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News 2008

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Beschäftigte klagen gegen Ladenschlussgesetz

Hannover (epd). Zwei Beschäftigte des Einzelhandels aus Hannover und Göttingen haben Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Ladenschlussgesetz erhoben. Der Gesetzgeber verletze damit den Schutz von Ehe und Familie, der Sonn- und Feiertage sowie der körperlichen Unversehrtheit, besonders bei Nachtarbeit, erklärte die Gewerkschaft ver.di am Donnerstag in Hannover. Ver.di unterstützt die Klagen der Beschäftigten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Nach dem niedersächsischen Ladenschlussgesetz, das im April 2007 in Kraft trat, dürfen die Geschäfte von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. Für Sonn- und Feiertage gelten Ausnahmen, etwa für Kur-, Erholungs- und Ausflugsorte, Hofläden oder Bahnhofsgeschäfte. "Doch diese vielen Ausnahmen machen das Verkaufsverbot am Sonntag zur Farce", kritisierte der Bundesfachgruppenleiter bei ver.di für den Einzelhandel, Ulrich Dalibor.

Vor allem Frauen litten unter den neuen Arbeitszeiten. Sie machten im Einzelhandel 75 Prozent der Beschäftigten aus und hätten noch immer meist das Familienleben zu organisieren. "Wenn die Zeiten zum Tragen kommen, sehen sich Ehepaare fast gar nicht mehr", sagte Dalibor dem epd: "Kindererziehung findet nach dem Zufallsprinzip statt." Dies schade den Ehen und Familien.

Für Familien und die Gesellschaft insgesamt müsse ein "Zeitanker" bleiben: ein fester freier Tag wie der Sonntag, an dem man sich treffen könne, sagte Dalibor. In Berlin haben bereits die beiden großen Kirchen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Öffnung der Geschäfte an Sonntagen eingereicht.

Nach Ansicht von ver.di haben die Länder zwar die Kompetenz für den wirtschaftsrechtlichen Teil der Ladenschlussgesetze, nicht jedoch für das Arbeitsschutzrecht. Danach hätte die niedersächsische Landesregierung keine arbeitsrechtlichen Vorschriften in diesem Gesetz regeln dürfen, erklärte die Gewerkschaft. Das Gesetz sei deshalb in Teilen verfassungswidrig. Ver.di untermauert diese Auffassung durch ein Gutachten des Leipziger Rechtsanwaltes Friedrich Kühn.

24. April 2008

www.epd.de


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Publikationsdatum dieser Seite: Montag, 19. September 2011 09:06