. In Deutschland sei dieses bewährte Modell als zivilgesellschaftliche Aktivität fest verankert, auch weil Vertreter zivilgesellschaftlicher Gruppen in den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten sitzen.

In dem einstündigen Gespräch begrüßte der Rat der EKD, dass durch den Entwurf zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie die Anwendungsbereiche auf alle Mediendienste mit bewegten Bildern unabhängig von der Technologie erweitert werden soll. Damit werde der meinungsbildende Charakter aller Medien anerkannt sowie die Notwendigkeit, ethische Mindestanforderungen zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde technologieneutral festzulegen.

Mit großer Sorge sieht der Rat die Vorschläge der EU-Kommission, die Fernsehen aufs Ganze nur noch als Wirtschaftsgut und nicht mehr als Kulturgut verstehen. Die EKD lehnt auch die Bemühungen um eine Liberalisierung des Product Placements ab. Doch unabhängig von den sich eröffnenden Möglichkeiten soll eine klare Trennung von Werbung und Programm erhalten und geschützt bleiben. Sonst stehe die Glaubwürdigkeit des Informations- und Serviceangebots im Fernsehen auf dem Spiel.

Hannover/Brüssel, 28. Februar 2006

Pressestelle der EKD
Christof Vetter