Vierte Tagung der UEK- Vollkonferenz am 12. und 13. Mai in Wittenberg

Neue Agende für kirchliche Trauungen wird beschlossen – Diskussion über Zukunft der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa

Die Verabschiedung einer neuen Trauagende und die Debatte über die Zukunft der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa – Leuenberger Kirchengemeinschaft (GEKE) sind die Schwerpunkte der vierten Tagung der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK). An der Tagung nehmen die Vertreter der 13 UEK-Mitgliedskirchen teil. Sie werden sich auch mit einer Studie des Theologischen Ausschusses zum „ewigen Leben“ befassen. Zur Berichterstattung über die Vollkonferenz laden wir Sie herzlich ein. Sie findet statt am

12. und 13. Mai 2006
in der „Leucorea“ in der Lutherstadt Wittenberg.

„Die Vollkonferenz muss darüber befinden, wie die UEK weiterhin ihre Verantwortung für die Förderung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa wahrnehmen wird“, sagt der Präsident der Kirchenkanzlei und derzeitige Leiter des GEKE-Sekretariats, Dr. Wilhelm Hüffmeier. Mit der bevorstehenden Integration der UEK-Kirchenkanzlei in das EKD-Kirchenamt soll das Sekretariat der GEKE zur Evangelischen Kirche in Österreich nach Wien verlagert und dort in einer protestantischen Minderheitskirche neu aufgebaut werden. Die Teilnehmer der Vollkonferenz entscheiden über die künftige finanzielle Unterstützung der GEKE. Dazu wird auch der designierte Leiter des GEKE-Sekretariats, Dr. Michael Bünker (Wien), sprechen.

Die zur Beschlussfassung vorliegende neue Trauagende soll dazu beitragen, dass die Praxis der kirchlichen Trauung wirkungsvoll den veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Eine Eheschließung wird heute zunehmend nicht mehr am Beginn einer Gemeinschaft vollzogen, sondern stellt häufig eine öffentliche Bekräftigung und Segnung einer bereits bestehenden Partnerbeziehung dar. Die Trauagende eröffnet dem kirchlichen Handeln in Liturgie, Predigt und Seelsorge neue Handlungsspielräume. So können Trauungen zum Beispiel von Brautleuten mitgestaltet oder mit der Taufe eines Kindes verbunden werden.

Diskutieren werden die Vertreter der Mitgliedskirchen auch das Votum des Theologischen Ausschusses zur individuellen Eschatologie. Die Studie trägt den Titel „Ewiges Leben“ und soll auf der Grundlage des biblischen Zeugnisses der Hoffnung auf Gott die mit der Erwartung des ewigen Lebens verbundenen Fragen klären. Sie entfaltet Möglichkeiten, der Hoffnung Gestalt und Sprache zu geben.

Die Vollkonferenz besteht aus 44 Mitgliedern der Kirchen der UEK. Sie gibt dem Präsidium und der Kirchenkanzlei Richtlinien und beschließt zum Beispiel Kirchengesetze und andere Regelungen, die in den Mitgliedskirchen gelten sollen. Die Vollkonferenz hat sich im Oktober 2003 konstituiert und ist bis zum Jahr 2009 im Amt. Sie tagt in der Regel ein Mal im Jahr. Der UEK gehören folgende Mitgliedskirchen an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Pfalz, Pommern, Ev.-reformierte Kirche, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen.

Den genauen Ablauf der Konferenz entnehmen Sie den Anlagen. Die Pressestelle der UEK ist während der Tagung unter 0173/ 62 60 509 oder 03491/446-0 erreichbar. Über eine Berichterstattung zur Konferenz würden wir uns sehr freuen. Interviewwünsche können Sie gern auch vorab in der Pressestelle anmelden.

Berlin, 08. Mai 2006

Pressestelle der UEK
Karoline Lehmann


Vorläufige Tagesordnung

1. Berichte

1.1 Bericht des Präsidiums

1.2 Tätigkeitsbericht der Kirchenkanzlei

1.3 Fazit des Leiters der Kirchenkanzlei

2. Verantwortung der UEK für die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa – Leuenberger Kirchengemeinschaft (GEKE)

3. Fortführung der Strukturreform

4. Theologische Angelegenheiten

4.1 Verabschiedung der Trauagende

4.2 „Ewiges Leben" - Votum des Theologischen Ausschusses zur individuellen Eschatologie

5. Rechtsangelegenheiten

5.1 Kirchengesetze

- Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung und zur Ratifikation des Vertrags zwischen EKD und UEK

- Kirchengesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes und der Disziplinarverordnung

5.2 Gesetzesvertretende Verordnungen

6. Finanzangelegenheiten

6.1 Haushalt 2007

6.2 Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2003 und 2004

7. Nachwahl in das Präsidium

8. ggf. Eingaben

9. Verschiedenes

9.1 Termine 2007


Vorläufiger Zeitplan

Freitag, 12. Mai 2006

ab 9.00 Uhr Begleitprogramm (Besichtigung Predigerseminar, Lutherhaus, Stadtkirche)

12.00 Uhr Mittagessen

13.00 Uhr Sitzung des Präsidiums

15.00 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche (mit Abendmahl)

16.15 Uhr Plenum

Eröffnung der Tagung
Feststellung der Beschlussfähigkeit

16.30 Uhr Bericht des Präsidiums

Tätigkeitsbericht der Kirchenkanzlei
Fazit des Leiters der Kirchenkanzlei
Aussprache zu den Berichten
Einbringungen
ggf. Wahlen zu den Tagungsausschüssen

18.30 Uhr Abendessen

19.30 Uhr Plenum

Vorstellung der Arbeit der GEKE
Aussprache

21.30 Uhr Nachtgebet

Sonnabend, 13. Mai 2006

08.45 Uhr Plenum

Morgenandacht

09.15 Uhr Beratungen der Ausschüsse

11.00 Uhr Plenum

Behandlung der Ausschussvorlagen

12.30 Uhr Reisesegen

anschl. Mittagessen

Ende der Tagung der Vollkonferenz

13.00 Uhr Sitzung des Präsidiums