„Freiheit zur Religion“

Nikolaus Schneider würdigt Kirchenrechtliches Institut der EKD

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hat betont, dass die im Grundgesetz niedergelegte Religionsfreiheit nicht so verstanden werden könne, als solle eine laizistische Staatsordnung aufgerichtet werden. „Wenn ,Säkularität‘ als Normalfall konstruiert wird, bleibt Religion als ,Privatsache‘ übrig, als individualisierte Religion. Das will das Grundgesetz gerade nicht“, sagte Schneider heute in Göttingen anlässlich der Einweihung der neuen Räumlichkeiten des dort beheimateten Kirchenrechtlichen Instituts der EKD. „Mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit“, so Schneider weiter, schaffe das Grundgesetz bewusst auch „eine Freiheit zur Religion.“ Insofern habe Religion „das Recht und den Anspruch“ öffentlich zu sein.

In diesem Zusammenhang würdigte Schneider das Kirchenrechtliche Institut der EKD. Das Institut diene dem besseren Verständnis des Grundrechts der Religionsfreiheit und dem System der fördernden Neutralität des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften, wie das Bundesverfassungsgericht das Verhältnis von Staat und Kirche beschreibt.“ Der Ratsvorsitzende betonte, dass das Göttinger Institut keinesfalls eine „gehobene Rechtsabteilung“ der Kirche sei, sondern vielmehr in enger Anbindung an die Universität eine wissenschaftliche Einrichtung, „die unabhängig und wissenschaftlich fundiert kirchenrechtliche Themenstellungen aus der Praxis durchdringt, kirchenrechtliche Vorgänge rückblickend bewertet und Entwicklungen vorausschauend vorbereitet.“

Das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde 1945 von Rudolf Smend in Göttingen gegründet, der das Institut bis 1969 leitete. Auf ihn folgte Axel von Campenhausen. Im Jahre 2008 übernahm Hans Michael Heinig die Leitung des Instituts.