Landeskirchen, Werke und Ökumene
Archiv 2007
Sächsische Landeskirche klagt gegen Leipziger Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen
Gegen die Verordnung über die Ladenöffnungszeiten der Stadt Leipzig vom 20. September 2007 hat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens am 16. November einen Normenkontrollantrag verbunden mit einem Antrag auf Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Die Landeskirche will mit dem Antrag eine Überprüfung erwirken, ob die Auslegung durch die Stadt Leipzig in der beabsichtigten Regelung der verkaufsoffenen Sonntage mit dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und anderen gesetzlichen Grundlagen vereinbar ist.
Die Stadt Leipzig hat mit ihrer Verordnung vom 20. September 2007 das Sächsische Ladenöffnungsgesetz umgesetzt. Dabei soll die Verteilung der vier verkaufsoffenen Sonntage nicht einheitlich für die ganze Stadt, sondern unterschiedlich für die Stadtbezirke geregelt werden.
Landesbischof Jochen Bohl äußerte sich dazu in Dresden: "Die Landeskirche hat sich schon immer für den Schutz der Sonn- und Feiertage eingesetzt. Erst Recht tut sie das gegenüber der vorgesehenen Praxis in Leipzig, die eine Verschärfung der ohnehin schon kritisch zu bewertenden Regelung bedeutet. Wir wollen durch das Gericht prüfen lassen, ob diese Auslegung, in der wir eine zusätzliche Aushöhlung des Sonntagsschutzes sehen, zulässig ist."
Die Kirchen begründen ihr Vorgehen auch mit der Beobachtung, dass die häufigen Einschränkungen des Sonntagsschutzes in ihrem Verlauf nicht nur zu verlängerten Ladenöffnungszeiten, sondern zu einer sozialen Umgestaltung hin zu fortlaufenden, ununterbrochenen Arbeitsprozessen führen. Der Schutz des Sonntags dient damit keineswegs nur den Christen, sondern vielmehr der Gesellschaft im ganzen und insbesondere den Familien. Der auch in der Schöpfungsgeschichte begründete Sonntagsschutz gehört zu den wichtigen Beiträgen des Christentums zur Kultur und ist als ein einheits- und identitätsbildendes Merkmal des gesellschaftlichen Lebens anerkannt. In einer von Meinungsvielfalt geprägten Gesellschaft ergreifen die Kirchen das Wort, weil Modernität, Weltoffenheit und Zukunft nicht allein durch kommerzielle, sondern auch durch geschichtliche, kulturelle, soziale und religiöse Inhalte definiert werden.
Der Einsatz der Kirchen für die Errungenschaft eines allgemein freien Tages, der religiöse und soziale Bedürfnisse verbindet, entspricht der Glaubwürdigkeit der Kirchen in der Achtung des 3. Gebots und dem Öffentlichkeitsauftrag innerhalb der Gesellschaft.
Dresden, den 18. November 2007
Matthias Oelke, Pressesprecher der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

