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5. Tagung der 10. Synode der EKD (Würzburg, 05. - 09. November 2006)

Bericht des Ständigen Haushaltsausschusses der Synode der EKD zum Haushaltsplan 2007

Dr. Rainer Meusel, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

07. November 2006

Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präses, hohe Synode

1. Einleitung - zum EKD-Haushalt allgemein

Sie haben dem Bericht des Rates bereits die wesentlichen finanz- und kirchenpolitischen Grundlagen zum EKD-Haushalt 2007 entnehmen können. Mit dem Bericht des Haushaltsausschusses möchte ich Sie nun um Ihre Aufmerksamkeit für einige Details der diesjährigen Haushaltsplanung bitten.

Auch wenn man es dem Zahlenwerk nicht auf Anhieb ansieht, so ist dafür doch Erhebliches geleistet worden, und zwar in erster Linie natürlich vom Kirchenamt, um das gleich hervorzuheben. Der Haushaltsausschuss kann diese Sisyphusarbeit nur begleiten, gegebenenfalls einzelfallbezogen hinterfragen, diskutieren und beschließen. Das ist seit der letzten Synode in zwei jeweils zweitägigen Sitzungen geschehen.

Für den kommenden Haushaltsplan mussten gleich vier zentrale kirchenpolitische Planungsvorgaben, die jede für sich unterschiedliche Schwerpunkte beinhalten, in Übereinstimmung  gebracht werden.

Da ist zunächst die allgemeine monetäre Planungsvorgabe für den zentralen EKD-Haushalt. Als Ergebnis der allgemeinen Steuerentwicklung und des bewährten Verfahrens mit dem zeitlichen Nachlauf zum tatsächlichen Kirchensteueraufkommen musste eine Reduktion von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr umgesetzt werden. Im Ergebnis führt dies für die Gliedkirchen der EKD in 2007 zu einer finanziellen Entlastung von fast 4,3 Mio. Euro. Angesichts der Konsolidierungsprozesse, die die landeskirchlichen Synoden beschäftigen, sicher ein willkommener Effekt für die Gliedkirchen.

Vor einem Jahr haben wir uns in der EKD-Synode intensiv mit der mittelfristigen Perspektivplanung der EKD bis 2009 und den damit verbundenen Schwerpunktsetzungen beschäftigt. Damit haben wir in weitgehender Übereinstimmung mit Rat und Kirchenkonferenz die maßgeblichen Vorgaben für die mittelfristige Konsolidierung des EKD-Haushalts entwickelt. Sie waren die 2. bedeutende Planungsvorgabe, die sich allerdings in der Praxis erst noch bewähren musste. Dazu mussten die Zielzahlen für 2009 auf die kurzfristigen Umsetzungsmöglichkeiten des Jahres 2007 herunter gebrochen werden. Der Haushaltsausschuss ist der Auffassung, dass das gelungen ist.

Die 3. Vorgabe bezieht sich auf die Forderung, eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden drei Jahre zu erstellen, also nun für die Jahre 2008 bis 2010. Bei dieser Forderung ging es uns nicht nur um vage Grobangaben zur Entwicklung des EKD-Haushalts in besagtem Zeitraum, sondern um die konkreten Konsequenzen für die einzelnen Zuwendungsempfänger, Aktivitäten und Einrichtungen.
Die Herausforderung der diesjährigen Haushaltsplanung bestand also darin, die Planungsvorgabe für 2007 mit den Schwerpunktsetzungen aus der mittelfristigen Perspektivplanung für 2009 in Übereinstimmung zu bringen und diese zum Zwecke der mittelfristigen Finanzplanung über diesen Zeitraum hinaus bis in das Jahr 2010 weiter zu entwickeln. Um diese drei Vorgaben zu realisieren, musste das Kirchenamt viele Strategiegespräche mit den Zuwendungsempfängern führen und eine mühevolle Kleinarbeit für alle Betroffenen und Beteiligten leisten.

