"Um gemeinsame Grundsätze bemühen"

Geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften diskutiert

Die Kirchenkonferenz der EKD hat auf ihrer Sitzung am 26. und 27. März erneut über den "kirchlichen Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften" beraten. Sie hat dabei den folgenden Beschluss gefasst:

"1. Die Kirchenkonferenz hat die Situation erörtert, die – in Verbindung mit früheren gliedkirchlichen Synodalbeschlüssen – durch die Beschlüsse gliedkirchlicher Synoden im Herbst 2002 zur geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften entstanden ist, und hat den Bericht des Ad-hoc-Ausschusses „Geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ diskutiert. Sie wird sich weiter um gemeinsame Grundsätze aller Gliedkirchen in den Fragen des Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bemühen.

2. Sie erinnert an die Schriften „Mit Spannungen leben“ (1996), „Verlässlichkeit und Verantwortung stärken“ (2000) und „Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften“ (2002).

3. Sie bittet die Gliedkirchen, diese Schriften sorgfältig zu beachten, im Falle eigener Beschlüsse um die Gemeinschaft der Gliedkirchen bemüht zu bleiben und den ständigen Austausch über den jeweiligen Beratungsstand zu pflegen."

Die Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses unter der Federführung der Gemeinsamen Arbeitsstelle für gottesdienstliche Fragen war im Sommer des vergangenen Jahres verabredet worden. Sie knüpfte in der Sache daran an, dass die im Beschluss der Kirchenkonferenz genannten bisherigen Schriften der EKD eine geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ausdrücklich bejaht haben. So hat die Orientierungshilfe "Mit Spannungen leben" unter Zitierung eines Votums der Arnoldshainer Konferenz Folgendes festgehalten:

"Homosexuell geprägten Menschen, die allein oder in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, ist in ihrer besonderen Situation 'Zuspruch und Anspruch Gottes nahezubringen und die Annahme des Menschen durch den barmherzigen Gott zu bezeugen. Das schließt die Fürbitte um Gottes Schutz und Geleit mit ein'."
 
Die Kirchenkonferenz hat den Bericht des Ad-hoc-Ausschusses und die darin enthaltenen liturgischen Texte eingehend diskutiert. Die Verabschiedung eines agendarischen Formulars oder eine Empfehlung zugunsten der Verwendung der vorgelegten Texte waren weder beabsichtigt, noch sind sie erfolgt.

Christof Vetter
Hannover, den 27. März 2003
Pressestelle der EKD

Hinweis:

Die Kirchenkonferenz der EKD wird von den Leitungen der 24 Gliedkirchen gebildet. In ihr haben Gliedkirchen mit mehr als zwei Millionen Kirchenmitgliedern zwei Stimmen, die anderen Gliedkirchen haben eine Stimme. In der Kirchenkonferenz und in ihrer Arbeit findet die direkte Mitverantwortung und Einflussnahme der Landeskirchen bezüglich Entscheidungen der EKD ihren Ausdruck. So hat die Kirchenkonferenz die Aufgabe, die Arbeit der EKD und der Gliedkirchen zu beraten. Sie kann dem Rat und/oder der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben. Bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates wirkt sie ausdrücklich mit.

Weitere Informationen zur Kirchenkonferenz:

Weitere Informationen und Texte der EKD zum Thema „gleichgeschlechtliche Partnerschaften