EKD-Statistik
Kirchensteuer
"Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient" (1. Korinther 10, 24)
Die evangelische Kirche finanziert ihre Arbeit zum größten Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese werden gegen Erstattung der entstehenden Verwaltungskosten als "Kirchensteuer" von den staatlichen Finanzbehörden eingezogen. 2011 wurden 4,4 Milliarden Euro an Kirchenlohn- und
Problematisch für die Finanzsituation der einzelnen Landeskirchen sind die strukturellen Unterschiede in Deutschland. Neben den mitgliederstarken Flächenkirchen im Westen mit einem großen Anteil zahlungskräftiger Kirchenmitglieder gibt es die großstädtisch geprägten Kirchen der Stadtstaaten mit überdurchschnittlichem Rentneranteil und hohen Infrastrukturkosten und die mitgliederschwachen Landeskirchen im einkommensschwachen Osten. Im Rahmen eines innerkirchlichen Finanzausgleichs helfen die reicheren Landeskirchen den ärmeren aus der größten finanziellen Not.
| Kirchensteuer insgesamt |
4 379,7 Mio. EUR |
| Kirchenlohn- und -einkommensteuer |
4 287,3 Mio. EUR |
| Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer |
63,0 Mio. EUR |
| Sonstige Steuer (z.B. Zuschläge zur Grundsteuer) und Kirchgeld |
29,4 Mio. EUR |
| Durchschnittliches Pro-Kopf-Aufkommen an Kirchensteuer |
183,28 EUR |
* Auf Basis der Erhebung 2010.
Rein rechnerisch ergibt sich 2011 pro Gemeindeglied ein Steueraufkommen von 183,28 Euro. In Wirklichkeit richtet sich die Höhe der Steuerschuld allerdings nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen und ist sehr unterschiedlich. Den Hauptbeitrag leisten die wohlhabenderen Kirchenmitglieder, während Kinder, Rentner und Geringverdienende im Allgemeinen lediglich mit freiwilligen Spenden und Kollekten einen wichtigen Anteil an der Finanzierung kirchlicher Aufgaben haben.
Wer zahlt wieviel (Angaben in Euro)?
Beispiele aus der Lohnsteuertabelle 2012 bei einem Kirchensteuerhebesatz von 9 Prozent *
| Monatslohn (brutto) |
Ledig: Steuer-klasse I Verheiratet Steuer-klasse IV |
Verheiratet: Steuer-klasse III |
Verheiratet,
1 Kind: Steuer-klasse III/1 |
Verheiratet,
2 Kinder: Steuer-klasse III/2 |
| 2 000 EUR |
19,53 |
3,38 |
- |
- |
| 3 000 EUR |
42,14 |
21,11 |
9,10 |
0,04 |
| 3 500 EUR |
54,38 |
30,91 |
17,93 |
6,43 |
| 4 000 EUR |
68,95 |
41,54 |
27,95 |
14,98 |
* In einigen Landeskirchen beträgt der Kirchensteuerhebesatz 8%.
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- Kirchensteuern und Finanzen (426,80 kB)