Zur Unterstützung dieser differenzierten Planung ist der EKD-Haushalt analog den fachlichen Zuständigkeiten im Kirchenamt wieder in so genannte Orientierungsbudgets aufgeteilt worden. Damit konnten die fachlichen und strategischen Aspekte jeweils für eine überschaubare Zahl von Haushaltsstellen miteinander in Ausgleich gebracht werden. Auch wenn damit noch keine Einführung einer Budgetierung verbunden ist, hat sich dieses Verfahren nach Einschätzung des Haushaltsausschusses bewährt und wird künftig vom Kirchenamt weiter entwickelt werden.

Wie Vizepräsident Winterhoff bereits angedeutet hat, liegen uns jetzt Haushaltsunterlagen vor, die alle drei Planungsvorgaben erfüllen. Das wird deutlich im Zahlenteil des Haushaltsplanes, wo die prozentualen Veränderungen der Zuschüsse pro Haushaltsstelle ausgewiesen werden. Außerdem finden Sie im Erläuterungsband am Ende jeder Einzelposition die voraussichtliche Entwicklung des Nettozuschussbedarfs für die Zeit von 2006 bis 2010. Und dies gilt nicht nur für den zentralen EKD-Haushalt, sondern auch für den Haushalt für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr. Für die damit geleistete Arbeit möchte ich allen, die daran mitgewirkt haben, bereits an dieser Stelle den besonderen Dank aussprechen.

Bleibt noch die 4. Planungsvorgabe. Dabei handelt es sich um die haushaltstechnische Umsetzung der EKD-Strukturreform, also der Integration der Amtsstellen von UEK und VELKD in das Kirchenamt der EKD und deren Berücksichtigung bei den Haushaltsansätzen. Auch dies hat entsprechend den jeweiligen Planungsständen seinen Niederschlag im Haushaltsplan gefunden.

2. Teil I - Zentraler EKD-Haushalt - zu einzelnen Haushaltspositionen

Wenn ich vor Ihnen im Folgenden einige ausgewählte Details des Haushaltsplanes 2007 ausbreite, so sind diese nur beispielhafte Einblicke in das Gesamtwerk, das nach den vier Planungsvorgaben „zusammen komponiert“ worden ist.
Vielleicht erinnern Sie sich noch, im letzten Jahr hatte ich an dieser Stelle über die Umstrukturierung im Bildungsbereich berichtet. Dabei handelte es sich um die Bündelung verschiedener Bildungsaktivitäten im Comenius-Institut in Münster. Ich hatte dies als ein erstes Beispiel dafür angeführt, wie ein konstruktiver Umgang mit den Notwendigkeiten zu Einsparungen dazu führen kann, dass neue effiziente Strukturen entstehen und damit Potentiale für andere zukunftsfähige Innovationen freigesetzt werden.
Heute kann ich drei vergleichbare Beispiele aus ganz verschiedenen Bereichen benennen, für die das ebenso festgestellt werden kann. Der Erfahrungssatz: „Not macht erfinderisch“ gilt auch für kirchliche Einrichtungen und Aktivitäten.

2.1
Das erste Beispiel betrifft die inzwischen sehr weit fortgeschrittene Umstrukturierung im Bereich der Frauen- und Männerarbeit. In den letzten Jahren erschien es wie ein unveränderbares Naturgesetz, dass gleich drei Frauenverbände aus EKD-Mitteln gefördert werden mussten. Heute kann ich berichten, dass es ab 2008 voraussichtlich nur noch einen Frauenverband mit dem Namen „Evangelische Frauen in Deutschland e.V.“ (abgekürzt EFiD) im EKD-Haushalt geben wird. Dabei wird es sich um den Zusammenschluss der Evangelischen Frauenarbeit (EFD) aus Frankfurt und der Evangelischen Frauenhilfe (EFHiD) aus Düsseldorf handeln. Beide Verbände arbeiten zurzeit sehr intensiv und konstruktiv daran.

