Fünfte Tagung der UEK-Konferenz in Hannover

Union diskutiert Arbeitsschwerpunkte für die nächsten zwei Jahre - neue Zusammensetzung von Präsidium und Vollkonferenz geplant


Am kommenden Freitag, 4. Mai, wird die Vollkonferenz der Union evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) zu ihrer fünften Tagung zusammenkommen. In Hannover werden die Vertreter der 13 UEK-Mitgliedskirchen über die künftigen Aufgaben und Perspektiven der Union beraten. Festgelegt werden dabei die theologischen und kirchenpolitischen Schwerpunkte bis zum Jahr 2009, sowie die Aufgaben und die Struktur des Amtes der UEK, das seit Anfang des Jahres die Verwaltung der Union übernommen hat. Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl eines neuen Vorsitzenden für den Rechtsausschuss auch Änderungen von Grundordnung und Geschäftsordnung der UEK, die - im Zuge einer Verbindung mit den Organen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - eine veränderte Zusammensetzung von Vollkonferenz und Präsidium der UEK ermöglichen sollen.

Zur Berichterstattung über die Vollkonferenz laden wir Sie herzlich ein. Die Vollkonferenz  findet statt am

Freitag, 4. Mai 2007, ab 11 Uhr
im Kirchenamt der EKD,
Herrenhäuser Straße 12,
30419 Hannover

Die künftige Arbeit etwa des Theologischen und des Liturgischen Ausschusses der Union wird die Teilnehmer der Vollkonferenz ebenso beschäftigen wie die Themen, die die UEK im Zusammenhang mit dem Reformprozess der EKD aufgreifen will. So könnte beispielsweise der Freiheitsbegriff der „Kirche der Freiheit“ mit Blick auf die Barmer Erklärung diskutiert werden, heißt es in der Vorlage zur Tagung. Ebenfalls biete es sich an, „die Erfahrungen von Kirchen, die 40 Jahre DDR überstanden haben, helfen beim angestrebten Wachsen gegen den Trend“ einzubeziehen. Besprochen wird außerdem der Beitrag der UEK für die weitere ökumenische Ausrichtung der EKD.

Darüber hinaus wird den Teilnehmenden vorgeschlagen, mit Blick auf die künftige Gestalt und die Arbeit von Präsidium und Vollkonferenz die Änderung von Grundordnung und Geschäftsordnung der Union zu beschließen. So ist daran gedacht, Beginn und Ende der Amtszeit der Vollkonferenz an der Amtszeit der EKD-Synode auszurichten, und die Tagungen der Vollkonferenz in Verbindung mit denen der EKD-Synode abzuhalten. Das Präsidium soll im Zusammenhang mit der Kirchenkonferenz der EKD tagen.

Die Neuwahl in den Vorsitz des Rechtsausschusses ist notwendig, weil der langjährige Vorsitzende, Oberkirchenrat Professor Jörg Winter, in der zweiten Hälfte dieses Jahres in den Ruhestand geht.

Die Vollkonferenz besteht aus 44 Mitgliedern der Kirchen der UEK. Sie gibt dem Präsidium und der Kirchenkanzlei Richtlinien und beschließt zum Beispiel Kirchengesetze und andere Regelungen, die in den Mitgliedskirchen gelten sollen. Die Vollkonferenz hat sich im Oktober 2003 konstituiert und ist bis zum Jahr 2009 im Amt. Sie tagt in der Regel ein Mal im Jahr. Der UEK gehören folgende Mitgliedskirchen an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Pfalz, Pommern, Ev.-reformierte Kirche, Rheinland, Kirchen-provinz Sachsen, Westfalen.

Die genaue Tagesordnung der Konferenz senden wir gern auf Nachfrage zu. Die Pressestelle der UEK ist während der Tagung telefonisch unter 0173/ 62 60 509 oder 0511/2796-268 erreichbar. Über eine Berichterstattung zur Konferenz würden wir uns sehr freuen. Interviewwünsche können Sie gern auch vorab in der Pressestelle anmelden.

Hannover / Berlin, 01. Mai 2007

Pressestelle
Christof Vetter / Karoline Lehmann