Verbindliche Auslegung des Militärseelsorgevertrages besiegelt

Synoden werden sich mit Verhandlungsergebnis befassen

Durch die Unterschriften des Präsidenten des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Valentin Schmidt, und des Staatssekretärs des Bundesministeriums der Verteidigung, Klaus-Günther Biederbick, wurde heute am 13. Juni 2002 in Bonn die für beide Seiten verbindliche Auslegung des 1957 geschlossenen Vertrages über die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (Militärseelsorgevertrag) besiegelt.

Vor dem Hintergrund einer jahrelangen Debatte um die zukünftige Gestaltung der Seelsorge in der Bundeswehr hatte die Synode der EKD in ihrer Tagung am 8. November 2001 an den Rat der EKD die Bitte gerichtet, verbindliche Festlegungen in Bezug auf den vermehrten Einsatz nebenamtlich tätiger Geistlicher, eine vollzeitliche Beschäftigung von Geistlichen ausnahmsweise auch im Angestelltenverhältnis, eine Befristung der Leitungsämter sowie die Möglichkeit der Leitung des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr durch einen juristisch qualifizierten Beamten oder Beamtin vorzunehmen. Nach dem Ergebnis der zwischen der EKD und dem Bundesministerium der Verteidigung geführten Gespräche sind sich beide Seiten darin einig, dass über eine verfassungskonforme Auslegung des Staatsvertrages den Vorstellungen der Synode der EKD entsprochen werden kann.

Die EKD sieht ebenso wie das Bundesministerium der Verteidigung keine Veranlassung, den Staatsvertrag insgesamt neu zu verhandeln, da er die Unabhängigkeit der Seelsorge und kirchlichen Verkündigung und Lehre von staatlichem Einfluss garantiert.

Veränderungen von Auftrag und Struktur der Bundeswehr, insbesondere durch die Auslandseinsätze, sowie der Wunsch nach einheitlichen Rechtsgrundlagen und damit gleichen Arbeitsbedingungen haben die EKD veranlasst, mit dem Staat in konkrete Gespräche darüber einzutreten, wie sich auf einer für beide Seiten weiterhin verbindlichen und verlässlichen Grundlage zukünftig die Seelsorge in der Bundeswehr, insbesondere in den neuen Bundesländern, ausüben lässt.

Für die Gliedkirchen der EKD in den alten Bundesländern gilt der zwischen der EKD und der Bundesrepublik Deutschland 1957 geschlossene Staatsvertrag zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge. Nach der Herstellung der staatlichen und kirchlichen Einheit in Deutschland sahen sich die Gliedkirchen der EKD in den neuen Bundesländern auf Grund ihrer geschichtlichen Erfahrungen mit einem kirchenfeindlichen Staat und aus grundsätzlichen friedensethischen Erwägungen 1991 nicht in der Lage, dem Schritt der westlichen Gliedkirchen zu folgen. Für die Seelsorge in ihren Gebieten wurde mit dem Bundesministerium der Verteidigung eine gesonderte Übergangsvereinbarung getroffen, die am 31. Dezember 2003 ausläuft.

Die Synode der EKD wird sich in ihrer Tagung im November mit dem heute unterzeichneten Verhandlungsergebnis befassen. Die östlichen Gliedkirchen werden anschließend im Verlaufe des Jahres 2003 darüber befinden, auf welchem Verfahrensweg sie unter der in der Protokollnotiz gefundenen Auslegung den Staatsvertrag von 1957 auf ihrem Gebiet in Kraft treten lassen. Damit wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die originär kirchliche Aufgabe der Seelsorge an den Angehörigen der Bundeswehr geschaffen.

Hannover, den 13. Juni 2002
Pressestelle der EKD


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