In einem weiteren Schritt, der voraussichtlich 2009 realisiert werden kann, soll dieser neue Frauenverband mit der Männerarbeit ein „Zentrum für Frauen- und Männerarbeit in der EKD“ bilden. Darin werden beide Verbände aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Verbandsstruktur zwar selbständig bleiben und jeweils ihre eigene Gremienvertretung wahrnehmen. Jedoch werden die Verbände eine gemeinsame Verwaltungsstelle bilden und neben ihrer geschlechtsspezifischen Verbandsarbeit verstärkt an den gemeinsamen inhaltlichen Fragen der Gender-Thematik arbeiten. Ab 2007 soll eine „Gemeinsame Themenkonferenz der evangelischen Frauen- und Männerarbeit“ die gemeinsame inhaltliche Arbeit aufnehmen und diese gezielt auf das neue Zentrum hinführen.

Haushaltsrechtlich sollen beide Verbände künftig je eigene Zuwendungen von der EKD erhalten, die Bemessung der Zuschusshöhe wird jedoch auch am gemeinsamen Bedarf des neuen Zentrums ausgerichtet werden. Im Zahlenteil wird diese Konstruktion bereits durch einen neuen, allerdings für 2007 noch undotierten Unterabschnitt 1300 auf Seite 10 oben angedeutet. Im Erläuterungsband können Sie dann bei dieser Position bereits die mittelfristige Finanzplanung bis 2010 erkennen.

Der dritte Frauenverband, der Deutsche Evangelische Frauenbund (DEF) aus Hannover, hatte bereits im Herbst 2005 beschlossen, dass er sich an dem Umstrukturierungsprozess der Frauenverbände nicht mehr beteiligen will. Nach den zwischenzeitlichen Gesprächen, die in großem beiderseitigen Einvernehmen geführt wurden, steht jetzt fest, dass der Frauenbund ab 2007 keine finanzielle Förderung aus dem EKD-Haushalt mehr erhalten wird (Position 1325.7490 - auf Seite 10 des Zahlenteils).

2.2
Das 2. Beispiel betrifft die sich abzeichnende Kooperation zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (AEJ) und der Evangelischen Studenten- und Studentinnengemeinde in Deutschland (ESG) – Unterabschnitte 1120 und 1210 auf Seite 9 des Zahlenteils. Ziel dieser Kooperation ist es, bei sinkenden Ressourcen die Arbeitsfähigkeit beider Organisationen durch Abbau von administrativen und inhaltlichen Überschneidungen und durch Synergieeffekte zu erhalten oder sogar zu verstärken.

Dazu soll es innerhalb der Organisationsstruktur der AEJ–Hauptgeschäftsstelle in Hannover künftig ein eigenständiges Handlungsfeld „Studierenden- und Hochschularbeit“ geben. Gleichzeitig soll die bisherige ESG-Bundesgeschäftsstelle in Berlin aufgelöst und in die Organisationsstruktur in Hannover integriert werden. Zur Steuerung dieses Handlungsfeldes wird ein Verwaltungsrat eingesetzt, dem mehrheitlich Vertreter der ESG angehören. Die Kooperation soll zum 01.01.2008 in Kraft treten und durch ihre inhaltliche Ausgestaltung die Eigenständigkeit der ESG nach Innen und ihre Erkennbarkeit im Außenverhältnis gewährleisten.

Dabei handelt es sich um eine sehr weitgehende Form der Kooperation, die natürlich bei den Studierenden zuerst zahlreiche Bedenken und Vorbehalte hervorgerufen hat. Allerdings kann die bisherige ESG-Bundesgeschäftsstelle in ihrer neuen Organisationsform weitestgehend von administrativen Aufgaben freigestellt werden. Zugleich bleibt die inhaltliche Verbindung und Zusammenarbeit mit den weiterhin bestehenden Einrichtungen und Gremien der evangelischen Studierendenarbeit erhalten. Mit den künftig noch verfügbaren Mitteln kann auf diese Weise die inhaltliche Studierendenarbeit sichergestellt werden. Das wäre bei Aufrechterhaltung einer reduzierten ESG-Bundesgeschäftsstelle in Berlin nicht möglich gewesen.

