Spitzengespräch der Kultusministerkonferenz mit der DBK und der EKD in Plön

Zentrale Gesprächsinhalte waren Werteerziehung und Bildungsgerechtigkeit

Aktuelle Schul- und Hochschulthemen hat die Kultusministerkonferenz mit den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) besprochen. Das Gespräch fand am 1. Juni 2006 im Rahmen der 314. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Plön statt.

Zentrale Inhalte des Gesprächs waren die Werteerziehung an Schulen sowie das Thema Bildungsgerechtigkeit. Beide Seiten betonten die Bedeutung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses für eine nicht allein auf wirtschaftliche Verwertbarkeit begrenzte Persönlichkeitsentwicklung. „Von diesem Gespräch geht das Signal einer partnerschaftlichen Öffnung von Schule und Kirche aus. Hier bietet vor allem der Ganztagsbereich neue Chancen“, resümierte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ute Erdsiek-Rave. Als einen besonders wichtigen Beitrag der Kirchen für bessere Bildungschancen würdigten die Gesprächsteilnehmer vor allem auch die frühkindlichen Bildungs- und Erziehungsanstrengungen  der Kirchen in den von ihnen getragenen Kindertagesstätten und Schulen.

Der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, unterstrich: „In einer Gesellschaft, die von Vielfalt und Differenz  geprägt ist und in der Lebenschancen ungleich verteilt sind, muss sich das Bildungswesen an der Aufgabe der Befähigungsgerechtigkeit ausrichten. Wenn Bildungsferne nicht von den Eltern an die Kinder weitergegeben werden soll, müssen Bildungsbarrieren auf allen Bildungsstufen, das heißt vom Elementarbereich an, abgebaut werden. Wir als Kirchen stehen gerade im Elementarbereich in einer besonderen Verantwortung.“

Ein wichtiger Gesprächspunkt war die von den Ländern eingeleitete Schulreform. Die Kirchen begrüßten die staatlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –entwicklung und betonten ihre Bereitschaft, sich daran zu beteiligen. Im Blick auf die Schulen in kirchlicher Trägerschaft liege es jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Schulträgers, ob und in welchem Umfang eine kirchliche Schule an staatlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnimmt. Ihrerseits haben die Kirchen für die Schulen in kirchlicher Trägerschaft auch eigene Initiativen zur Qualitätsentwicklung ergriffen. Beide Seiten hoben die Bedeutung der Schulen in kirchlicher Trägerschaft für das plurale Schulwesen in Deutschland hervor. Ein weiterer Gesprächspunkt war die Ersatzschulfinanzierung.

Die von den Kirchen erarbeiteten Bildungsstandards für den Religionsunterricht können von den Ländern in die jeweiligen Programme zur Qualitätsentwicklung einbezogen werden. Derzeit werden auch die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) für die Fächer Evangelische und Katholische Religion unter Mitwirkung der Kirchen neu gefasst. Diese werden nach der Verabschiedung in der Kultusministerkonferenz in den Ländern umgesetzt. Hinsichtlich der angestrebten größeren Selbstständigkeit der Schulen unterstrichen die Gesprächsteilnehmer ihre gemeinsame Verantwortung für den Religionsunterricht.

Im Blick auf den Hochschulbereich bekräftigten die Gesprächsteilnehmer die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche für die theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann betonte: „Die Suche nach Wahrheit und akademische Freiheit, die Verbindung von Forschung und Lehre, die Verpflichtung auf humane Werte und das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung der Hochschulen sind gerade unter den Bedingungen der Globalisierung durchaus ein Wettbewerbsvorteil für das zusammenwachsende Europa.“

Auch angesichts der wachsenden Autonomie der Hochschulen und der Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses müssen die speziellen Rahmenbedingungen der Theologie beachtet und das rechtlich erforderliche Zusammenwirken von Staat und Kirchen gewährleistet bleiben. Die Kirchen verschließen sich dem Bologna-Prozess nicht. Hinsichtlich des theologischen Vollstudiums und der Akkreditierung der Studiengänge bedarf es im Einzelnen noch weiterer Beratungen. „Der spezifische Charakter von evangelischer und katholischer Theologie macht es unverzichtbar, dass das rechtlich erforderliche Zusammenwirken von Staat und Kirchen auch in Zukunft gewährleistet bleibt“, erklärte Kardinal Lehmann.

Es wurde vereinbart, die regelmäßigen Gespräche in einem engeren zeitlichen Turnus fortzusetzen.

Hannover, 01. Juni 2006

Pressestelle der EKD
Silke Fauzi

Einleitendes Votum des EKD-Ratsvorsitzenden zum Themenbereich Schule beim Spitzengespräch der Kirchen mit dem Präsidium der KMK in Plön