News 2007
Staatsrechtler ermuntert Kirchen zu mehr Einsatz für Sonntagsschutz
Frankfurt a.M. (epd). Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig hat den Kirchen geraten, den politischen Druck für die Erhaltung des Sonntags als arbeitsfreien Tag zu erhöhen. Vorrangig komme es darauf an, die Sensibilität für den Wert des Sonntags aufrecht zu erhalten und zu schärfen und ihn in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung zu verteidigen, sagte Heinig in einem epd-Gespräch. Der an der Universität Heidelberg tätige Rechtswissenschaftler fügte hinzu, die Kirchen wären schlecht beraten, wenn sie sich beim Sonntagsschutz ausschließlich auf das Verfassungsgericht verlassen würden
Das Recht sei immer nur Spiegel der gesellschaftlichen Zustände und Kultur, argumentierte Heinig: "Wenn der Sonntag in seinem besonderen Gepräge keine Akzeptanz mehr findet, kann das Recht ihn nicht retten." Deshalb sieht er die Kirchen gefordert, den hohen Stellenwert des Sonntags für die Sozialkultur herauszustellen. Über die aktuelle Sonntagskampagne hinaus seien weitere kirchliche Anstrengungen nötig, um für dieses Anliegen eine breite Resonanz zu finden. Bisher seien die Kirchen in dieser Hinsicht immer noch zu zögerlich, so der Eindruck des Staatsrechtlers.
Ohne hinreichende gesellschaftliche Unterstützung sei das Recht nicht in der Lage, tatsächlich effektiv schützend für die Sonn- und Feiertage zu wirken, sagte Heinig: "Die Gesellschaft muss diesen Schutz auch wollen." Im vergangenen Juni riefen die beiden großen Kirchen wegen der Ausweitung der Sonntagsöffnung in Berlin das Bundesverfassungsgericht an.
Zur Berliner Ladenschlussregelung sagte der Rechtswissenschaftler, diese höhle den Sonntagsschutz der Verfassung aus. Wenn jeder fünfte Sonntag aus dem verfassungsrechtlichen Schutz herausfalle, werde die Ausnahme zur "kleinen" Regel. Jede Abweichung vom Grundsatz der Arbeitsruhe müsse jedoch im Blick auf das Verfassungsgebot gerechtfertigt werden.
Zugleich verwies Heinig auf Risiken des Gangs der Kirchen nach Karlsruhe. Der Verfassungsartikel zum Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung sei eine "stumpfe Waffe", wenn sie nur als "institutionelle Garantie" wirke, sich Einzelpersonen also nicht auf dieses Gebot des Grundgesetzes berufen könnten. Vor diesem Hintergrund empfahl Heinig, auf dem Wege der Auslegung dafür zu sorgen, dass auch Einzelne sowie die Kirchen zur Durchsetzung eines wirksamen Sonntagsschutzes den Rechtsweg beschreiten könnten.