Der Haushaltsausschuss begrüßt die damit verbundene Sicherung der gesamtkirchlichen Dachorganisation für die zahlreichen engagierten Studierendengemeinden ebenso, wie die stärkere Verbindung von allgemeiner Schüler- und Jugendarbeit mit dem für viele Jugendliche sich anschließenden Lebensabschnitt an Hochschulen und Universitäten.

2.3
Das 3. Beispiel betrifft die Aktivitäten und Einrichtungen der EKD in Israel. Neben der angespannten Finanzlage im EKD-Haushalt zwingt der anhaltende Nahost-Konflikt zusätzlich dazu, die dort vorhandenen Aktivitäten zu bündeln. Konkret geht es dabei um die Evangelische Jerusalem-Stiftung mit der angegliederten Evangelischen Gemeinde Deutscher Sprache in Jerusalem, das Deutsche Evangelische Institut für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes, die Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung und das Programm Studium in Israel (Unterabschnitte 0692 auf Seite 7 und 3452 bis 3456 auf Seite 22 f. des Zahlenteils).

Jeder dieser Träger hatte bisher sein eigenes inhaltliches und strukturelles Konzept entwickelt. Damit einher gingen teilweise Doppelstrukturen und Koordinierungsprobleme bei der inhaltlichen Arbeit.

Die inzwischen hier vorgenommene Bündelung verfolgt das Ziel, diese Aktivitäten mit einem klar erkennbaren Konzept so zu profilieren und auszubauen, dass sie auch zukünftig für eine anziehende Bildungs- und Touristenarbeit, für eine ökumenisch orientierte Gemeindearbeit und eine Präsenz von EKD und Gemeinde im Zeichen der Versöhnung in Israel wirksam werden kann. Dafür wurden insbesondere anstehende personelle Veränderungen genutzt.

Die Evangelische Jerusalem Stiftung ist Eigentümerin der Erlöserkirche sowie der Propstei unweit der Grabeskirche in der Altstadt. Ferner gehört ihr das Gästehaus des Propstes. Im Mai dieses Jahres wurde Pfarrer Dr. Gräbe, der fließend hebräisch und arabisch spricht, als neuer Propst in Jerusalem eingeführt. Das Deutsche Evangelische Institut für Altertumswissenschaften ist einerseits eng mit der Propstei verbunden und liegt zugleich auf dem Gelände der Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung. Im letzten Jahr wurde es personell und rechtlich eng mit dem Deutschen Archäologischen Institut verzahnt. Der neue Direktor dieses Instituts ist Lehrstuhlinhaber an der Kirchlichen Hochschule in Wuppertal und kann damit die Brücke zu den theologischen Fakultäten in Deutschland schlagen. Ab Februar 2007 kommt ein weiterer Wissenschaftler hinzu, der zugleich für die Begleitung des Programms „Studium in Israel“ verantwortlich sein wird. Schließlich wurde der Wechsel in der Funktion des Leiters der Pilger- und Touristenseelsorge der Kaiserin- Auguste-Victoria-Stiftung genutzt, um hier auch die Zuständigkeit für die Pilger- und Touristenarbeit, für die Bildungsarbeit in Jerusalem sowie für die pastorale Begleitung der Studien- und Postgraduiertenprogramme zu bündeln. Die Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung ist Eigentümerin von etwa 20 ha Land auf dem Gipfel des Ölbergs in Ostjerusalem.

