Neuauflage der „Christlichen Patientenverfügung“

Erweiterte zweite Auflage

Die „Christliche Patientenverfügung“ ist Anfang April in 2. Auflage erschienen. In die Neuauflage wurden aktuelle medizinische, juristische und theologisch-ethische Erkenntnisse sowie praktische Erfahrungen mit der Erstauflage einbezogen. Von der 1999 veröffentlichten 1. Auflage wurden bisher über 1,3 Millionen Exemplare abgerufen. Die „Christliche Patientenverfügung“ (Handreichung und Formular) wird gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) herausgegeben.

Mit einer Patientenverfügung legt eine Person vorsorglich fest, welche Behandlung sie in bestimmten Krankheitssituationen wünscht, in denen sie selbst ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern kann. Die „Christliche Patientenverfügung“ bietet eine Entscheidungshilfe für die Regelung solcher Vorsorge und Anregung zum Gespräch über die eigenen Wünsche mit vertrauten Personen. Patientenverfügungen tragen so dem Recht des Patienten auf Selbstbestimmung Rechnung.

Die „Christliche Patientenverfügung“ besteht aus drei Hauptteilen: Einführung – Formular – Erläuterungen. Auf der Basis des christlichen Menschenbildes werden in der Einführung Fragen von Sterben und Tod des Menschen angesprochen und Möglichkeiten einer menschenwürdigen Sterbebegleitung aufgezeigt. Jede Form aktiver Sterbehilfe ist vom Standpunkt christlicher Ethik her strikt abzulehnen.

Ein kombiniertes Formular verbindet die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung. So ist es möglich, individuelle Vorstellungen und Behandlungswünsche – möglichst in Absprache mit einem Arzt oder einer Ärztin des Vertrauens – festzuhalten. Durch die vorsorgliche Bestimmung einer Vertrauensperson und einer betreuenden Person werden Menschen benannt, die darauf achten, dass diese Verfügungen in der Krankheits- und Sterbephase berücksichtigt werden.

Die Erläuterungen zu medizinischen und juristischen Sachverhalten, auch zu grundsätzlichen Fragen wie z.B. zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder Hinweise zur Pflege in Hospizen und über Schmerztherapie bieten Grundinformationen über wichtige Zusammenhänge. Sie helfen bei der Orientierung und können als eine Art Glossar benutzt werden.

Die Handreichung will dazu beitragen, über das Sterben und über eigene Vorstellungen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ins Gespräch zu kommen. Sie soll helfen, zusammen mit der Ärzteschaft, den Pflegenden und den Angehörigen menschlichen, medizinischen und auch seelsorglichen Beistand in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verwirklichen.

Bonn/Hannover, den 7. April 2003
Pressestelle der
Evangelischen Kirche in Deutschland

Pressestelle der
Deutschen Bischofskonferenz


Hinweise:

Den Text der Christlichen Patientenverfügung finden Sie auch im Internet bei der Deutschen Bischofskonferenz http://www.dbk.de/ (Schriften/Gemeinsame Texte Nr. 15) oder www.ekd.de/patientenverfuegung (ab 8.April 2003)

Die Christliche Patientenverfügung ist zum Preis von 0,22 Euro erhältlich
beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Postfach 2962, 53019 Bonn, Fax: 0228/103330, E-Mail: gd@dbk.de
beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Fax 0511/2796-457; E-Mail: versand@ekd.de