Landeskirchen, Werke und Ökumene
Archiv 2007
"Wichtiges Kulturgut unserer Gesellschaft"
Erklärung der Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts zum Sonn- und Feiertagsschutz
Die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat sich in einer am Mittwoch beschlossenen Erklärung besorgt über die Situation des Sonn- und Feiertagsschutzes geäußert. Die Sonn- und Feiertagsruhe stelle ein wichtiges Kulturgut unserer Gesellschaft dar, sei von großer Bedeutung für die Stabilität des Gemeinwesens und müsse als geschützter Freiraum zur Besinnung und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung erhalten bleiben. "Dabei geht es um die kulturelle Qualität unseres Zusammenlebens, aber auch um den Raum der Freiheit für die Religionsausübung", heißt es in der Erklärung.
"Wir sehen mit Sorge, dass die durch die Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichte Ladenöffnung an vier Sonntagen des Jahres ausschließlich für die vier Adventssonntage in Anspruch genommen wird. Gerade die Adventssonntage dienen der Besinnung und Einkehr in Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Es gibt auch Erfahrungen, dass auch weitere Sonntage für die Ladenöffnung in Anspruch genommen werden. Damit wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe Stück für Stück weiter aufgelöst. Dies kann im Interesse des Gemeinwohls nicht hingenommen werden", so die anhaltische Kirchenleitung.
Dessau, 13. Dezember 2007
Johannes Killyen,
Pressestelle der Evangelischen Landeskirche Anhalts
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Wortlaut der Erklärung der Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts zum Sonn- und Feiertagsschutz
Aus gegebenem Anlass bekräftigen wir unsere Position, dass der gesetzliche Sonn- und Feiertagsschutz strikt einzuhalten ist. Die Sonntagsruhe steht unter dem Schutz des Grundgesetzes, die Feiertagsruhe steht zudem unter landesgesetzlichem Schutz. Der Sonntag muss möglichst für alle Menschen, insbesondere für die Familien gemeinsame Freizeit bleiben. Ein feststehender Rhythmus zwischen Arbeits- und Freizeit ist lebensdienlich. Ladenschluss und Sonntagsschutz sind hilfreiche Schutzregelungen gegen die Überbeanspruchung der Menschen.
Der Sonn- und Feiertagsschutz gehört zu den wichtigen Kulturgütern unseres Landes. Geschäfts- und Konsuminteressen dürfen nicht über die Stabilität des Gemeinwesens gestellt werden. Die Sonn- und Feiertage dürfen nicht zu Werktagen gemacht werden. Sie müssen als Tage des Gottesdienstes, der Muße und der Besinnung geschützt bleiben. Dabei geht es um die kulturelle Qualität unseres Zusammenlebens, aber auch um den Raum der Freiheit für die Religionsausübung. Wir sehen mit Sorge, dass die durch die Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichte Ladenöffnung an 4 Sonntagen des Jahres ausschließlich für die 4 Adventssonntage in Anspruch genommen wird. Gerade die Adventssonntage dienen der Besinnung und Einkehr in Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Es gibt Erfahrungen, dass auch weitere Sonntage für die Ladenöffnung in Anspruch genommen werden. Damit wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe Stück für Stück weiter aufgelöst. Dies kann im Interesse des Gemeinwohls nicht hingenommen werden.
Helge Klassohn
Kirchenpräsident
Vorsitzender der Kirchenleitung
Dessau-Roßlau, 12. Dezember 2007