Mit diesen Personalveränderungen wurde die Chance genutzt, alle Anstellungsverhältnisse bei der Evangelischen Jerusalemstiftung anzusiedeln. Sie sind dort der Dienst- und Fachaufsicht des Propstes unterstellt. Im Ergebnis konnte die Rolle des Propstes als Repräsentant der EKD in Jerusalem gestärkt sowie die inhaltliche Arbeit konzeptionell und strukturell stärker verknüpft und aufeinander bezogen werden. Alle Inhaber einer Pfarrstelle sind zugleich auch Pfarrer bzw. Pfarrerin an der Erlöserkirche. Für die vor Ort angestellten einheimischen Arbeitskräfte wurde ein „Stellenpool“ bei der Evangelischen Jerusalemstiftung eingerichtet, der einen gemeinsamen Tarif, wechselseitige Vertretung und eine einheitliche Leitung und Verwaltung sicherstellt. Zugleich bestand im Rahmen des Bündelungsprozesses die Chance, die entsprechenden Kuratorien, Vorstände und Aufsichtsräte der verschiedenen Träger stärker aufeinander zu beziehen.

Jetzt sind die Akteure vor Ort gefordert, die anspruchsvollen Ziele dieser Bündelung zu erreichen. Im Haushaltsplan findet die personelle Verzahnung ihren Niederschlag in den bei der Position „Studium in Israel“ und Jerusalemstiftung ausgebrachten Verrechnungen von Personalkosten.

2.4
Als nächstes Beispiel möchte ich eine relativ unbedeutend dotierte neue Haushaltsstelle erwähnen, der jedoch ein wichtiges Anliegen zugrunde liegt. Ausgehend von der Leipziger Synode 1999, weitergehend über die im letzten Jahr diskutierten sechs Grundsätze des Rates zur mittelfristigen Perspektivplanung, bis hin zum Impulspapier des Rates „Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert“ gewinnt die Frage, wie eine missionarisch einladende Kirche gestaltet werden kann, zunehmende Bedeutung für die EKD.

In diesen Kontext ist auch der Beschluss des Rates der EKD einzuordnen, ab 2007 eine Verbindungsstelle zwischen der Funktion des Generalsekretärs der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste (AMD) und dem Kirchenamt der EKD einzurichten. Die AMD ist bislang ausschließlich beim Diakonischen Werk der EKD verankert. Mit dieser Verbindungsstelle wird eine engere Kooperation zwischen dem Kirchenamt und der AMD verfolgt. Damit soll das Thema „Mission“ im Kirchenamt eine zusätzliche Verankerung erfahren.

Die Verbindungsstelle wird beim DW angesiedelt. Das Kirchenamt erstattet die hälftigen Personalkosten künftig aus der neuen Haushaltsstelle 7621.7580 (Seite 39 oben im Zahlenteil).

2.5
Ebenfalls neu im EKD-Haushalt ist der Abschnitt 37 mit der Überschrift „Ökumene-Arbeit“ (Seite 24 im Zahlenteil). Wie Sie bereits dieser Überschrift entnehmen können, handelt es sich dabei weniger um neue Aktivitäten, als vielmehr um die transparente Darstellung von bereits etablierten Aktivitäten, die bislang in den Unterabschnitten 3480 und 3496, unter „Sonstige Ökumene“ veranschlagt waren.
Dabei handelt es sich zunächst um Mittel für die innerdeutsche Ökumene, z.B. den Kontaktgesprächskreis vom Rat der EKD und Deutscher Bischofskonferenz. Darüber hinaus werden erstmals Mittel für die Durchführung von Gottesdiensten, die gemeinsam mit der Katholischen Kirche und ggf. anderen ökumenischen Partnern zu besonderen Anlässen gefeiert werden, hier veranschlagt.

Außerdem werden die Ansätze für die ökumenische Arbeit mit der orthodoxen Kirche ab 2007 separat in diesem Abschnitt ausgewiesen. Dazu gehören das Studienkolleg für orthodoxe Stipendiaten, die Förderung der Seelsorge unter den Angehörigen der orthodoxen Kirchen in Deutschland und die Dialogarbeit mit drei orthodoxen Kirchen (Moskauer Patriarchat, Ökumenisches Patriarchat von Konstantinopel, Rumänisch-Orthodoxe Kirche). Hinzu kommt der Austausch mit den altorientalischen Kirchen in Deutschland. Dabei geht es unter anderem um Themen, wie z.B. die Frage der konfessionsverschiedenen Ehe, Anerkennung der Taufe etc.

