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Bundesverfassungsgericht stärkt Sonntagsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat die Sonntagsruhe gestärkt. Berliner Geschäfte dürfen vom kommenden Jahr an nicht mehr an allen vier Adventssonntagen öffnen. Die Berliner Regelung von 2006, die eine Ladenöffnung an insgesamt zehn Sonntagen im Jahr erlaubt, verstoße gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Zudem werde das Recht auf Religionsfreiheit verletzt. (AZ: 1 BvR 285/07, 1 BvR 2858/07) 

Das Gericht entsprach damit teilweise den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche. Kirchen, Gewerkschaften und Politiker begrüßten das Urteil überwiegend. In der Bundeshauptstadt dürfen die Geschäfte seit 2006 an bis zu zehn Sonntagen zwischen 13 und 20 Uhr öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. 

Die Verfassungsrichter argumentierten, die Berliner Regelung unterschreite ohne hinreichende Gründe das gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes. Nach dem sogenannten Kirchenartikel 140, der aus der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der "Arbeitsruhe" und der "seelischen Erhebung". 

Bloße wirtschaftliche Interessen und das "Shoppinginteresse" der Kunden genügten grundsätzlich nicht, um die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise zu erlauben, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die Richter wandten sich vor allem gegen eine flächendeckende Ladenöffnung an mehreren Sonntagen hintereinander. 

Berlins Regierender Bürgermeister, Klaus Wowereit (SPD), bezeichnete das Urteil als einen "Rückschritt für das Christmas-Shopping". Zugleich verwies er darauf, dass die Entscheidung Sonntagsöffnungen prinzipiell bestätigt. Ob das Ladenöffnungsgesetz überhaupt geändert werden müsse, stehe noch nicht fest. 

Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche äußerten sich zufrieden über die Karlsruher Entscheidung. Das Urteil sei "unerwartet positiv" ausgefallen, sagte Kardinal Georg Sterzinsky vom Erzbistum Berlin. Er sei sehr froh, dass die Bedeutung des Sonntags als Tag der seelischen Erhebung für Gesellschaft und Kirchen anerkannt worden sei. Der Berliner evangelische Bischof Markus Dröge wertete das Urteil als Stärkung der Feiertags- und Sonntagskultur. 

Die Ratsvorsitzende der EKD, Margot Käßmann, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, erklärten: "Das ist heute ein guter Tag zum Schutz des Sonntags und ein klares Signal gegen überbordenden Konsum." 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte dem epd, das Urteil setze "einen Anker in der werktäglichen Geschäftigkeit". Zudem schaffe es auch bundesweit Klarheit. Der Konsum werde durch den Richterspruch nicht eingeschränkt. Zudem werde die Sonntagsöffnung durch das Urteil nicht grundsätzlich verboten. Sie müsse aber eine Ausnahme bleiben. 

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sprach sich nach dem Urteil für eine grundsätzliche Begrenzung der Ausnahmeregelungen zum Sonntagsverkaufsverbot aus. "Bis zu vier Sonntags-Öffnungen im Jahr sind für mein Gefühl im Rahmen, mehr finde ich nicht akzeptabel", sagte die Ministerin in einem "Bild.de"-Interview. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte in Brüssel, das Urteil habe eine Orientierungsfunktion für andere Bundesländer. 

Auch aus den westdeutschen Ländern gab es positive Reaktionen auf den Richterspruch. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach von einem "unmissverständlichen Signal" gegen die zunehmende Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Ähnlich äußerten sich die Länderchefs von Nordrhein-Westfalen und des Saarlands, Jürgen Rüttgers und Peter Müller (beide CDU). Landespolitiker aus Mecklenburg-Vorpommern sprachen sich für den Fortbestand der "Bäderregelung" aus, die eine Ladenöffnung an bis zu 44 Sonntagen im Jahr in Kur- und Erholungsorten erlaubt. 

Für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sagte die stellvertretende Vorsitzende Margret Mönig-Raane, mit dem Urteil werde den Auswüchsen der Sonntagsarbeit ein Riegel vorgeschoben.

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Publikationsdatum dieser Seite: 08.12.2011 18:06