Der Bevollmächtigte des Rates der EKD
Eine kurze Historie
Wenige Monate nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde durch einen Beschluss des Rates der EKD im November 1949 das Amt des Bevollmächtigten am Sitz der Bundesregierung geschaffen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen im NS-Staat und im Bewusstsein der Fehler und Abgründe der eigenen Geschichte ging es den Verantwortlichen in der EKD auch darum, die kirchliche Mitverantwortung für die öffentlichen Angelegenheiten des Gemeinwesens intensiver wahrzunehmen.
Das Amt wurde stark geprägt durch den ersten Bevollmächtigten, Hermann Kunst, der es mehr als ein viertel Jahrhundert, nämlich bis zum Jahr 1977, innehatte. Der Amtssitz der Dienststelle befand sich über lange Jahre in der Bonner Fritz-Erler-Straße. Eine ähnliche Verbindungsstelle für den Kontakt zu den Organen der Deutschen Demokratischen Republik wurde zunächst auch in Ostberlin eingerichtet. Die zunehmenden Spannungen zwischen SED-Regierung und Kirchen und die Tatsache, dass die Führung der DDR eine Abtrennung der evangelischen Landeskirchen auf ihrem Gebiet von der EKD anstrebte, führten dazu, dass dem dortigen Bevollmächtigten, Propst D. Heinrich Grüber, im Jahr 1958 staatlicherseits das Agreement entzogen wurde. Damit endete die Tätigkeit eines Bevollmächtigten in der DDR.
Angesichts des immer größer werdenden Einflusses der legislativen und administrativen Tätigkeit von Institutionen auf europäischer Ebene auf die deutsche Gesetzgebung entschloss sich der Rat der EKD, eine Vertretung auch in Brüssel einzurichten. So wurde im Jahr 1990 das EKD-Büro Brüssel als Außenstelle des Bevollmächtigten des Rates eingerichtet.
Mit dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin im Jahr 1999 verlegte auch der Bevollmächtigte seinen Dienstsitz in die Bundeshauptstadt. Seit 2009 hat Prälat Dr. Felmberg das Amt inne. Seine Vorgänger waren Dr. Hermann Kunst (1949-1977), Heinz-Georg Binder (1977-1992), Dr. Hartmut Löwe (1992-1999) und Dr. Stephan Reimers (1999-2009).