2.6
Mit einem letzten Blick auf Details des Haushaltsplanes möchte ich Ihnen noch kurz berichten, was sich zwischenzeitlich im Blick auf die mittelfristige Finanzperspektive für den Bundesverband der Evangelischen Arbeitnehmerarbeit (BVEA) getan hat.

Wie von der Synode im letzten Jahr beschlossen, haben sich der Rat der EKD im Januar und der Haushaltsausschuss im März dieses Jahres noch einmal ausführlich mit der Struktur und der gesamtkirchlichen Relevanz der von diesem Verband wahrgenommenen Aufgaben beschäftigt. Im Ergebnis haben sich beide Gremien übereinstimmend dafür ausgesprochen, die Arbeit des BVEA mit einer hauptamtlich besetzten Bundesgeschäftsstelle im bisherigen Umfang über das Jahr 2006 hinaus nicht mehr zu fördern. Unter Berücksichtigung der Vermögenslage des Vereins wurden dem BVEA für Sozialplanmaßnahmen und die Abwicklung der Geschäftsstellentätigkeit in 2007 begrenzte finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt.

Eine Neukonzeption des Arbeitsbereiches "Koordination der Arbeitnehmerarbeit" wird derzeit vom BVEA in Abstimmung mit dem Kirchenamt erarbeitet. Für diesen Bereich - also die inhaltliche Arbeit ohne hauptamtliche Geschäftsstelle - sind bei der neuen Haushaltsstelle 2927.7490 (auf Seite 16 des Zahlenteils) ab 2007 jährliche Mittel bis zu einem Betrag von 40.000 Euro vorgesehen.

2.7
Schließlich möchte ich noch die am Sonntag aufgekommene Frage nach den Kosten der Kammern und Kommissionen beantworten. Sie finden diese bei der Haushaltsstelle 7420.6113 (auf Seite 37 des Zahlenteils). Für 2007 sind dort 196.400 Euro veranschlagt. Auf Seite 127 im Erläuterungsband ist genau aufgeführt, wie sich dieser Betrag auf die verschiedenen Gremien verteilt. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Koordination der kirchlichen Arbeit im deutschen Protestantismus eine der Kernaufgaben der EKD ist. Der durchweg ehren- oder nebenamtlich geleisteten Arbeit in den Kammern und Kommissionen kommt dafür eine zentrale Bedeutung zu.

3. Teil II - Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr

Ich komme nun zum Teil II des EKD-Haushaltes, dem "Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr".
Gegenüber dem Vorjahr wird der Zuweisungsbedarf an Kirchensteuern der Soldaten um 580.339 Euro unterschritten (Position 9220.0431 auf Seite 96 des Zahlenteils). Das entspricht einer Reduktion um 6,23 % gegenüber dem Vorjahr. Das ist deutlich mehr als die allgemeine Planungsvorgabe für den EKD-Haushalt.

Der größte Teil der Einsparungen ergibt sich bei den Dienstbezügen der von den Landeskirchen gestellten Pfarrer und Pfarrerinnen zur Anstellung (sog. PzA-Stellen - Position 0510.4220 auf Seite 83 des Zahlenteils) und der Ev. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenseelsorge (EAS - Position 2990.7490 auf Seite 85 des Zahlenteils). Damit reagiert der Haushalt für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr auf die geringere Zahl der Soldaten und die Strukturveränderungen in der Bundeswehr.
Weitere Reduktionen in diesem Haushaltsteil beziehen sich auf einen rückläufigen Bedarf bei den Gemeindeveranstaltungen (Position 0320.7490 auf Seite 82 des Zahlenteils) und dem Zuschussbedarf bei der Durchführung von Rüstzeiten (Positionen 5280.7490 und 5290.7590 auf Seite 89 des Zahlenteils). Auch diese Änderungen sind eine direkte Folge der Verkleinerung der Bundeswehr, aber auch ihrer zunehmenden Auslandseinsätze.

