EKD-Statistik

Kirchensteuer

"Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient" (1. Korinther 10, 24)

Die evangelische Kirche finanziert ihre Arbeit zum größten Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese werden gegen Erstattung der entstehenden Verwaltungskosten als "Kirchensteuer" von den staatlichen Finanzbehörden eingezogen. 2011 wurden 4,4 Milliarden Euro an Kirchenlohn- und -einkommensteuer eingenommen. Zur Verbesserung der Beitragsgerechtigkeit erheben einige Landeskirchen außerdem ein geringfügiges Kirchgeld von Gemeindegliedern, die nicht steuerpflichtig sind. Andere erheben zusätzliche Beiträge als Zuschlag zur Grundsteuer. Durch diese Sondersteuern flossen 2011 weitere 29,4 Millionen Euro in die Kirchenkassen.

Problematisch für die Finanzsituation der einzelnen Landeskirchen sind die strukturellen Unterschiede in Deutschland. Neben den mitgliederstarken Flächenkirchen im Westen mit einem großen Anteil zahlungskräftiger Kirchenmitglieder gibt es die großstädtisch geprägten Kirchen der Stadtstaaten mit überdurchschnittlichem Rentneranteil und hohen Infrastrukturkosten und die mitgliederschwachen Landeskirchen im einkommensschwachen Osten. Im Rahmen eines innerkirchlichen Finanzausgleichs helfen die reicheren Landeskirchen den ärmeren aus der größten finanziellen Not.

Kirchensteuer insgesamt
4 379,7 Mio. EUR
Kirchenlohn- und -einkommensteuer
 4 287,3 Mio. EUR
Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer
63,0 Mio. EUR
Sonstige Steuer (z.B. Zuschläge zur Grundsteuer) und Kirchgeld
29,4 Mio. EUR
Durchschnittliches Pro-Kopf-Aufkommen an Kirchensteuer
183,28 EUR

* Auf Basis der Erhebung 2010.

Rein rechnerisch ergibt sich 2011 pro Gemeindeglied ein Steueraufkommen von 183,28 Euro. In Wirklichkeit richtet sich die Höhe der Steuerschuld allerdings nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen und ist sehr unterschiedlich. Den Hauptbeitrag leisten die wohlhabenderen Kirchenmitglieder, während Kinder, Rentner und Geringverdienende im Allgemeinen lediglich mit freiwilligen Spenden und Kollekten einen wichtigen Anteil an der Finanzierung kirchlicher Aufgaben haben.

Wer zahlt wieviel (Angaben in Euro)?
Beispiele aus der Lohnsteuertabelle 2012 bei einem Kirchensteuerhebesatz von 9 Prozent *

Monatslohn (brutto)
Ledig: Steuer-klasse I
Verheiratet Steuer-klasse IV
Verheiratet: Steuer-klasse III
Verheiratet,
1 Kind: Steuer-klasse III/1
Verheiratet,
2 Kinder: Steuer-klasse III/2
2 000 EUR
19,53
3,38
-
-
3 000 EUR
42,14
21,11
9,10
0,04
3 500 EUR
54,38
30,91
17,93
6,43
4 000 EUR
68,95
41,54
27,95
14,98

* In einigen Landeskirchen beträgt der Kirchensteuerhebesatz 8%.

Weitere Daten sind im Downloadbereich dieser Seite zu finden.



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