Nordkirche ist VELKD-Kirche

Kirchenleitung sieht keine Grundlage für Doppelmitgliedschaft in UEK und VELKD

Die Kirchenleitung tagte am 18. und 19. März 2010 in Hannover.

Das Kommuniqué im Wortlaut:

Auf ihrer dritten Tagung der laufenden Amtszeit hat sich die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) im Zusammenhang mit der geplanten Bildung einer evangelisch-lutherischen Kirche im Norden (Nordkirche) mit deren Beziehung zu den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen befasst.

Die Kirchenleitung begrüßt die im Fusionsvertrag beschlossene Regelung, dass die zu bildende Nordkirche Mitgliedskirche der VELKD sein wird. Die drei Kirchen, welche die Nordkirche bilden werden, sind von dem in ihnen geltenden Bekenntnisstand her lutherische Kirchen, alle drei Kirchen sind Mitgliedskirchen im Lutherischen Weltbund.

Die pommersche Kirche hat aufgrund ihrer Geschichte auch gewachsene Beziehungen zur UEK, die nicht völlig aufgegeben werden sollen. Nach Überzeugung der Kirchenleitung ist aus grundsätzlichen Erwägungen eine Doppelmitgliedschaft in VELKD und UEK auszuschließen, eine solche würde weder den vertraglichen Vereinbarungen noch den faktisch vorliegenden Verhältnissen gerecht.

Um der besonderen Situation in Pommern Rechnung zu tragen, plädiert die Kirchenleitung der VELKD für einen Vertrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der UEK, der die Gastmitgliedschaft in der UEK und deren Wahrnehmung durch den künftigen Kirchenkreis Pommern regelt. Als Modell für diesen Vertrag könnte die Vereinbarung zwischen der UEK und dem Reformierten Bund dienen. Die Kirchenleitung bittet den Leitenden Bischof und das Amt der VELKD, sich in entsprechender Weise mit den Kirchenleitungen der an der Fusion beteiligten Kirchen abzustimmen. Die Alternative bestünde nach Meinung der Kirchenleitung in einer Anpassung der Grundordnung der UEK, welche ein Weiterführen der Mitgliedschaft für Pommern ermöglicht.

Hannover, 19. März 2010

Gundolf Holfert
Stellv. Pressesprecher der VELKD