Den Schwerpunkt der Änderungen in diesem Haushaltsteil bilden jedoch die Folgerungen, die sich aus der Sitzverlegung für den Militärbischof und die Dienststellen zur Verwaltung dieses Haushaltsteils sowie des staatlichen Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr (EKA) zum 01.07.2007 nach Berlin in das heutige Gebäude der UEK in der Jebensstraße ergeben. Sie finden dies insbesondere in den Abschnitten 75 und 76. Zwar steigen die Gebäudekosten zunächst um 135.000 Euro an. Hinzu kommen Erstattungen für EDV-Leistungen und Betriebskosten einer Kantine, die in Bonn nicht anfallen. Dem stehen jedoch Einsparungen im Personalbereich und Mieteinnahmen von 220.000 Euro gegenüber. Im Ergebnis werden durch die Sitzverlegung nach Berlin neben wesentlich verbesserten Arbeits- und Kommunikationsmöglichkeiten weitere Einsparungen erzielt.

Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass die Ev. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenseelsorge (EAS) ihre Geschäftsstelle in der nächsten Zeit ebenfalls nach Berlin verlagern wird. Damit wären sämtliche zentralen Dienststellen der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr unter einem Dach vereinigt, was erhebliche Synergiepotentiale für deren Organisation und Struktur erwarten lässt.

Der Standort Berlin erhält für die evangelische Bundeswehrseelsorge aber noch durch einen weiteren Vorgang eine besondere Bedeutung mit hohem Synergiepotential. 2002 beauftragte der Beirat für die evangelische Bundeswehrseelsorge die Verwaltung, eine Tagungsstätte zur Durchführung von Rüstzeiten im Großraum Berlin zu finden. Dies erwies sich als schwierig, da die meisten untersuchten Objekte sich als ungeeignet erwiesen. Nachdem Ende 2005 deutlich wurde, dass das Dietrich Bonhoeffer-Haus von der UEK nicht weiter geführt werden sollte, entschied sich die EKD, das Anwesen mit Mitteln des Haushaltes für die evangelische Bundeswehrseelsorge zu erwerben. Dabei handelt es sich um ein gerade für die östlichen Gliedkirchen besonders traditionsreiches Gebäude. So hat es z.B. in der Zeit der demokratischen Revolution der DDR, also der sog. „Wende“ für einige Monate den zentralen „Runden Tisch“ von Berlin beherbergt. Das Haus muss nun noch renoviert werden und wird im bisherigen Geist als Hotel, Tagungs- und Begegnungsstätte von einer Betriebs-GmbH weiter geführt. Zugleich steht für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr ein jährliches Kontingent von 3.000 Verpflegungstagen für Rüstzeiten zur Verfügung. Bei der Betriebs-GmbH handelt es sich um eine Tochter der Schwanenwerder-Betriebs-GmbH, so dass beide Häuser auch wirtschaftlich voneinander profitieren können.

Insgesamt sind die Beratungen des Haushaltsausschusses über diesen Teil des EKD-Haushalts problemlos verlaufen.

4. Kollektenempfehlungen

Ich komme nun zu den Kollektenempfehlungen. Auch für das Haushaltsjahr 2007 sieht das Haushaltsgesetz wieder die Ausschreibung von drei gesamtkirchlichen Pflichtkollekten vor. Die Erhebung dieser in den Gliedkirchen einzusammelnden Kollekten beruht auf Artikel 20 Absatz 2 der Grundordnung der EKD. In seinen Beratungen hat der Haushaltsausschuss den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt:

Mit der Kollekte für die gesamtkirchlichen Aufgaben der EKD soll die Arbeit der evangelischen Freiwilligendienste unterstützt werden. Diese sind vorwiegend auf sozialen, ökologischen und kulturellen Aufgabenfeldern sowie in der Arbeit für Frieden und Versöhnung tätig.
Die Kollekte für die Auslandsarbeit und Ökumene der EKD soll dem Dienst an deutschsprachigen Christen in muslimisch geprägten Ländern dienen. In den vom Islam geprägten Ländern des nahen, mittleren und fernen Ostens ist es für Ausländer besonders schwer, sich als christliche Gemeinden zu sammeln. Finanzielle Unterstützung ist nötig, um in den Ländern, in denen kirchliches Leben nur sehr eingeschränkt möglich ist, wenigstens in beschränktem Umfang evangelischen Gottesdienst, Konfirmandenunterricht und Seelsorge in deutscher Sprache anzubieten.

Die 3. Kollekte ist wieder für die Arbeit des Diakonischen Werkes der EKD bestimmt. Konkret geht es diesmal um Hilfe für Menschen, die von Armut und Ausgrenzung betroffen sind. Damit werden zwei Aspekte angesprochen, die sowohl an das Schwerpunktthema unserer Synodaltagung, wie an das Motto der diesjährigen ökumenischen Friedensdekade ( „ … und raus bist du ...“ ) anknüpfen.
In bewährter Tradition bittet die EKD auch in 2007 wieder, zusätzlich eine freiwillige Kollekte für die Projekte der Deutschen Bibelgesellschaft vorzusehen; diesmal für die Verbreitung von Blindenbibeln in Russland und für das inländische Bibelmissionsprojekt "Bibelmobil".

5. Entlastung der Jahresrechnung 2005

Mit Blick auf den Tagesordnungspunkt fünf unserer Synodaltagung komme ich zum Thema Entlastung der Jahresrechnung. Nach Artikel 33 Absatz 3 der Grundordnung der EKD gehört zu den Aufgaben des Ständigen Haushaltsausschusses auch die Vorbereitung der Entscheidung über die Entlastung von Rat, Kirchenamt und Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr durch die Synode.

Wie Sie wissen, bezog sich der Entlastungsbeschluss der Synode in der Vergangenheit stets auf ein Haushaltsjahr, welches fast zwei Jahre zurücklag. Das war in mancher Hinsicht unbefriedigend. Durch die Straffung der Jahresabschlussarbeiten im Kirchenamt und eine Umstellung des Prüfungsverfahrens beim Oberrechnungsamt ist es seit diesem Jahr möglich, das unmittelbar vorangegangene Haushaltsjahr zum Gegenstand eines Entlastungsbeschlusses zu machen.
Dem entsprechend hat sich der Haushaltsausschuss in seiner diesjährigen Sommersitzung mit dem Prüfungsbericht des Oberrechnungsamtes für das Jahr 2005 befasst.

Nach den zufrieden stellenden Stellungnahmen des Kirchenamtes zu verschiedenen Prüfungspunkten und deren Beratung hat der Haushaltsausschuss festgestellt, dass die Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist. In Übereinstimmung mit den Voten des Oberrechnungsamtes der EKD hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates der EKD, des Kirchenamtes und der Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr für die Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 2005 vorzuschlagen.

Im Hinblick auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt V unserer Synodaltagung lege ich hiermit der Synode diesenVorschlag zur Beschlussfassung vor.

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, dem Leiter des Oberrechnungsamtes, Herrn Dr. Vogt, und seinen Prüfern den besonderen Dank des Haushaltsausschusses nicht nur für die o.g. Verfahrensumstellung, sondern auch für die umfangreiche Prüfungstätigkeit sowie die regelmäßige fachliche Begleitung unserer Sitzungen auszusprechen. Daraus ergeben sich immer wieder hilfreiche Hinweise für die Arbeit des Kirchenamtes und des Haushaltsausschusses.

6. Schlussbemerkungen

Den Ihnen vorgelegten Haushaltsplanentwurf hat der Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzbeirates ausführlich beraten und einstimmig beschlossen. Aufgrund dessen empfiehlt der HH-Ausschuss der Synode, dem Haushaltsplan der EKD für 2007 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.



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